Schachgebot

Bedrohung des Königs im Schachspiel
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Mit einem Schachgebot wird beim Schachspiel erklärt, dass der gegnerische König bedroht ist, d.h. beim nächsten Zug geschlagen werden könnte. Das Schachgebot muss abgewehrt werden, indem sich der König auf ein nicht bedrohtes Feld bewegt, durch das Dazwischenziehen einer anderen Figur geschützt wird (nicht möglich beim Schachgebot durch den Springer), oder die schachbietende Figur geschlagen wird.

Kann der König nicht mehr durch eine dieser drei Möglichkeiten in Sicherheit gebracht werden, ist er Schachmatt.

Wenn ein Schachgebot, das kein Schachmatt ist, nicht abgewehrt wird, ist dies ein ungültiger Zug und muß im Regelfall zurückgenommen werden (Außnahme ist Blitzschach wo ein ungültiger Zug normalerweise die Partie verliert).

Eine besondere Art des Schachgebots ist das "Abzugschach". Dabei wird eine Figur so gezogen, dass dadurch der Weg einer anderen eigenen Figur zum gegnerischen König frei wird, und dieser somit im Schach steht. Beim "Doppelschach" bedroht die Figur, die den Weg freiräumt, ebenfalls den gegnerischen König, so dass dieser von zwei Figuren gleichzeitig angegriffen wird. Ein Doppelschach kann nur durch wegziehen des Königs abgewehrt werden.

Das Schachgebot erfolgte früher durch die vernehmliche Ansage: "Schach". Im heutigen Turnierschach ist dies nicht mehr üblich, und kann bei exzessivem Gebrauch als Störung des Gegners zu Strafen führen.