Naturgesetz (Begriffsklärung)

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. August 2003 um 15:02 Uhr durch 217.89.23.136 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Naturgesetz ist eine Behauptung über Abläufe und Erscheinungen in der Natur, welche durch zahlreiche Beobachtungen oder Experimente untermauert wird.

Diese Behauptung hat etwas mit allgemein-notwendigen, d.h. wesentlichen Zusammenhängen in dem entsprechenden Bereich der Wirklichkeit zu tun.

Oft werden Naturgesetze mathematisch formuliert.

Beispiele für Naturgesetze

  • Die Erde dreht sich um die Sonne.
  • Die Erde ist rund.
  • Der Mensch und der Affe haben gemeinsame Vorfahren.
  • Licht bereitet sich geradlinig aus.
  • Licht bereitet sich mit Lichtgeschwindigkeit aus.
  • Alle Menschen müssen sterben.
  • In der biologischen Evolution gibt es keine Vererbung erworbener Eigenschaften.

Kein Naturgesetz oder widerlegte Naturgesetze

Links