Meistens wird unter einer Unterschrift ein Namenszug unter einem Schriftstück verstanden, z.B. einem Brief oder Vertrag. Ein solcher Namenszug gilt als einmalig und somit als eine Leistung, die einen einzelnen Willen bekundet, vor allem im Vertrag.
Historisch geht die Verwendung der Unterschrift in Rechtsakten wahrscheinlich auf das Siegel zurueck. Die Abstraktion der Rechtsvorstellung erfährt wiederum in der elektronischen Unterschrift Fortgang und weitere Entwicklung, vgl. etwa TAN.