Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin

politisches Manifest der französischen Frauenrechtlerin Olympe de Gouges zur Gleichstellung der Frauen vom September 1791 in Erwiderung der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789
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Die "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" (Dèclaration des droits de la femme et de la citoyenne) wurde September 1791 von der französischen Schriftstellerin Olympe de Gouges verfasst, um sie der Nationalversammlung in Frankreich zur Verabschiedung vorzulegen. Sie forderte darin die volle rechtliche, politische und soziale Gleichstellung der Frauen.

Dies war eine Reaktion auf die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" (Dèclaration de droits de l'homme et du citoyen), die am 26. August 1789 im Zuge der Französischen Revolution verkündet worden war. Allerdings galten die darin enthaltenen Rechte nur für Männer, um die Frauenrechte war es weiterhin schlecht bestellt. Frauen hatten noch immer kein Wahlrecht, kein Zugang zu öffentlichen Ämtern, keine Berufsfreiheit, keine Besitzrechte, etc., die bürgerlichen Rechte wurden ihnen in Frankreich erst 1945 zuerkannt.

Inhalt

Die "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin", die sich eng an die Erklärung von 1789 anlehnt und wie diese aus einer Präambel und 17 Artikeln besteht (zusätzlich Einleitung und Nachwort), war nicht einfach ein Gegenentwurf nur für Frauen. Vielfach wird deutlich, dass es um beide Geschlechter geht, die gemeinsam die Nation bilden (Art. III). Olympe de Gouges ersetzte an vielen Stellen das Wort "l'homme" (Mensch/Mann) durch die Worte "Frau und Mann", so dass die Gültigkeit für beide Geschlechter deutlich wurde. In Artikel VII ist fest gehalten, dass es keine Sonderrechte für Frauen gibt.

Während die Forderungen nach Freiheit, Gleichheit, Sicherheit, Recht auf Eigentum und Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung in beiden Erklärungen weitgehend übereinstimmen (Art I und II), unterscheidet sich der Freiheitsbegriff bei de Gouges von der "negativen" Definition von 1789 ("Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet."). In Artikel IV heißt es: "Freiheit und Gerechtigkeit besteht darin, den anderen zurück zu geben, was ihnen zusteht." Freiheit wird also mit Gerechtigkeit verknüpft, die Frauen wollen keine Erweiterung ihrer Freiheiten, sondern nur die natürlichen Rechte, die ihnen von Geburt an zukommen.

Abweichungen gibt es z.B. auch bei Artikel XI, wo zum Recht auf freie Meinungsäußerung das Recht der Frauen zur Benennung der Vaterschaft eines Kindes kommt.

Ein Grundtenor de Gouges' ist, dass wer gleiche Pflichten (z.B. Steuerzahlung) besitzt, auch gleiche Rechte haben müsse (Art. XIII bis XV). So lautet der berühmteste Satz aus ihrer Erklärung: "Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muss gleichermaßen das Recht besitzen, die (Redner-)Tribüne zu besteigen..." (Art. X)

Bedeutung

Die historische Bedeutung der "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" liegt darin, dass sie die erste universale Erklärung von Menschenrechten ist, die einen allgemeingültigen Anspruch für Männer und Frauen erhebt. Damit war die Erklärung von 1789, die nur von einer Hälfte der Menschheit festgelegt wurde, ohne von der anderen Hälfte legitimiert worden zu sein, eigentlich überholt, dennoch ist sie in unserem Geschichtsbewußtsein weiterhin als Grundlage der Menschenrechte tradiert.

Wirkung

Zur Wirkungsgeschichte finden sich in der Literatur verschiedene Standpunkte. Während einerseits darauf hingewiesen wird, das die Erklärung von 1791 nur in fünf Exemplaren erschien und politisch völlig ignoriert wurde, heißt es an anderer Stelle: "Die Deklaration erregte in ganz Frankreich und sogar im Ausland Aufsehen." Für erstere Annahme spricht, dass de Gouges' Erklärung bis heute in den meisten Sammlungen und Auflistungen rechtshistorischer Dokumente fehlt. Erst 1972 wurde der Text, der bis dahin in der französischen Nationalbibliothek schlummerte, von H. Schröder wieder entdeckt und 1977 in Deutsch veröffentlicht.

Literatur

  • Olympe de Gouges: Schriften. 2. Aufl. Stroemfeld/Roter Stern, Basel 1989
  • Birgit Menzel: Frauen- und Menschenrechte - Geschichtliche Entwicklung einer Differenz und Ansätze zu deren Beseitigung. IKO, Frankfurt/M. 1994
  • Hannelore Schröder (Hrsg.): Olympe de Gouges - Mensch und Bürgerin. ein-Fach-Verlag, Aachen 1995