Der Fahrzeugschein (§ 24 StVZO) ist ein Auszug aus dem Fahrzeugbrief und enthält die wichtigsten technischen Angaben, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen. Er enthält außerdem
- Name und Anschrift des Fahrzeughalters
- das amtliche Kennzeichen
- Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung
- ggf. weitere Vermerke der Zulassungsstelle.
Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wieder eingezogen.
Aussehen und Beschaffenheit sind in Muster 2a und 2b der StVZO vorgeschrieben. Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 Strafgesetzbuch (Urkundenfälschung) anwendbar. Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist im Fahrzeug ständig mitzuführen.