der absatz kritik ist im original auf der online-ausgabe der welt zu finden:
- http://www.welt.de/data/2006/09/30/1056575.html (zweiter & dritter absatz)
- autor: florian haupt
Verwendung von Wikipediabildern
Hi!
Eine Frage: Wie liegt es rechtlich mit der Verwendung von Bildmaterial, dass auf Wikipedia gespeichert ist? Was ist erlaubt/verboten bzw. gibt es Probleme, wenn man Wiki-Bildmaterial verändert?
Vielen Dank im Voraus
M. Platzer
email entfernt
- Die Nutzungsbedingungen stehen beim Bild dabei. Theoretisch sollten für alle Bilder bezüglich Urheberrecht Veränderung, Weiterverbreitung und kommerzielle Nutzung erlaubt sein, gegebenenfalls unter gewissen Bedingungen wie Abdruck der Lizenz und nennung des Urhebers. Es werden aber viele Bilder hochgeladen und verwendet, die dieses Kriterium nicht erfüllen. Wikipedia kann nicht garantieren, dass die Bilder möglicherweise überhaupt verwendet werden können und nicht z.B. einfach von einer Webseite kopiert wurden. Dazu muss beachtet werden, dass ggfs. vom primären Urheberrecht unabhängige Rechte Dritter wie bei Panoramafreiheit das Urheberrecht am abgebildeten Objekt und bei Personenfotos das Recht am eigenen Bild bestehen, was die Nutzung stark einschränken kann (Fotos von Personen dürfen im Allgemeinen weder verändert, noch in einem anderen Kontext als einem enzyklopädischen verwendet werden). Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Rtc 18:21, 10. Okt. 2006 (CEST)
Quelle: Google
die Lizenzen finde ich seehr merkwuerdig: Bild:Pèso-Helveticã.JPG und Bild:Venedig 9.JPG --Prolineserver 17:22, 15. Okt. 2006 (CEST)
Bild:Cancer.jpeg
Irgendwie schaut das alles sehr seltsam aus Bild:Cancer.jpeg Das Bild schaut dem http://www.who-nichtrauchertag.de/html/bob-gross.pdf doch schon sehr ähnlich, das ist aber das Plakat vom Weltnichtrauchertag 2000 [1] und nicht von 1992 wie in der Bildbeschreibung angegeben. Auch die Nutzungshinweise
[2]:"Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Homepage der BfGe - z.B. Fotos, HTML-Seiten, Inhalte - darf in irgendeiner Form ohne Quellenhinweis auf den Herausgeber reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Nachdruck, Vervielfältigung oder Einspeicherung in Medien aller Art, auch auszugsweise, sind nur mit Genehmigung und Nennung der BfGe zulässig."
bzw. in der Bildbeschreibung ist die WHO als Quelle genannt [3]:"The information presented is protected under the Berne Convention for the Protection of Literature and Artistic works, under other international conventions and under national laws on copyright and neighboring rights. Extracts of the information in the web site may be reviewed, reproduced or translated for research or private study but not for sale or for use in conjunction with commercial purposes."
hören sich auch nicht wirklich nach "public domain" an.
Kann da mal einer drüberschauen? --fubar 01:07, 19. Okt. 2006 (CEST)
Kann das sein?
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Spain-franco_bank_notes_0002.jpg
Ist zwar Commons, aber da hat glaub wirklich einer was verwechselt. Antaios D B 18:05, 22. Okt. 2006 (CEST)
- Was genau ist jetzt dein Problem? Ohne die Lizenzbestimmungen der spanischen Notenbank zu kennen, ist unklar, ob solche Scans okay sind oder nicht. --RokerHRO 13:29, 29. Nov. 2006 (CET)
uebernahme des wikipedia-konzepts fuer andere homepages
hallo, ich moechte wissen inwieweit man das wikipedia-konzept fuer andere homepages uebernehmen kann...?
gruß
spoofer
- Das Konzept ist das Wiki und es ist gerade gewünscht, das oft zu verwenden. Die Software ist Mediawiki und steht unter GPL. Also: viel Spass damit! --P.C. ✉ 13:32, 23. Okt. 2006 (CEST)
Urheberrecht
Ein Freund gibt die zustimmung zur Veröffentlichung eines von ihm erzeigten Bildes(hat alle Rechte). Was ist zur Veröffentichung auf wikipedia erforderlich?
- Hilfe:Lizenzierung für Anfänger lesen und beachten. Für technische Details gibt es das Bildertutorial --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:12, 25. Okt. 2006 (CEST)
Weiternutzung von Bildern
Hallo liebe Macher von Wikipedia,
anlässlich einer Jubiläumsfeier mit Thema Varieté habe ich im Internet nach historischen Bildern gesucht und bin u.a. auf ihrer homepage fündig geworden. Ich würde die Bilder gerne zur Weiterverarbeitung benutzen. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob das in Ordnung ginge.
Mit freundlichen Grüßen,
Yvonne Dieg Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Stadtjugendamt Erlangen
- Hallo Yvonne,
- Grundsätzlich sollen alle Bilder hier auch weiterverwendet werden, daher nennt sich das hier "Freie Enzyklopädie" :). Die genauen Lizenzangaben erfährt man durch einen Klick auf das Bild selbst. Die meisten aktuellen Bilder sind unter GFDL oder Creative Commons lizenziert, ältere Bilder, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot ist, sind ohnehin gemeinfrei. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:01, 30. Okt. 2006 (CET)
Jemand hat heute die Spiele alle aus dem Artikel ausgelagert. Soweit eine gute Sache, nur die Art der Auslagerung macht mir Bauchschmerzen:
Als Kommentar in den neuen Artikeln steht überall nur Eingefügt aus Final Fantasy (Spiel). Sind das jetzt URVs? --dEr devil (dis) 13:30, 1. Nov. 2006 (CET)
Verwendung des Wikipedialogos in der Wikipedia
Ich habe das Bild:Geoportal logo.png erstellt unter Verwendung des geschützen und nmeines Wissens nicht freien Wikipedialogos. Das Logo findet Verwendung auf der Portalseite Geographie. Wie ist dieses Bild zu lizenzieren, damit es in der Wikipedia Verwendung finden kann?. Siehe auch Löschkandidaten --Arcy 14:05, 7. Nov. 2006 (CET)
Bilder Deutsches Anleger Fernsehen
Wie ist hier zu verfahren? Beispiel Bild:DAF-Technik2.JPG und viele anderem, verwendet in Deutsches Anleger Fernsehen. Meine bisherige Kommunikation mit dem Uploader, s. hier und hier. Ist davon auszugehen, das die Nutzungsrechte der Bilder bei dem Fernsehsender liegen (wahrscheinlich wohl schon), und wie ist dies nachzuweisen/zu dokumentieren und wer kann dies tun? Dankeschön im voraus, --Mdangers 15:32, 9. Nov. 2006 (CET)
wikipediatexte werden bei ebay als cd verkauft
Unter den titeln siebdruck-lern-cd und siebdruck-cd verkauft ein anbieter den in wikipedia unter dem stichwort siebdruck angezeigten textbeitrag auf cd gebrannt für 10-15 euro das stück. Ist das durch das urheberrecht gesichert oder liegt ein verstoss vor?
- Wenn die Lizenzbestimmungen eingehalten sind (Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen), dann ist alles in Ordnung. Die Wikipedia versteht sich als freie Enzyklopädie, deren Inhalte von Dritten (auch kommerziell) weitergenutzt werden dürfen. --h-stt !? 17:26, 12. Nov. 2006 (CET)
Werbetexte
hallo ich habe eine Frage,
wenn Werbeagenturen wie Grey in Wiki vorhanden sind ab wann wird ein Text wegen Werblichkeit herausgenommen.
Besten Gruß, JD (nicht signierter Beitrag von Jayzi (Diskussion | Beiträge) Taxman¿Disk?¡Rate!)
- Hallo, zuerst einmal unterschreibe bitte.
- 2. Werbung ist weder Straftat noch urheberrechtlich bedenklich (sofern sie nicht von einem anderen Autor geklaut ist). Insofern bist Du auf dieser Seite nicht so ganz richtig. Gemäß WP:WWNI können Werbetexte aber einfach entfernt, bzw. rein werblich angelegte Artikel gelöscht werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:12, 13. Nov. 2006 (CET)
Anwendung der GFDL in Textform
Hi!
Eigentlich dreht sich dieser Post über etwas, das mich im Schwesterprojekt Wikibooks beschäftigt, aber dort sind keine Spezialisten vorhanden, die helfen könnten. Deshalb wird auch auf der Diskussionsseite von Wikibooks:Lizenzbestimmungen hierher verwiesen. Ich hoffe ihr helft mir trotzdem.
