Schutztrennung
Schutztrennung ist eine Schutzmaßnahme, die auf der galvanischen Trennung der Stromkreise mittels eines Trenntransformators beruht. Da der Sekundärkreis vom Primärkreis galvanisch getrennt ist, kann bei der Fehlerart Körperschluss keine Berührungspannung gegenüber Erde abgegriffen werden. Die Schutztrennung bietet aber keinen Schutz, wenn bei einem Körperschluss zusätzlich auch ein Erdschluss auftritt.
Die Schutzmaßnahme ist aufwändig, weil zur galvanischen Trennung ein Schutztrenntrafo verwendet wird, an den besondere Anforderungen gestellt werden. Ein Durchschlagen der Isolation zwischen den Wicklungen muss besonders erschwert sein. Die Isolation muss einer Prüfspannung von mindestens 3 kV standhalten und die Anschlüsse müssen so gestaltet sein, dass sie sich nicht zufällig berühren können.
An den Trenntransformator darf bei vorgeschriebener Schutztrennung nur ein Verbraucher angeschlossen werden.
Werden mehrere Geräte an einen Trenntransformator angeschlossen, muss zwischen den einzelnen Geräten ein Potenzialausgleich hergestellt werden („erdfreier örtlicher Potenzialausgleich“). Dazu werden die Geräte mit einer Potenzialausgleichsleitung miteinander verbunden. Die Potentialausgleichsleitung verhindert, wenn mehrere Geräte einen Körperschluss haben, das Entstehen einer Berührungsspannung.
Schutztrennung ist vorgeschrieben bei Schutzkleinspannungstrafos, bei beengten Räumen und im Behälterbau.
Die maximale Leitungslänge bei Schutztrennung beträgt 500 m.
Die Spannung darf 500 V nicht überschreiten und zusätzlich muss das Produkt Ausgangsspannung (Sekundärspannung) x Leitungslänge kleiner als 100.000 Vm sein.