Jahresabschluss

rechnerischer Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres
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Unter dem Jahresabschluss eines Unternehmens versteht man die Zusammenstellung von Rechnungslegungsdokumenten, insbesondere von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.

Durch den Jahresabschluss wird der finanzielle Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres festgestellt. Weiterhin stellt der Jahresabschluss die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag dar.

Der Jahresabschluss ist Grundlage für die Besteuerung des Unternehmens und wird von Banken als Kriterium für die Kreditvergabe herangezogen. Mit der Analyse von Jahresabschlüssen befasst sich die Jahresabschlussanalyse.

Deutsches und österreichisches Recht

Nach deutschem und österreichischem Handelsrecht ist der Jahresabschluss die Zusammenstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter um einen erläuternden Anhang erweitert werden. Weiterhin sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtet, einen Lagebericht beizufügen.

Bei börsennotierten Konzernen kommen außerdem noch Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung und Eigenkapitalspiegel hinzu. Konzern-Mutterunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sind verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, einen Konzernabschluss nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen (Vorlage:Zitat-dej HGB). Da ein IFRS-Abschluss zwingend die Vorjahresdaten enthalten muss, sind betroffene Konzerne gezwungen, bereits ein Jahr früher parallel nach IFRS zu bilanzieren.

Mittelgroße und große Gesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem externen Abschlussprüfer prüfen zu lassen (Jahresabschlussprüfung).

Der Jahresabschluss muss vom zuständigen Aufsichtsorgan der Gesellschaft (zum Beispiel der Gesellschafterversammlung) festgestellt werden. Die Gesellschaft muss ihren Jahresabschluss veröffentlichen (Offenlegung). Der Jahresabschluss ist Grundlage für Gewinnausschüttungen.

Literatur

  • Coenenberg, A.G. u.a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 19. Aufl., Landsberg am Lech 2003
  • Küting, K., Weber, C.P.: Handbuch der Rechnungslegung, 5. Aufl., Stuttgart 2000
  • Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 22. Aufl., München 2005
  • Wysocki, K.v., Wohlgemuth, M., Konzernrechnungslegung, 4. Aufl., Düsseldorf 1996

Siehe auch

Wiktionary: Jahresabschluss – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen