Eine Firma (v. lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.
Umgangssprachlich wird Firma auch als Synonym für Unternehmen verwendet.
Die Firma ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Identity von Konzernen und größeren mittelständischen Unternehmen. Bei einer Übernahme eines Unternehmens kann die Firma beibehalten werden, wenn der vorherige Eigentümer zustimmt.
Deutsches Recht
Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt achh FICK DICH DOCH . Andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen. Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung hat für die Firma jedoch lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform oder den Kaufmannszusatz beinhalten. Geregelt ist das Recht der Firma in Deutschland in den Vorlage:Zitat de §§ des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Firmengrundsätze
- Rechtsformzusatz
- In jedem Fall muss die Firma einen Zusatz enthalten, der die Rechtsform der Firma angibt, z. B. e. K., Moon AG, Muster GmbH.
- Firmenwahrheit
- Für Außenstehende muss erkennbar sein, wer Firmeninhaber ist und welche Art von Unternehmung vorliegt. Es dürfen keine falschen Angaben über Art und Umfang der Firma angegeben werden.
- Firmenausschließlichkeit
- Jede Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, die bereits im Handelsregister eingetragen sind und sich im selben Amtsgerichtsbezirk befinden.
- Firmenbeständigkeit
- Um Verwechselungen zu vermeiden, kann bei Übergabe der Firma nicht allein der Name verkauft werden; diese ist nur kaufbar, wenn die Branche beibehalten wird.
- Firmenöffentlichkeit
- Jeder Kaufmann muss seine Firma in das Handelsregister eintragen lassen. In jedem Geschäftsbrief muss die Firma mit Rechtsformzusatz, zustellfähiger Anschrift und weiteren Angaben genannt werden.
- Firmenklarheit
- Die Firma muss klar sein. Sie darf den Außenstehenden nicht über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführen (§ 18 Abs. 2 HGB).
Firmenarten
- Personenfirma
- als Firma gibt ein Einzelkaufmann seinen Vor- und Nachnamen oder eine Gesellschaft den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter an, z. B. Henkel KGaA nach dem Unternehmensgründer Fritz Henkel.
- Sachfirma
- als Firma wird die Tätigkeit des Unternehmens sachlich beschrieben, z. B. Bankaktiengesellschaft
- Mischfirmen
- eine Kombination aus Personen-, Fantasie- und Sachfirma, z. B. Tchibo - Carl Tchilling-Hiryan-Kaffeebohnen
- Fantasiefirmen
- als Firma wird irgendein Ausdruck frei gewählt, z. B. Infineon
Wie auch bei Markennamen werden im Zuge der Globalisierung vermehrt international funktionierende Kunstbegriffe eingesetzt, welche einerseits in möglichst vielen Sprachen aussprechbar sind, andererseits aber in jeder Sprache positive Assoziationen wecken z. B. Novartis das die lateinischen Ausdrücke für neu und Kunst vereint.
Firmenzusätze
Gesetze, beispielsweise das HGB in Vorlage:Zitat de §, schreiben vor, dass eine Firma einen Zusatz enthalten muss, aus dem die Rechtsform bzw. die Kaufmannseigenschaft des Unternehmens zu ersehen ist.
In Deutschland gibt es folgende Rechtsformzusätze bzw. Kaufmannszusätze:
Andere Zusätze, z. B. geographische Angaben, sind freiwillig.
Österreichisches Recht
Firmengrundsätze
siehe Firmengrundsätze (Deutsches Recht)
Firmenarten
siehe Firmenarten (Deutsches Recht)
Firmenzusätze
In Österreich lauten die wichtigsten Rechtsformzusätze:
Unternehmensform | Rechtsformzusatz | Rechtsformzusatz ab Inkrafttreten der Handelsrechtsreform am 1. Januar 2007 |
Einzelkaufmann (aktuell) bzw. Einzelunternehmer (künftig) |
kein Rechtsformzusatz | e.U. eingetragener Unternehmer eingetragene Unternehmerin |
Offene Handelsgesellschaft (aktuell) bzw. Offene Gesellschaft (künftig) |
OHG bzw. kein Rechtsformzusatz |
OG |
Kommanditgesellschaft | KG bzw. kein Rechtsformzusatz |
KG |
Offene Erwerbsgesellschaft | OEG | wird zur Offenen Handelsgesellschaft |
Kommandit-Erwerbsgesellschaft | KEG | wird zur Kommanditgesellschaft |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung | GmbH | GmbH |
Aktiengesellschaft | AG | AG |
Genossenschaft | registrierte Genossenschaft | registrierte Genossenschaft |
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung |
EWIV | EWIV |