1. Der Grundton (gelegentlich auch als Haupt- oder Stammton bezeichnet) ist der erste Ton im aufsteigenden Zählsystem einer Tonleiter, der der ihr zugehörigenTonart den Namen gibt.
2. Der tiefste Ton eines Akkords wird ebenfalls als Grundton bezeichnet, hat aber in diesem Sinne keine harmonische Relevanz, da es vom den spezifischen Ausprägung des Akkords selbst abhängt, wie der Gesamtkomplex deutbar ist.
Siehe auch: Kirchentonarten, Oberton, Klangfarbe, Spektrum