Meine Frage: Ich erstelle PDF-Versionen von bereits vorhandenen Artikeln (bzw. Büchern). Ich weiß aber nicht, ob meine Ergebnise ganz lizenzkonform ist. Ich habe versucht, es möglichst gut zu gestalten, bin mir aber nicht sicher, ob alles so richtig ist.
Die Bücher sind:
Man muss sie zum Glück ja nicht ganz lesen um die copyrightrelevanten Texte zu überprüfen. Ich wäre sehr froh wenn mir jemand helfen könnte. Die hier wichtigen Stellen der Bücher, die von der Struktur her ähnlich aufgebaut sind, sind jeweils die Titelseite und Anhang B. Als Stichprobe wäre meiner Meinung nach Philosophieren heißt Sterben lernen am Besten, weil es das Neuste ist und ich sowieso weiß, dass ich in "Klarträumen", meinem Erstlingswerk, noch etwas umstellen muss.
Danke schon im Voraus!
Bildrechte Boris Karloff wegen Artikel des Tages am 22.11. 23.11.
Der Excellente Artikel über Boris Karloff ist für Mittwoch 22.11.2006 Donnerstag 23.11. als Artikel des Tages vorgeschlagen und hatte zu diesem Zeitpunkt kein einziges Bild. Das hat bei einigen Benutzer eine Suchaktion nach legal verwendbaren Bildern ausgelöst. Momentan sieht es so aus als gäbe es da zwei Möglichkeiten, allerdings sind wir uns bei den Lizenzen auch nicht so richtig sicher. es handelt sich um [4], dort ist die lizenzangabe leider auf norwegisch un damit für mich leider gleich bahnhof. und um [5], ein foto von einer skulptur bzw. büste mit den gesichtszügen von karloff als monster auf commons (zur Zeit unter Vorbehalt im excellenten Artikel drin). Wäre schön wenn sich da noch schnell jemand einklinken könnte, der in Bildrechten fit ist und das mit den Lizenzen klären. Danke schon mal im Vorraus. Grüße --Vux 18:21, 20. Nov. 2006 (CET)
Norwegisches Bild
Das Norwegische Bild ist einer englischsprachigen Homepage [6] entnommen, die das Foto als Szenenbild des Films Frankenstein von 1931 kennzeichnet, der Regisseur James Whale starb jedoch erst in den 1950er Jahren, also scheint die Verwendung nach unserem Maßstab nicht Okay zu sein.--sуrcro.PEDIA+/- 18:54, 20. Nov. 2006 (CET)
- Was hat denn der Regisseuer damit zu tun? Die Frage ist doch, wer der Fotograph war... NO beruft sich schlicht und einfach auf ein "anonymes" Werk und 70 Jahre nach Verøffentlichungsdatum. Diese komische Uebergangsløsung "post mortem" und die Løsung "100 Jahre" jibbets hier næmlich nicht. --Kantor Hæ? +/- 15:10, 21. Nov. 2006 (CET)
- post mortem ist keine komische Übergangslösung - und wenn es ein Szenebild ist, gilt wohl der Regisseur als Urheber, einen Fotografen gibts ja wohl nicht. Die Berufung auf Anonymität ist schlichtweg falsch. --Ralf 15:49, 21. Nov. 2006 (CET)
- "einen Fotografen gibts ja wohl nicht" ... ist nicht der Kameramann der Fotograf? In diesem Fall also Arthur Edeson, der leider erst 1970 starb. --Toon 16:53, 21. Nov. 2006 (CET)
- Meist wird der Regisseur als derjenige angesehen, der die meisten schöpferischen Einflüsse hat. Ebenfalls in Betracht kommt ein gemeinsames Urheberrecht mehrerer Personen, dabei gilt dann das Sterbedatum desjenigen, der als letzter starb. Wie man es auch dreht, das geht nach deutschem Recht nicht. --Ralf 17:29, 21. Nov. 2006 (CET)
- In NO muesste sich der Urheber innerhalb der 70 Jahre nach Verøffentlichung schon deutlich ruehren, um seine Ansprueche nicht zu verwirken. Von daher ist die Verwendung in NO - vermutlich - legal. Ich befuerchte allerdings, dass das hier nicht wirklich weiterhilft.... --Kantor Hæ? +/- 23:17, 22. Nov. 2006 (CET)
- Meist wird der Regisseur als derjenige angesehen, der die meisten schöpferischen Einflüsse hat. Ebenfalls in Betracht kommt ein gemeinsames Urheberrecht mehrerer Personen, dabei gilt dann das Sterbedatum desjenigen, der als letzter starb. Wie man es auch dreht, das geht nach deutschem Recht nicht. --Ralf 17:29, 21. Nov. 2006 (CET)
- "einen Fotografen gibts ja wohl nicht" ... ist nicht der Kameramann der Fotograf? In diesem Fall also Arthur Edeson, der leider erst 1970 starb. --Toon 16:53, 21. Nov. 2006 (CET)
- post mortem ist keine komische Übergangslösung - und wenn es ein Szenebild ist, gilt wohl der Regisseur als Urheber, einen Fotografen gibts ja wohl nicht. Die Berufung auf Anonymität ist schlichtweg falsch. --Ralf 15:49, 21. Nov. 2006 (CET)
- Was hat denn der Regisseuer damit zu tun? Die Frage ist doch, wer der Fotograph war... NO beruft sich schlicht und einfach auf ein "anonymes" Werk und 70 Jahre nach Verøffentlichungsdatum. Diese komische Uebergangsløsung "post mortem" und die Løsung "100 Jahre" jibbets hier næmlich nicht. --Kantor Hæ? +/- 15:10, 21. Nov. 2006 (CET)
"Maskenbild"
Also damit ist das norwegische wohl Foto nicht brauchbar. Was mit dem Foto von der Frankesnstein-Sculptur? Ursprüglich ein Flickr-Foto von [7] ohne genauere Angaben zur Entstehung. Die sieht relativ echt aus, also dicht an dem was Regisseur, Maskenbildner und Schauspieler ursprünglich zusammen entwickelt haben, die Gesichtazüge des Karloff-Monsters sind aber recht deutlich zu erkennen. Gut oder böse, ich hab mich mit dem Datum zum Glück um einen Tag vertan, es geht um den 23.11. das ändert aber nichts an der Grundthematik. --Vux 01:43, 22. Nov. 2006 (CET)
- Neben dem oben genannten Regisseur und Karloff gibt die imdb als Haupt-Urheber der Aussehens des Monsters Jack P. Pierce († Juli 1969) (Bio bei imdb) an. Die Maske ist tatsächlich eine ziemlich gute Kopie bzw Nachbau des Orginal-Makeups/Maske, so dass auch ein Foto davon nmM nicht Lizenzkonform in der de.WP verwendet werden kann.--sуrcro.PEDIA+/- 12:00, 22. Nov. 2006 (CET)
- Gibts hier denn keinen guten Zeichner, der ein Porträt des Herrn zeichnen kann? --Fb78 ☼ 13:37, 22. Nov. 2006 (CET)
- Schade, dann sollte das Maskenbild wieder aus dem Karloff-Artikel raus. Genügt da eine einfache Entfernung oder ist gleich eine Versionslöschung vonnöten? Bei Versionslöschung sollte das bitte schnell jemand arrangieren, der weiß wie da geht, momentan gibt es nur eine kleine marginale Typoänderung nach meiner Version, bevor der übliche Trollvandalismus losgeht. --Vux 15:28, 22. Nov. 2006 (CET)
- Gibts hier denn keinen guten Zeichner, der ein Porträt des Herrn zeichnen kann? --Fb78 ☼ 13:37, 22. Nov. 2006 (CET)
Turn, Turn, Turn
In der QS-Diskussion kam die Frage auf, ob das Zitieren des Liedtextes in dem Artikel Turn, Turn, Turn möglicherweise eine URV darstellt. Das Lied selbst basiert auf dem ebenfalls zitierten Bibeltext. Bleibt die Frage nach der Schöpfungshöhe. Wäre schön, wenn sich das einmal jemand mit genaueren Kenntnissen des Urheberrechts anschaut. --ThomasO. 12:33, 21. Nov. 2006 (CET)
- Eine Repertoir-Anfrage bei der Gema hat bestätigt, dass der Text in der Public Domain ist. Also keine URV, der Text kann legal verwendet werden. --h-stt !? 14:13, 21. Nov. 2006 (CET)
- Das ist schön. Herzlichen Dank für die Klärung. --ThomasO. 14:22, 22. Nov. 2006 (CET)
Hallo, ich habe gerade gesehen, dass in diesem Artikel der Abschnitt "Und so reagierte die Kritik" offenbar 1:1 von den darüber angegebenen Weblinks stammt. Was ist zu tun? Ich hatte bisher noch nicht mit URVs zu tun, deshalb habe ich mal hier angefragt. --MdE Quasselecke 19:49, 21. Nov. 2006 (CET)
Das geht zu weit. --Histo Bibliotheksrecherche 23:36, 21. Nov. 2006 (CET)
URV --Ralf 23:40, 21. Nov. 2006 (CET)
- Ich habe es auf WP:LKV aufgelistet. @MdE: Dadurch werden leider deine letzten beiden Versionen verloren gehen, d.h. du müsstest schauen, ob du sie erneut durchführst. --Matt314 00:13, 22. Nov. 2006 (CET)
- Ja, mache ich, kein Problem. --MdE Quasselecke 15:09, 22. Nov. 2006 (CET)
Fernsehbild
Geht denn das hier? Das ist doch offensichtlich ein screenshot? --Johnny Yen Qapla’ 10:44, 22. Nov. 2006 (CET)
- Nein, das geht nicht. --Fb78 ☼ 13:36, 22. Nov. 2006 (CET)
- Merci. Dann werd ichs mal aus dem Artikel entfernen. --Johnny Yen Qapla’ 16:01, 22. Nov. 2006 (CET)
Postkarte von 1900
So eine Postkarte aus dem Jahr 1900, zumal sie hier noch verkauft wird, ist vermutlich nicht einstellbar, oder? Danke im voraus. --Ibn Battuta 21:59, 22. Nov. 2006 (CET)
- Kein Problem, das Bild darf hier eingestellt werden, weil der Urheber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 70 Jahre tot ist. --Ralf 22:01, 22. Nov. 2006 (CET)
- Ich würde sie aber nur als IP einstellen, da der Urheber mit geschätzer 25% Wahrscheinlichkeit erst nach 1935 gestorben ist und es noch einen Verwender gibt, der wohl, wenn das Urheberrecht noch nicht abgelaufeb ist, ein Verwertungsrecht hat und das auch nachweisen und verteidigen kann - "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" was für ein Blödsinn; auch um 1900 lebten die besser gestellten (die mit Kamera) schon mal länger als 60 Jahre.--sуrcro.PEDIA+/- 22:21, 22. Nov. 2006 (CET)
- Danke, aber dann lasse ich's lieber. Ich bin kein so großer Freund von "nur als IP"-Aktionen. Entweder etwas ist rechtens, dann mache ich's ganz öffentlich. Oder es ist vielleicht oder sicher nicht rechtens, dann hat's meiner Meinung auf Wikipedia halt nichts zu suchen. Schließlich soll die Wikipedia ein seriöses Lexikon sein, keine schummrige Angelegenheit von IPs. Ich kann das Bild ja speichern und in... 30 Jahren mal reinstellen!? :o) --Ibn Battuta 23:45, 22. Nov. 2006 (CET)
- Ich würde sie aber nur als IP einstellen, da der Urheber mit geschätzer 25% Wahrscheinlichkeit erst nach 1935 gestorben ist und es noch einen Verwender gibt, der wohl, wenn das Urheberrecht noch nicht abgelaufeb ist, ein Verwertungsrecht hat und das auch nachweisen und verteidigen kann - "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" was für ein Blödsinn; auch um 1900 lebten die besser gestellten (die mit Kamera) schon mal länger als 60 Jahre.--sуrcro.PEDIA+/- 22:21, 22. Nov. 2006 (CET)
- Laß dich nicht verrückt machen! Wir haben hier die 100-Jahre-Regelung und somit kann das Bild genommen werden. Bitte die Bildbeschreibung noch anpassen. --Ralf 09:12, 23. Nov. 2006 (CET)
- Hm... :o) ... Na schön, aber denn hätte ich noch drei Fragen :o): Wäre es nicht sinnvoller, daß Bild unter einem aussagekräftigeren Namen abzuspeichern (wie geht das?)? Warum hast Du's auf die deutsche Wikipedia und nicht Commons hochgeladen (gibt's da Gründe)? Und was meinst Du mit der Bildbeschreibung (das übliche? und was ist die Quelle usw.?)? Danke im voraus! --Ibn Battuta 12:28, 23. Nov. 2006 (CET)
- Wenn ich gewußt hätte, was das Bild darstellt, hätte ich auch einen vernünftigen Namen genommen. Hier können wir das schnell mal löschen und unter anderem Namen hochladen, was auf commons fast aussichtslos ist. Wenn auch nur die geringsten Zweifel an der Lizenz bestehen, sind Bilder auf commons eh falsch. Die dortigen Admins haben ein *hüstel* seltsames Verständnis für Bildrechte. --Ralf 14:08, 23. Nov. 2006 (CET)
- Hm... :o) ... Na schön, aber denn hätte ich noch drei Fragen :o): Wäre es nicht sinnvoller, daß Bild unter einem aussagekräftigeren Namen abzuspeichern (wie geht das?)? Warum hast Du's auf die deutsche Wikipedia und nicht Commons hochgeladen (gibt's da Gründe)? Und was meinst Du mit der Bildbeschreibung (das übliche? und was ist die Quelle usw.?)? Danke im voraus! --Ibn Battuta 12:28, 23. Nov. 2006 (CET)
- Jetzt suche ich also, wie man Bilder auf die deutsche Wikipedia (nicht Commons) hochlädt... (bisher habe ich immer nur nach Commons hochgeladen). Kannst Du mir einen Tip geben, wo ich das finde? Danke! --Ibn Battuta 23:42, 24. Nov. 2006 (CET)
- Um in der deutschen Wikipedia Bilder hochzuladen, kannst du einfach links in der Navigationsleiste auf "Hochladen" klicken. --Matt314 16:01, 25. Nov. 2006 (CET)
Ist ein Foto von einer Aktion-Figur nach einer Figur aus dem Film von 1978. Ich nehme mal an, das Foto ist als derivatives Werk nicht lizenzkonform oder?.--sуrcro.PEDIA+/- 22:30, 22. Nov. 2006 (CET)
Nein, nicht lizenzkonform. Wir merken uns aber trotzdem, dass es im Deutschen keinen Rechtsbegriff derivatives Werk o.ä. gibt (ich musste darauf bereits den Benutzer Steschke auf der Disku zu WP:BR hinweisen). Wir sprechen hier bitte ausschließlich von Bearbeitungen im urheberrechtlichen Sinn. Danke --Histo Bibliotheksrecherche 16:08, 24. Nov. 2006 (CET)
URV?
Das hier wird doch nicht mehr durch das Zitatrecht gedeckt und ein Fall für eine Versionslöschung, oder? -- Achates ...zu alt für Popmusik? 08:50, 23. Nov. 2006 (CET)
- erledigt, Benutzer angesprochen. --ST ○ 09:00, 23. Nov. 2006 (CET)
TheLegacy
Da einige IPs momentan intensiv damit beschäftigt sind, TheLegacy-Verlinkungen zu löschen (inklusive der beim Artikel selbst), mal die Frage, wie es mit dieser Seite rechtlich wirklich aussieht. Stimmen Aussagen wie diese: "Quellen dürfen nicht sichtbar sein, da strafrechtlich relevant" (siehe Gothic II-Artikel, bei dem die Quellen selbst nicht gelöscht wurden, sondern nur "references" auskommentiert wurde)? Darf die Seite als Quelle benutzt werden? Sind Verlinkungen zu der Seite von anderen Artikeln sowie vom eigenen Artikel aus erlaubt? Bitte um Klärung von rechlich kompetenter Seite. -- Cecil 09:53, 23. Nov. 2006 (CET)
- Das waren keine IP's sondern ich habe die Vorlage:TheLegacy gelöscht: [8], siehe auch die Löschdiskussion Wikipedia:Löschkandidaten/15._November_2006#Vorlage:TheLegacy_(erledigt,_gelöscht). Zitat von mir "Man muss sich auf der Seite erst anmelden um weiterführende Infos als Screenshots zu erhalten. Außerdem sind die für Mitglieder erhältlichen Downloads nicht legal. Also zweifacher Verstoß gegen WP:WEB und somit weg damit." Der Sebbot hat dann die Vorlage überall aus den dort angeführten Gründen ersatzlos entfernt. Angesichts der Tatsache, dass das Angebot bei TheLegacy für nichtangemeldete Leute praktisch Null ist (außer ein paar popeligen Boxcovern und anderem Bytemüll) im Gegensatz zu anderen Seiten, die für jederman ohne Anmeldung ausführliche Beschreibungen beinhalten, ist die Verlinkung der Seite in Spielartikeln ob nun mit oder ohne Vorlage nicht erwünscht. Arnomane 10:27, 23. Nov. 2006 (CET)
- Bitte meinen Text noch mal lesen. Ich spreche nicht von der Vorlage, kommt nirgends in meiner Frage vor. Es gibt die Links auch so. Im 'Gothic II' wurden einige Infos eingebaut, die von dort stammen, und daher als Quelle angegeben worden. IPs löschen seither nur unten den "References"-Teil, die Links selbst sind im Artikel noch vorhanden, wenn auch unsichtbar. Auch einige Spieleseiten haben noch Links dorthin (noch mal keine Vorlage sondern Links!). Es gibt auch einen Artikel über TheLegacy, der einen Link dorthin enthält. Zu diesen drei Themen wollte/will ich eine Klärung, nicht zu einer gelöschten Vorlage. Besonders interessiert mich auch die Aussage "Quellen dürfen nicht sichtbar sein, da strafrechtlich relevant". Entweder ganz oder gar nicht, aber so? -- Cecil 10:34, 23. Nov. 2006 (CET)
- Noch eine Erweiterung meiner Frage: Wenn wie in "Gothic II" Infos von dort kommen, müssen dann diese auch gelöscht werden, wenn der Quellnachweis gelöscht oder auskommentiert wird?
