Als Weiße Ware bezeichnet man in der Händlerfachsprache typische Elektrogeräte, die Haushaltsgeräte sind (keine Unterhaltungselektronik). Darunter fallen unter anderem:
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner/-schleudern
- Bügelmaschinen
- Geschirrspüler
- Elektro, Gas- und Kohleherde
- Dunstabzugshauben
Siehe auch Braune Ware, Elektrogerät