Spital

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. August 2003 um 10:41 Uhr durch Pit (Diskussion | Beiträge) (ß->ss). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Wort Spital oder Hospital ist eine veraltete Bezeichnung für Pflegeheime und Altersheime. Es leitet sich vom lateinischen hospes (Fremdling) ab. Ursprünglich bezeichnete es die meist christlich geführten Armenhäuser. In Österreich, der Schweiz und einigen Gegenden Deutschlands wird das Wort heute noch als Synonym für Krankenhaus verwendet.

Geschichte

817 bestimmte die Synode in Aachen, dass jedes Kloster oder Kollegiatsstift über eine derartige Einrichtung verfügen sollte. Seit einem Dekret von Papst Clemens VII. aus dem Jahre 1312 brauchten die Hospitäler nicht mehr zwingend Kirchengut im engeren Sinn von Besitztum und Verfügungsgewalt sein. Als karitative Einrichtungen besaßen sie aber weiterhin kirchlichen Charakter. Jedermann konnte nun zum Heil seiner Seele ein Hospital gründen und auf eigene Rechnung betreiben, musste aber die Erlaubnis des Bischofs einholen, wenn er eine Kapelle, einen Altar oder einen Friedhof eingliedern und einen Spitalgeistlichen einstellen wollte.

Die Aufgaben der Spitäler waren mannigfaltig und basierten auf den Werken der Barmherzigkeit: Speisung, Aufnahme und Bekleidung der Armen, Beherbergung der Fremden, Pflege der Alten und Kranken sowie Bestattung der Toten. Kommunalisierung, Verpfründung (d.h., die Insassen kauften sich mit der Erwerbung von Pfründen ein) und Spezialisierung waren die Tendenzen, die das Spitalwesen seit dem 14. Jahrhundert in den Städten bestimmten.