- Die Vorlage beinhaltete nichts als einen Link auf die jeweilige Spieleseite beim TheLegacy. Ich habe mir ein paar dieser Seiten angeschaut und habe die Vorlage aufgrund der Unvereinbarkeit der Weblinks mit WP:WEB gelöscht. Ob die Weblinks nun mit oder ohne Vorlage bei Spielen stehen ändert nichts daran, dass sie praktisch keine Information für unangemeldete Benutzer bieten. Arnomane 10:41, 23. Nov. 2006 (CET)
- Keine Informationen kann man ja wirklich nicht sagen. Popelige Boxcover... Manche Fragen sind immer noch unbeantwortet. --Kungfuman 10:53, 23. Nov. 2006 (CET)
- Was steht konkret auf der Seite? Genau das was ich gesagt habe. Nicht mehr. Und somit sind die Weblinks hinfällig, egal in welcher Form, und ich bewzeifle mittlerweile sogar die Relevanz des Artikels TheLegacy. Arnomane 10:58, 23. Nov. 2006 (CET)
- Damit sind meine Fragen (vor allem die zu den Quellen) noch immer nicht beantwortet. Vor allem hab ich sie hier eingestellt, weil ich eine rechtlich einwandfreie Klärung wollte. Dein Profil und die von dir erstellten Artikel lassen mich daran zweifeln, dass du Jurist bist. -- Cecil 11:04, 23. Nov. 2006 (CET)
- Was steht konkret auf der Seite? Genau das was ich gesagt habe. Nicht mehr. Und somit sind die Weblinks hinfällig, egal in welcher Form, und ich bewzeifle mittlerweile sogar die Relevanz des Artikels TheLegacy. Arnomane 10:58, 23. Nov. 2006 (CET)
- Die führende deutschsprachige, zudem ausgezeichnete Seite und mit den meisten Systemen ist irrelevant? --Kungfuman 11:06, 23. Nov. 2006 (CET)
- Genau das. Arnomane 11:35, 23. Nov. 2006 (CET)
- Eine Begründung dafür wäre gerade von einem Administrator zu erwarten. ;) Sonst könnte man hier noch auf den Gedanken kommen, da würde jemand aus persönlicher Aversion handeln. --Che'kais'so 12:24, 24. Nov. 2006 (CET)
- Soll ich jetzt meine obigen Ausführungen nochmal zitieren? Wie oft muss ich es noch festhalten, dass auf dieser Webseite außer Schreenshots u.ä. und ein paar allgemeinen statistischen Daten nichts zu finden ist? Kein einziger Fließtext. Keine einzige Spielbeschreibung. Keine weiterführenden Links (etliche der Spiele wurden von ihren Urhebern zum Download freigegeben). Und ja ich logge mich dort nicht ein um dann erst den versprochenen tollen Fundus dort nutzen zu dürfen. Dies macht die Webseite irrelevant egal wieviele tolle Preise sie bekommen hat. Arnomane 00:40, 26. Nov. 2006 (CET)
- Eine Begründung dafür wäre gerade von einem Administrator zu erwarten. ;) Sonst könnte man hier noch auf den Gedanken kommen, da würde jemand aus persönlicher Aversion handeln. --Che'kais'so 12:24, 24. Nov. 2006 (CET)
- Genau das. Arnomane 11:35, 23. Nov. 2006 (CET)
Scheint mir keine Urheberrechtsfrage zu sein, sondern simple Admin-Willkür durch Arnomane. Passend wäre die Behandlung auf der Seite "Probleme mit Administratoren" --Histo Bibliotheksrecherche 16:10, 24. Nov. 2006 (CET)
- Der Meinung schließe ich mich an, zumal Arnomane resp. seine Admintrottel-Freunde in der Hinsicht erst aktiv wurden, als die Vorlage angelegt war und deutlich wurde, wie oft auf Thelegacy gelinkt wurde. Dass sich vorher kein Schwanz an den Links gestört hat spricht für die Willkürthese --217.233.224.150 17:36, 24. Nov. 2006 (CET)
- Die Webseite mal angeschaut? Und dann bitte meine obigen Kommentare und die Löschdiskussion lesen. Ein einfaches Freund-Feinschema ist immer sehr praktisch. Erspart einem die öffentlich verfügbaren Informationen zu studieren. @IP: Soll ich etwa im Vorherein aktiv werden? Komische Vorstellungen hast du. Ich habe die Löschkandidaten abgearbeitet und bin auf den Eintrag gestoßen, aber das wäre dir ja zu profan als Erklärung, Verschwörungstheorien sind schließlich so faszinierend. Arnomane 00:40, 26. Nov. 2006 (CET)
- Genau, Arnomane, die Webseite mal angeschaut? Da Du faktisch falsche Behauptungen über TheLegacy aufstellst, kannst DU Dich kaum auf der Seite aufgehalten haben. Fakten sind: alle Informationen (Cover, Screenshots, Erscheinungsdaten für die einzelnen Systeme, beteiligte Personen, etc pp.) sind ALLEN Besuchern der Seite zugänglich, unabhängig ob angemeldet oder nicht; es gibt KEINE Downloads, weder für Mitglieder noch sonstwen; es gibt sehr wohl spielbeschreibende Fließtexte, nur nicht bei jedem Spiel: wie Wikipedia ist auch TheLegacy ein Projekt, das von seinen Mitgliedern/Besuchern nach und nach vervollständigt wird; in den Diskussionen zu den Spielen, an denen auch Nicht-Angemeldete teilnehmen können, werden häufig Detailfragen geklärt wie z.B. wie man ein Spiel zum Laufen bekommt oder wie man einer bestimmten Stelle weiterkommt etc. Die Irrelevanz aus Wikipediasicht mag gegebene sein, aber Deine ursprünglich angeführten Gründe für die Löschung treffen einfach nicht zu.
Was soll ich sagen? Ich bin verblüfft, das eine einfache Frage solche Reaktionen hervorruft. Eigentlich wollte ich nur wissen, wie es mit Quellen aussieht, weil mich die oben angeführte Bemerkung stutzig gemacht hatte. TheLegacy hatte ich nur erwähnt, weil dieses zufällig die Quelle war. Es hätte auch jede andere Website treffen können. Ich musste die Frage dann weiter unten noch mal ohne Bezug auf TheLegacy stellen um eine Antwort zu erhalten. Denn hier war die erste Reaktion die Verteidigung eines Admins, der kurz zuvor die TheLegacy-Vorlage gelöscht hatte. Da von einer Vorlage in meiner Frage nie die Rede war und ich die Seite TheLegacy kaum kannte, hab ich darauf hingewiesen, dass ich nur was über Quellen wissen will. Und schon waren wir wieder bei der Webseite und die Diskussion nach Relevanz einer Seite, die mir komplett egal war, konnte beginnen. Nachdem Arnomane nun endlich den von mir längst erwarteten Löschantrag gestellt hat um seine Argumente zu seiner Themaverfehlung zu unterstützen, kann ich nur sagen, dass ich es schade finde, dass ich nach über zwei Jahren Beteiligung hier eine Person (und ausgerechnet einem Admin) "kennen lernen" musste, der ich misstraue. Das eine Frage aufgrund von Minderwertigkeitsgefühlen einer Person so ausartet (nur so kann ich mir diesen plötzlichen Feldzug gegen eine Website erklären), hätte ich nicht erwartet. Ich werde mich ab jetzt aus Themen wie Urheberrecht raushalten und bin dankbar, dass ich Arnomane in meinem normalen Tätigkeitsbereich wohl nicht begegnen werde. -- Cecil 03:11, 26. Nov. 2006 (CET)
Reproduktion
Hi!
