Firma

Name, den sich ein Unternehmen gibt
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Eine Firma (v. lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.

Umgangssprachlich wird Firma auch als Synonym für Unternehmen verwendet.

Die Firma ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Identity von Konzernen und größeren mittelständischen Unternehmen. Bei einer Übernahme eines Unternehmens kann die Firma beibehalten werden, wenn der vorherige Eigentümer zustimmt.

Deutsches Recht

Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt achh FICK DICH DOCH . Andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen. Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung hat für die Firma jedoch lediglich deklaratorische Bedeutung. Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform oder den Kaufmannszusatz beinhalten. Geregelt ist das Recht der Firma in Deutschland in den Vorlage:Zitat de §§ des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Firmengrundsätze

Rechtsformzusatz
In jedem Fall muss die Firma einen Zusatz enthalten, der die Rechtsform der Firma angibt, z. B. e. K., Moon AG, Muster GmbH.
Firmenwahrheit
Für Außenstehende muss erkennbar sein, wer Firmeninhaber ist und welche Art von Unternehmung vorliegt. Es dürfen keine falschen Angaben über Art und Umfang der Firma angegeben werden.
Firmenausschließlichkeit
Jede Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, die bereits im Handelsregister eingetragen sind und sich im selben Amtsgerichtsbezirk befinden.
Firmenbeständigkeit
Um Verwechselungen zu vermeiden, kann bei Übergabe der Firma nicht allein der Name verkauft werden; diese ist nur kaufbar, wenn die Branche beibehalten wird.
Firmenöffentlichkeit
Jeder Kaufmann muss seine Firma in das Handelsregister eintragen lassen. In jedem Geschäftsbrief muss die Firma mit Rechtsformzusatz, zustellfähiger Anschrift und weiteren Angaben genannt werden.
Firmenklarheit
Die Firma muss klar sein. Sie darf den Außenstehenden nicht über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführen (§ 18 Abs. 2 HGB).

Firmenarten

Personenfirma
als Firma gibt ein Einzelkaufmann seinen Vor- und Nachnamen oder eine Gesellschaft den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter an, z. B. Henkel KGaA nach dem Unternehmensgründer Fritz Henkel.
Sachfirma
als Firma wird die Tätigkeit des Unternehmens sachlich beschrieben, z. B. Bankaktiengesellschaft
Mischfirmen
eine Kombination aus Personen-, Fantasie- und Sachfirma, z. B. Tchibo - Carl Tchilling-Hiryan-Kaffeebohnen
Fantasiefirmen
als Firma wird irgendein Ausdruck frei gewählt, z. B. Infineon

Wie auch bei Markennamen werden im Zuge der Globalisierung vermehrt international funktionierende Kunstbegriffe eingesetzt, welche einerseits in möglichst vielen Sprachen aussprechbar sind, andererseits aber in jeder Sprache positive Assoziationen wecken z. B. Novartis das die lateinischen Ausdrücke für neu und Kunst vereint.

Firmenzusätze

Gesetze, beispielsweise das HGB in Vorlage:Zitat de §, schreiben vor, dass eine Firma einen Zusatz enthalten muss, aus dem die Rechtsform bzw. die Kaufmannseigenschaft des Unternehmens zu ersehen ist.

In Deutschland gibt es folgende Rechtsformzusätze bzw. Kaufmannszusätze:

e. K. eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
e. Kfm. eingetragener Kaufmann
e. Kfr. eingetragene Kauffrau
OHG / oHG Offene Handelsgesellschaft
KG Kommanditgesellschaft
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
AG Aktiengesellschaft
SE Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea)
VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
eG eingetragene Genossenschaft
eGmbH eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung (veraltet)
eGmuH eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (veraltet)
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin
AG & Co. KG Kommanditgesellschaft mit einer Aktiengesellschaft als Komplementärin
GmbH & Co. KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin
AG & Co. KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Aktiengesellschaft als Komplementärin
gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Andere Zusätze, z. B. geographische Angaben, sind freiwillig.

Österreichisches Recht

Firmengrundsätze

siehe Firmengrundsätze (Deutsches Recht)

Firmenarten

siehe Firmenarten (Deutsches Recht)

Firmenzusätze

In Österreich lauten die wichtigsten Rechtsformzusätze:

Unternehmensform Rechtsformzusatz Rechtsformzusatz ab Inkrafttreten der
Handelsrechtsreform am 1. Januar 2007
Einzelkaufmann (aktuell) bzw.
Einzelunternehmer (künftig)
kein Rechtsformzusatz    e.U.
eingetragener Unternehmer
eingetragene Unternehmerin
Offene Handelsgesellschaft (aktuell) bzw.   
Offene Gesellschaft (künftig)
OHG
bzw. kein Rechtsformzusatz
OG
Kommanditgesellschaft KG
bzw. kein Rechtsformzusatz
KG
Offene Erwerbsgesellschaft OEG wird zur Offenen Handelsgesellschaft
Kommandit-Erwerbsgesellschaft KEG wird zur Kommanditgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung    GmbH GmbH
Aktiengesellschaft AG AG
Genossenschaft registrierte Genossenschaft    registrierte Genossenschaft
Europäische wirtschaftliche
Interessenvereinigung
EWIV EWIV

Vorlage:Österreichlastig

Siehe auch

Wiktionary: Firma – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Firma – Zitate