Kirchenmusik

zur Aufführung im kirchlichen Gottesdienst bestimmte Vokal- und Instrumentalmusik
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Unter Kirchenmusik wird zunächst einmal die Gesamtheit der in der Kirche vor, während und nach gottesdienstlichen Handlungen zur Aufführung gelangenden Musik gezählt. Zumindest partiell gehört Kirchenmusik zur sog. F-Musik.

Nicht (oder jedenfalls nicht automatisch) dazu gehört die geistliche Musik, Musik mit christlichem Inhalt, die nicht während eines Gottesdienstes aufgeführt wird.

Der Beauftragte für Kirchenmusik einer bestimmten Gemeinde ist der Kantor oder die Kantorin. Er/Sie spielt die Orgel und leitet den Gemeindegesang aus dem Gesangbuch sowie den Kirchenchor, manchmal auch Kantorei genannt. Der Kinderchor einer Gemeinde heißt manchmal Kurrende. Daneben haben viele Gemeinden einen Posaunenchor. Die Landeskirchen veranstalten ein- oder mehrmals jährlich eine Singerüste, auch Singerüstzeit oder Singewoche oder Singefreizeit genannt. Es gibt Senioren-, Jugend-, Kinder- und Familiensingwochen. Die Singewochen enden meist mit einem öffentlichen Konzert.

Im Zuge der allgemeinen Entwicklung der Musik, hat sowohl Jazz, wie auch Beat und Rock in der Kirche Einzug gehalten. Insofern diese Musik während eines Gottesdienstes und dazugehörend aufgeführt wird, ist sie als Kirchenmusik zu bezeichnen. (siehe Neues geistliches Lied)

Bedeutende Komponisten aus dem deutschsprachigem Raum

siehe auch: Kirchenlied, Kantate, Oratorium, Choral, Messe, Requiem, Kirchenmusiker