Ich habe mehrere Postkarten, die im Orginal von 1898 stammen und den damaligen Zustand des Großen Feldbergs zeigen. Das Problem ist, dass sie Reproduktionen des lokalen Geschichtsvereins anlässlich eines Jubiläums 1994 sind. Ich weiß jetzt nicht, in wie weit es geschützt ist. Laut den Bildrechten könnten sie nicht geschützt sein, weil es eine Reproduktion eines zweidimensionalen Bildes ist, aber ich möchte mich da lieber absichern, bevor ich meine langsame Internetverbindung damit belaste. (Uploads dauern bei mir Ewigkeiten)
--Zualio 12:00, 23. Nov. 2006 (CET)
- Genau, wenn das Original gemeinfrei ist (in der dt. Wikipedia reicht dafür ein Alter von 100 Jahren, wenn der Autor unbekannt ist), ist auch eine Reproduktion nicht schutzfähig. --Matt314 22:35, 23. Nov. 2006 (CET)
- Mittlerweile hochgeladen: Bild:Feldberg 1898 1.jpg und Bild:Feldberg 1898 2.jpg. Danke! --Zualio 23:20, 28. Nov. 2006 (CET)
Fotografieren = URV?
Kann das Fotografieren urheberrechtlich geschützter Objekte eine URV sein? --84.61.100.103 13:34, 23. Nov. 2006 (CET)
- In USA ja, in Belgien manchmal, in Österreich eventuell, in D vielleicht.... genauer kann man diese Frage nicht beantworten. --Ralf 14:10, 23. Nov. 2006 (CET)
- Hilfreich mag der Artikel über Panoramafreiheit sein. --ThomasO. 14:50, 23. Nov. 2006 (CET)
Nenne drei urheberrechtlich geschützte Objekte, deren Fotografieren eine URV sein kann! --84.61.72.88 18:13, 23. Nov. 2006 (CET)
- Verhüllter Reichstag von Christo, Beleuchtung des Eiffelturms, Atominum, Hundertwasserhaus... Der erste Fall ist eine klare URV, bei den anderen kommt es darauf an, nach welchem nationalen Gesetz man es betrachtet. --Ralf 21:22, 23. Nov. 2006 (CET)
- Falsch. Das alles sind keine URVs. --ST ○ 22:13, 23. Nov. 2006 (CET)
- Doch Reichstag von Christo, ist ein temporäres Kustwerk wo Panoramafreiheit NICHT greift. Bei Beleuchtung des Eiffelturms könnte dies auch zutreffen, bzw für die Jubiläumsbeleuchtung gabs ein Urteil (in Frankreich) das ihr denn Stellenwert eines Kunstwerkes gab. Es gilt auch hier , bleibend oder nicht. Wenn nicht bleibend ist die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Küunstles eine URV. Beim Bild selber bleibt das Urheberrecht natürlich beim Fotografen, allerdings ist ohne Zustimmung des Künstler die Veröffentlichung verboten. Aufpassen nicht mischen, nicht das Bild ist eine URV sondern dessen Veröffentlichung. Bobo11 09:03, 24. Nov. 2006 (CET)
- Eben. Das war meine Antwort auf die Frage. Es wurde nicht gefragt, ob die Veröffentlichung eine URV wäre. Es verletzt die Grundsätze juristischer Arbeit Fragen zu beantworten, die nicht gestellt wurden. Durch die Antwort von Ralf entsteht der völlig falsche Eindruck, dass bereits das Fotografieren als URV verboten wäre. --ST ○ 09:30, 24. Nov. 2006 (CET)
- Doch Reichstag von Christo, ist ein temporäres Kustwerk wo Panoramafreiheit NICHT greift. Bei Beleuchtung des Eiffelturms könnte dies auch zutreffen, bzw für die Jubiläumsbeleuchtung gabs ein Urteil (in Frankreich) das ihr denn Stellenwert eines Kunstwerkes gab. Es gilt auch hier , bleibend oder nicht. Wenn nicht bleibend ist die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Küunstles eine URV. Beim Bild selber bleibt das Urheberrecht natürlich beim Fotografen, allerdings ist ohne Zustimmung des Künstler die Veröffentlichung verboten. Aufpassen nicht mischen, nicht das Bild ist eine URV sondern dessen Veröffentlichung. Bobo11 09:03, 24. Nov. 2006 (CET)
- Falsch. Das alles sind keine URVs. --ST ○ 22:13, 23. Nov. 2006 (CET)
Sollten wir bei sehr allgemeinen Fragen wißbegieriger IP's nicht einen kurzen Verweis auf unsere Artikel geben und ansonsten nicht Zeit für Antworten vertun? --Histo Bibliotheksrecherche 16:12, 24. Nov. 2006 (CET)
- Ist ein IP-User ein User zweiten Grades? Das grenzt schon fast an Diskriminierung, denn IP-User kann auch werden wem keine Cookies gestattet sind, oder der sich einfach vergessen hat einzuloggen. --Jonas Hoffmann 16:20, 24. Nov. 2006 (CET)
Es gibt hier eine besonders "wißbegierige IP" (natürlich mit wechselnden IPs), die regelmäßig solche allgemeinen Fragen stellt und wertvolle Ressourcen bindet. --Histo Bibliotheksrecherche 00:05, 25. Nov. 2006 (CET)
Ist das Fotografieren des Atomiums gestattet, oder ist es eine URV? --84.61.96.49 12:20, 25. Nov. 2006 (CET)
- SChwer von begriff wie? Nicht das Fotografieren ist die URV sondern das Veröffentlichen ohne Zustimmung des Künstlers. Denn der hat ein Verwertungsrecht auf seinem Kunstwerk. Ergo darfst du sein Kustwerk nicht ohne sein Zustimmung verbreiten. Bobo11 15:14, 25. Nov. 2006 (CET)
Das Bild diente eine ganze Zeit lang als Logo im Portal:Geographie. Es stellte schlicht nur das Wikipedia-Logo, hinterlegt mit einem Globus dar. Administrator Benutzer:Elian meinte das Logo löschen zu müssen mit der Begründung "missbrauch des wikipedia-logos." Inwieweit ist da von einem Missbrauch zu sprechen? Ansonsten bitte ich um die Wiederherstellung des Bildes.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial%3ALog&type=delete&user=&page=Bild%3AGeoportal+logo.png
--Arcy 13:46, 23. Nov. 2006 (CET)
Quellen dürfen nicht sichtbar sein?
Einige IPs sind momentan intensiv damit beschäftigt, TheLegacy-Verlinkungen zu löschen. Im Rahmen dessen bin ich beim "Gothic II"-Artikel ([9]) auf folgende Aussage in einer Bearbeitungszusammenfassung gestoßen: "Quellen dürfen nicht sichtbar sein, da strafrechtlich relevant". Der IP-Benutzer hat bei der Aktion einfach unten das Kapitel "Quelle" auskommentiert. Die Links selbst waren im Text noch vollständig erhalten. Für mich sieht das einfach nur nach Schwachsinn aus. Daher: Stimmt diese Aussage? Wäre es dann nicht zielführender, die Quellen inkl. der Links in den Texten zu entfernen? Und wenn "ja", müsste dann nicht der betroffene Text, der aus der Quelle stammt, auch entfernt werden? -- Cecil 14:56, 23. Nov. 2006 (CET)
- Wenn die Quelle Rechtswidrig wäre, was ich nicht beurteilen kann, dann hat die Quelle hier nichts zu suchen. Ich habe es mir angesehen und eigentlich nur einen als Quellenangabe getarnten „Linkspam“ entdeckt und habe deswegen die Internetadressen im Fließtext entfernt. Nebenbei: Die Frage wäre in Wikipedia:Fragen zur Wikipedia besser aufgehoben gewesen. -- Achates ...zu alt für Popmusik? 15:23, 23. Nov. 2006 (CET)
- LOL für euch Admin-Trottel sind sogar schon Quellen Linkspam. Paranoia is ne Krankheit... --217.233.252.146 17:51, 27. Nov. 2006 (CET)
Artikel in der eigenen Internetpräsenz nutzen?
Hi,
ich würde gern einen bezw. 2 Artikel aus Wiki in meinem eigenen Internetauftritt nutzen. Soll heißen, wörtlich kopieren und bei mir einstellen. Wenn ich es richtig verstanden habe geht das und ich üsste nur unter den Artikel folgendes anbringen:
Quelle: wikipedia.org (hier 1 link zu dem Artikel bei wiki und weiter) Nutzung unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation ( auch mit einem Link)
Ist das korrekt?
mfg Michi
Öffentliche Petition beim Bundestag für deutsche "Public Domain"?
Hi, ich trage seit ein paar Tagen eine Idee mit mir herum und wollte eure Meinung dazu hören, bevor ich eine Einpersonenaktion starte. In meinem Kopf geistert der Gedanke an eine öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag herum. Öffentliche Petitionen sind Verbesserungsvorschläge für amtliches Handeln oder konkrete Gesetzesvorschläge, bei denen im Internet Mitunterzeichnende die Bedeutung der Petition vergrößern können. Je mehr Leute so eine Petition unterzeichnen, um so (theoretisch) prominenter und wichtiger wird diese beim zuständigen parlamentarischen Ausschuss behandelt werden. Wovon handelt meine Petitionsidee? Darin soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, von der Regierung oder amtlichen Stellen gefertigte Dokumente, Fotos etc. in "öffentliche Hand" zu geben, also es gemeinfrei werden zu lassen. Der Staat soll also auf sein Copyright verzichten, da er seine Werke als Stellvertreter der Bürger/innen erstellt hat. Konkret zielt eine solche Petition auf eine Änderung des § 29 UrhG ab, der bislang die Aufgabe des Copyrights unmöglich macht, verbunden mit der Forderung an die Bundesbehörden das Urheberrecht für ihre Publikationen tatsächlich abzugeben. Bislang geht eben diese Abgabe der Rechte nicht. Bis zu Ende gedacht ist das ganze allerdings nicht. Wovon ich keine Ahnung habe: Welche Folgen hätte die Einrichtung der public domain für Deutschland oder Europa? Wer außer der Wikipedia hätte überhaupt etwas davon? Wir könnten in ein paar Jahren vielleicht tausende Grafiken, Bilder und sonstiges von Ministerien, Soldaten im Dienst oder vielleicht der ESA hier einstellen, aber sonst? Mehr Infos gibts unter:
- w:en:Public domain
- Gemeinfreiheit
- http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/ (Website der öffentlichen Petitionen des Deutschen Bundestages)
Wer kennt sich aus mit dem Thema und will so was mit vorbereiten? Oder ist es schlicht und ergreifend eine Schnapsidee? Immer raus damit! Hardern -T/\LK 21:09, 23. Nov. 2006 (CET)
- Die ESA ist schonmal keine Bundesbehörde. Ansonsten dürfte eine Bundesbehörde ohnehin die ausschließlichen Nutzungsrechte an Werken ihrer Arbeitnehmer haben und daher umfassende Nutzungsrechte einräumen können. Was beispielsweise Fotos von Politikern angeht nehme ich mal an, dass die idR von Dritten im Auftrag erstellt werden, da kommts auf die eingeräumte Lizenz an. Werke von "Regierungsangestellten", die diese im Rahmen ihres Dienstvertrags erstellen müssen daher m.E. nicht zwangsläufig gemeinfrei gestellt werden, um in Wikipedia verwendet werden zu können.--Wiggum 21:35, 23. Nov. 2006 (CET)
- Das UhrG so zu ändern, dass das Urheberrecht "abgebbar" wird, ist wohl der falsche Weg: das rüttelt am Grundkonzept des Urheberrechts (eben im Gegensatz zum "Kopierrecht" bzw. Nutzungs- und Verwertungfsrecht). Das wäre auch unnötig: der Gesetzgeber könnte Werke, die von Regierungsangestelten im Rahmen ihrer offiziellen Tätigkeit angefertigt werden, schlicht vom Urheberrecht ausnehmen (so wie das für Gesetzestexte schon der Fall ist). Alternativ könnten solche Werke pauschal unter eine "öffentliche Lizenz" gestellt werden, also jedem explizit die Nutzung erlaubt werden, ohne dass das Urheberrecht berührt würde.
- Grundsätzliche halte ich es für keine schlechte Idee, der Regierung nahezulegen, "ihre" Werke dem "Volk" zur freihen Verfügung zu stellen. Allerdings muss man sich schon sehr genau üerlegen, in welchem Rahmen das zutreffen soll. "Regierung" im engeren Sinne ist nur die Exekutive - soll das auch für Werke des Parlaments gelten? Wie ist es mit der Judikative? Und: sind nicht alle Beamten (z.B. auch Lehrer) "Angestellte der Regierung"? Wo wäre die Grenze zu ziehen? -- D. Dÿsentrieb ⇌ 21:47, 23. Nov. 2006 (CET)
- Wenn man bedenkt, dass eine Mehrheit der Wissenschaftler und 99% aller Hochschuldozenten in Deutschland von Staat besoldet werden und dabei Teil der Exekutive sind, sollte man sich das wirklich überlegen; die gehen entweder in die Wirtschaft oder woanders hin, wenn die für lau veröffentlichen müssen.--sуrcro.PEDIA+/- 21:59, 23. Nov. 2006 (CET)
- AFAIK ist das in den USA bereits schon so geregelt, dass alle Werke von Bundesbehörden public domain sind. Ich sehe keinen Grund, wieso das in Deutschland also nicht auch funktionieren soll. Allerdings kenne ich mich nicht 100% aus, wie das in den USA tatsächlich läuft (das mit den Lehrer usw., was vorhin angesprochen wurde) --ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:51, 23. Nov. 2006 (CET)
Danke für eure Gedanken und Anregungen. Das mit den universitäten Angestellten ist tatsächlich ein Problem. Es böte sich daher auf jeden Fall eine Einschränkung auf ministerielle Mitarbeiter, also weitgehend auf die Exekutive an. So weit ich weiß, ist in den USA etwa alles, was die NASA veröffentlicht, gemeinfrei, ohne dass deren Angestellte gleich in die Privatwirtschaft abhauen. Eine Unterscheidung könnte also auch sein, in wessen Auftrag bzw. unter welchem Dach etwas publiziert wird. Ein Uniprofessor, der sein neuestes Buch zur Einführung über XY herausgibt, könnte das weiterhin privat erledigen (auch wenn die Vorstellung das gemeinfrei sein zu lassen einen gewissen Reiz hat ;). Im Rahmen der Arbeit von Bundesbehörden als verlängerter Arm der Exekutive (was Unis nicht sind) wäre aber die Gemeinfreiheit einzuführen, also etwa beim Umweltbundesamt oder vergleichbaren semiunabhängigen Anhängseln der Ministerien. Hardern -T/\LK 11:04, 24. Nov. 2006 (CET)
Mal ein paar Fakten: Die rechtliche Möglichkeit, Werke zur beliebigen Nutzung freizugeben, gibt es schon: Linux-Klausel. Wichtiger wäre es, alle oder bestimmte Behörden des Bundes zu motivieren, diese Klausel auch auf ihre Werke anzuwenden. Wünschenswert wäre das zB beim Bundespresseamt. Aber auch im Bundesminsterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und vielen anderen Stellen dürfte es Bildarchive geben, die für uns wertvoll sind. Wir kämpfen dabei aber gegen fiskalische Argumente an. Derzeit sind alle Behörden verpflichtet, wenn möglich für ihre Leistungen Gebühren zu nehmen, um sich daraus teilweise selbst zu finanzieren. Das gilt auch dann, wenn die Einnahmen lächerlich gering sind und manchmal sogar der Aufwand für die Berechunng der Gebühren und deren Inkasso den Erlös übersteigt. Angesichts der Haushaltslage der öffentlichen Kassen ist es also schwierig, da eine kulturelle Änderung herbeizuführen. In Frankreich haben die dortigen Wikipedianer kürzlich damit begonnen, in ähnlichen Angelegenheiten Lobbyarbeit zu machen, mit dem Argument, dass in der franz. Wikipedia (die von zehn Prozent der dortigen Wählern regelmäßig genutzt wird) internationale Missionen, egal ob humanitäre Hilfe oder miliärische Einsatze, fast ausschließlich mit Amerikanern illustriert werden. Mit Fahnen und Abzeichen. Weil es von dort public domain Bilder gibt. Ähnliches mit NASA und ESA (siehe oben), die Gesprächspartner der franz Regierungspartei sollen ins Grübeln gekommen sein. --h-stt !? 15:47, 24. Nov. 2006 (CET)
Der Vorschlag ist unausgereift und ignoriert den derzeitigen Kenntnisstand und anderweitige Bemühungen, siehe nur http://archiv.twoday.net/stories/2962609/ zu Reformbemühungen und Open Access. Solche Petitionen sind übrigens ziemlich nutzlos. --Histo Bibliotheksrecherche 16:17, 24. Nov. 2006 (CET)
Kurze Info: In eine ähnliche Richtung tendiert, neben vielen anderen Initiative, auch das Urheberrechtsbündnis.de. Hardern -T/\LK 16:37, 24. Nov. 2006 (CET)
Kirche St. Nikolaus (Dorsten)
Im Artikel Kirche St. Nikolaus (Dorsten) aht es sehr viele Bilder bei dennen es mir erscheint, dass da eine Urheberrechverlezung vorliegen könnte. Aufnahme im Innenraum und gar nicht alte Kirche. Daher leigt es mir nahe das auch der Künstler noch keine 70 Jahre tod ist. Bobo11 22:59, 23. Nov. 2006 (CET)
- Sehr wahrscheinlich und schade drum. Massen-La gestellt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:24, 24. Nov. 2006 (CET)
Wiedergabe einzelner Seiten einer Zeitschrift
Ich habe eine grundsätzliche Frage zur Wiedergabe von Zeitschriftenseiten: Im vorliegenden Fall ging es um eine Seite der Zeitschrift Der Wachtturm, deren Inhalte grundsätzlich dem Copyright unterliegen. Ich hatte die Seite 2 hochgeladen, auf der sich folgendes befand: a) Der Titel, b) Die Zwechbestimmung der Zeitschrift, c) Das Inhaltsverzeichnis, d) Eine Liste der Sprachen, in der die Zeitschrift erscheint (158), e) Das Impressum. (Es ging eigentlich nur um einen Diskussionsbeitrag, damit der Diskussionspartner sieht, worum es geht Diskussion:Wachtturm#Beharren_auf_dem_1._Januar_2007. Über die Schnelllöschung flog die Seite wieder raus, ist eigentlich kein Problem, die Diskussion verstehe ich als abgeschlossen.) Meine Fragen dazu:
- Inwiefern ist die photografische Wiedergabe einer einzigen Zeitschriftenseite einer Zeitschrift, die dem Urheberrecht unterhielt, in der Wp. zulässig? Handelt es sich nicht nur um eine Form der Zitierung?
- Wäre es ein Unterschied, ob auf der Seite ein vollständiger Artikel wiedergegeben wäre oder nicht?
- Ist die Seite mit Inhaltsverzeichnis und Impressum überhaupt dem Copyright unterworfen?
- Wäre es zulässig, die Liste der Sprachen als Ausschnitt der Seite hier wiederzugeben; es wäre eventuell interessant, da diese Listung praktisch ein Alleinstellungsmerkmal am Zeitschriftenmarkt darstellt.
Leider hatte ich in den Vorlagen zum Urheberrecht (die übrigens ziemlich schlecht verlinkt sind, so dass man eine Weile suchen muss) nichts passendes gefunden. Das kann natürlich einen Grund haben. Vielen Dank im voraus. --Osch 07:00, 24. Nov. 2006 (CET)
- Grundsätzlich gilt: Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, dann ist es das vollständig. Natürlich gibt es in Deutschland z.B. das Kriterium der Schöpfungshöhe, das ist allerdings alles andere als eindeutig. Zu deinen Fragen:
- Bildzitate werden derzeit nicht zugelassen, da wir nicht sicherstellen können (und wollen), dass das Zitat auch tatsächlich nur im zitierten Kontext verwendet wird. Es kann ja überall eingebunden werden und soll auch frei downloadbar sein.
- Sofern die Schöpfungshöhe erreicht ist, macht der Umfang keinen Unterschied aus.
- Siehe Wikipedia:Textplagiat. Die Daten und Informationen nicht, die Art der Darstellung vermutlich schon.
- dito, die Liste sollte kein Problem sein, da die dazugehörigen Informationen allgemeingut sind. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:12, 24. Nov. 2006 (CET)
- Okay, koennte ich also max. die Liste scannen und einfuegen. Danke dir. --Osch 10:08, 24. Nov. 2006 (CET)
- Wozu scannen, wenn Du sie abschreiben kannst? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:09, 24. Nov. 2006 (CET)
- 158 Sprachen abschreiben ist nicht so lustig. --Osch 12:00, 24. Nov. 2006 (CET)
- Aber eindeutig sinnvoller, weil man die Sprachen dann 1. Kopieren + 2. verändern (z.b. verlinken) kann. --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:02, 24. Nov. 2006 (CET)
Diverse Bildern im Artikel Wikipedia:Banner und Logos
Gemäß den Ausführungen von Benutzer:Elian in Wikipedia:Löschprüfung#Bild:Geoportal_logo.png ist die Verwendung bzw. Umgestaltung des Wikipedia-Logos unzulässig. Massgeblich seien noch nicht geschriebene Regeln der Foundation. Als Massstab könne aber eine Seite der Foundation gelten. Demnach liegen auf der Seite Wikipedia:Banner und Logos diverse UHV vor. --Arcy 08:52, 24. Nov. 2006 (CET)
- P.S. Die Löschprüfung wurde von Elian mittlerweile "archiviert" und ist nun hier zu finden: Wikipedia:Wiederherstellungswünsche/Archiv/2006/November#Bild:Geoportal_logo.png. --Arcy 11:32, 25. Nov. 2006 (CET)
- "Noch nicht geschriebene Regeln" ist Kappes. Die Foundation muss sich Handeln als eigenes Handeln zurechnen lassen, bei dem über längere Zeit unwidersprochen der Eindruck erweckt wurde, eine bestimmte Position sei die des Diensteanbieters bzw. Rechteinhabers. "Die nachfolgenden Banner und Logos wurden speziell für diesen Zweck erstellt und dürfen frei verwendet werden" ist eine rechtsverbindliche Zusicherung, die für die Vergangenheit nicht zurückgenommen werden kann. Geben Urheberrechtsinhaber mißverständliche oder widersprüchliche Willenserklärungen ab, so kann es sein, dass sie damit ihren Anspruch auf Unterlassung oder Schadensersatz verwirken. Wikipedia:Banner und Logos sollte daher auch gelöscht werden, da wir hier als Community offenbar nicht (mehr) über die Verwendung geschützter Symbole verfügen können. Hinsichtlich der GNU FDL kann man darüber streiten, ob eine mit Duldung der Foundation erfolgte Freigabe der Logos unter freier Lizenz nicht dem Rechteinhaber zuzurechnen ist. Ich würde es bejahen, damit ist die Nutzungsfreigabe nicht mehr zurückziehbar. --Histo Bibliotheksrecherche 16:29, 24. Nov. 2006 (CET)
- also ist die Begründung nun "Kappes" oder nicht? --Arcy 12:33, 25. Nov. 2006 (CET)
Es gibt einen Unterschied zwischen einer unmodifizierten Verwendung des Logos und Bildmontagen, die auf dem geschuetzten Logo aufbauen. Gegen erstere, wie auf Banner und Logos hat die Foundation offenbar nix, letztere sind in Analogie zu den Visual guidelines abzulehnen, vergleichbare Faelle wurden auch in der Vergangenheit schon in anderen Wikipedias geloescht. Was kommt sonst als naechstes? Puzzleball mit Sternenbanner unterlegt fuers Portal:USA, Puzzleball mit Schwaenzen und Titten fuer das Portal:Pornographie und einer mit Hakenkreuz fuer das Portal:Nationalsozialismus? --Elian Φ 16:12, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ist das hier albern genug? Warte gespannt auf den LA. Aber Vorsicht, damit nimmst du einigen "verdienten" en-Usern ihre Auszeichnung weg. --80.137.34.93 21:58, 25. Nov. 2006 (CET)
Ich kann nicht Hellsehen. Nur: Titten, Schwänze, Hackenkreuze Sternenbanner etc. sind aber nach deiner Logik in Kombination mit dem unmodifizierten Wikipedia-Logo möglich! Solche u.a. Kombination wird oder will man (und wohl auch Du) also nicht verhindern. Auch schreibst Du schwammig von "noch nicht geschriebene Regeln der Foundation". Wo werden diese denn zumindesten schon diskutiert. Die bisherigen Regel ist: "Zur Werbung für das Wikipedia-Projekt als solches darf es frei verwendet werden". Und aus diesem Rahmen brach das im Portal Geographie verwendete Logo sicherlich nicht heraus. --Arcy 17:33, 25. Nov. 2006 (CET)
- zwischen "frei verwendet" und "frei veraendert" gibt es einen kleinen, wichtigen Unterschied. --Elian Φ 18:36, 25. Nov. 2006 (CET)
- DH? Mit Globus hinterlegen geht nicht & mit Hackenkreuz verbinden geht? --Arcy 10:45, 26. Nov. 2006 (CET)
- Aber noch mal nachgefragt. Könntest Du bitte Quellen für deine Behauptung nennen, dass die Seite der Foundation (guidelines) definitiv die Neuen Regeln sein werden. --Arcy 10:45, 26. Nov. 2006 (CET)
Begehen wir eine URV oder nicht?
Nach bundesdeutschem Recht begeht die deutschsprachige Community eine URV; nach dem Recht der Österreicher, Südtiroler, Deutsch-US-Amerikaner und Deutsch-Paraguyaner wohl nicht. Habe es schon anderswo gepostet, bitte hier antworten. [10] Der Fall ist besonders brenzlig, da nicht nur die Frage des Urheberrechtes betroffen ist, sondern welches nationale Recht in der deutschsprachigen Wikipedia zur Anwendung kommt. Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 09:27, 24. Nov. 2006 (CET)
- Häufig gestellte Frage, zuletzt beantwortet hier. Für mich eindeutig ein Bild, das nicht hier eingebunden werden sollte. --Taxman¿Disk?¡Rate! 09:30, 24. Nov. 2006 (CET)
- Für mich ist es keineswegs eindeutig; vielmehr bin ich völlig ratlos so lange nciht klar ist, welches nationale Recht welcher deutschsprachigen Communitygruppe zur Anwendung kommen muss. Mein Tipp wäre, dass ausschließlich US-Recht; insbesondere floridianisches Recht gilt und wir nur geduldete Ausländer sind (von Deutsch-US-Amerikanern einmal abgesehen). Das gilt für deutschsprachige Belgier ebenso wie für Südtiroler, Bundesdeutsche und Liechtensteiner etc pp. Gruß Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 09:42, 24. Nov. 2006 (CET)
- Dann verstehst Du das Schutzlandprinzip nicht richtig. Im Grunde kann jede URV in jedem Land der Welt nach dem dort gültigen Recht angeklagt werden. Da aber die deutschsprachige WP hauptsächlich im deutschsprachigen Ländern eingesetzt wird ist es plausibel, sich auf dortiges Recht zu beschränken. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:05, 24. Nov. 2006 (CET)
- Da bin ich mir nicht so sicher, was plausibel ist. Und selbst wenn du Recht haben solltest - was ja durchaus denkbar ist, - dann ist keineswegs gesagt, ob Liechtensteinischese, österreichisches, südtirolerisch-italienisches oder, oder, oder für ein nationales Recht gilt. // Und: wer würde denn angeklagt: doch letztlich die im Wikipedia.de-Impressum genannte Wikipedia Foundation aus Florida. Die müsste sich dann vor einem luxemburgischen, liechtensteinischen, österreichischen oder was auch immer für einem Greicht verantworten. Klingt plausibel, denke ich. Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 10:09, 24. Nov. 2006 (CET)
- Verantwortlich für die Inhalte sind die Benutzer, die sie schreiben. Wie kommt es eigentlich, dass Du Dich als Neuling hier so gut auskennst? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:13, 24. Nov. 2006 (CET)
- ich habe mich sehr lange und intensiv mit interntationalem und nationalem Urheberrecht auseinandergesetzt. Und ein Impressum anklicken ist ja keine Kunst. Dir ist klar, dass urheberrechtlich gesehen immer derjenige verantwortlich ist, der im Impressum steht. Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 10:15, 24. Nov. 2006 (CET)
- Und Dir ist auch klar, dass es zum Thema Internetforen einen Haufen widersprüchlicher Urteile gibt? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:16, 24. Nov. 2006 (CET)
- Insbesondere wenn man sich die unterschiedlichen Wertungen Bozener, Eupener, Mannheimer, Wiener und Vaduzer Gerichte durchguckt ;-) Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 10:18, 24. Nov. 2006 (CET)
- Und Dir ist auch klar, dass es zum Thema Internetforen einen Haufen widersprüchlicher Urteile gibt? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:16, 24. Nov. 2006 (CET)
- ich habe mich sehr lange und intensiv mit interntationalem und nationalem Urheberrecht auseinandergesetzt. Und ein Impressum anklicken ist ja keine Kunst. Dir ist klar, dass urheberrechtlich gesehen immer derjenige verantwortlich ist, der im Impressum steht. Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 10:15, 24. Nov. 2006 (CET)
- Verantwortlich für die Inhalte sind die Benutzer, die sie schreiben. Wie kommt es eigentlich, dass Du Dich als Neuling hier so gut auskennst? --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:13, 24. Nov. 2006 (CET)
- Da bin ich mir nicht so sicher, was plausibel ist. Und selbst wenn du Recht haben solltest - was ja durchaus denkbar ist, - dann ist keineswegs gesagt, ob Liechtensteinischese, österreichisches, südtirolerisch-italienisches oder, oder, oder für ein nationales Recht gilt. // Und: wer würde denn angeklagt: doch letztlich die im Wikipedia.de-Impressum genannte Wikipedia Foundation aus Florida. Die müsste sich dann vor einem luxemburgischen, liechtensteinischen, österreichischen oder was auch immer für einem Greicht verantworten. Klingt plausibel, denke ich. Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 10:09, 24. Nov. 2006 (CET)
- Dann verstehst Du das Schutzlandprinzip nicht richtig. Im Grunde kann jede URV in jedem Land der Welt nach dem dort gültigen Recht angeklagt werden. Da aber die deutschsprachige WP hauptsächlich im deutschsprachigen Ländern eingesetzt wird ist es plausibel, sich auf dortiges Recht zu beschränken. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:05, 24. Nov. 2006 (CET)
- Für mich ist es keineswegs eindeutig; vielmehr bin ich völlig ratlos so lange nciht klar ist, welches nationale Recht welcher deutschsprachigen Communitygruppe zur Anwendung kommen muss. Mein Tipp wäre, dass ausschließlich US-Recht; insbesondere floridianisches Recht gilt und wir nur geduldete Ausländer sind (von Deutsch-US-Amerikanern einmal abgesehen). Das gilt für deutschsprachige Belgier ebenso wie für Südtiroler, Bundesdeutsche und Liechtensteiner etc pp. Gruß Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 09:42, 24. Nov. 2006 (CET)
@all. Die entsprechende Lienzvorlage ist kompletter Blödsinn. Die USA haben internationale Vereinbarungen unterzeichnet, die soetwas (selbst wenn es stimmen würde) null und nichtig machen. Ist genauso wie das PD-Soviet-Dingens. Ich hab das Bild gelöscht und die Lizenzvorlage zum Abschuss markiert. Arnomane 13:59, 24. Nov. 2006 (CET)
- Klingt vernünftig. Wir müssen uns ja auch nicht jeden US-Amerikanismus zu eigen machen. Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 14:52, 24. Nov. 2006 (CET)
Darf ich vielleicht die neunmalklugen Diskussionsteilnehmer auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Ausl.C3.A4ndisches_Recht aufmerksam machen? Das steht dort so schon seit Monaten --Histo Bibliotheksrecherche 16:32, 24. Nov. 2006 (CET)
- Dazu müßte man sich aber die Mühe machen und lesen ;) --Ralf 16:50, 25. Nov. 2006 (CET)
Kann sich jemand auf den Commons mal drum kuemmern? Der Texter und Komponist (Heino Gaze) ist erst 1967 gestorben; damit ist die GNU-Lizenz nicht haltbar. --Kantor Hæ? +/- 15:58, 24. Nov. 2006 (CET)
- vielleicht wirds nächstes Jahr was... Commons... --Ralf 16:48, 25. Nov. 2006 (CET)
Fotorecht und Hausrecht
Wieder einer der schlampigen und fehlerhaften Beiträge von RA Seiler zum Fotorecht: http://www.fotorecht.de/publikationen/konzertfotos-v.html
Der Fotovertrag ist eine AGB und nach dieser zu prüfen (ungemessene Benachteiligung des Fotografen gegeben). Es ist anerkannt, dass auch Presseagenturen sich auf die Pressefreiheit berufen können.
Für die Wikipedia gilt auch hier: ein mittels Sockenpuppe/Pseudonym hochgeladenes Bild ist rechtmäßig; es liegt zwar ein Vertragsbruch vor (ob "Leserfotograf" oder Profi-Fotograf), aber um den Vertragspartner haftbar zu machen, muss dieser greifbar sein. Und gegenüber einem Dritten (Nutzung durch die WMF) kommt durch einen Vertrag keine dingliche Wirkung zustande. Das Recht am eigenen Bild ist bei einem Künstler wie Robbie Williams nicht tangiert, er ist eine absolute Person der Zeitgeschichte --Histo Bibliotheksrecherche 17:34, 24. Nov. 2006 (CET)
Die FAQ erklärts mir auch nicht sicher :( Bilder von Gesellschaftsspielen
Ich hab das Bild:Metro_Spiel.jpg hochgeladen, analog zu Bild:CatanSchachtel.JPG ist das erlaubt oder hab ich was falsch gemacht? Ebenso Bild:Metro_Spielplan.jpg analog zu Bild:Settlers_of_Catan_-_standard_map.jpg --Jonas Hoffmann 19:27, 24. Nov. 2006 (CET)
- Ich seh das ziemlich kritisch. Das Design ist auf allen Bildern klar zu erkennen und mit Sicherheit urheberrechtlich geschützt. Dementsprechend würde ich alle Bilder löschen lassen... --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:54, 24. Nov. 2006 (CET)
- Wikipedia:Bildrechte ist die Anschlusslektüre nach der FAQ. Bei erreichter Schöpfungshöhe (trifft wohl zu) ist es geschützt. --Lyzzy 21:10, 24. Nov. 2006 (CET)
- Dann sind die "Siedler"-Bilder aber auch geschützt, oder? --Jonas Hoffmann 00:39, 25. Nov. 2006 (CET)
- Wikipedia:Bildrechte ist die Anschlusslektüre nach der FAQ. Bei erreichter Schöpfungshöhe (trifft wohl zu) ist es geschützt. --Lyzzy 21:10, 24. Nov. 2006 (CET)
- Ich fürchte ja --Histo Bibliotheksrecherche 00:44, 25. Nov. 2006 (CET)
- Dann muss ich wohl den Verlag mal anmailen --Jonas Hoffmann 01:27, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ich habe Queen Games(de) angeschrieben, innerhalb einer Woche soll ich spätestens Antwort erhalten. Spätestens dann werd ich einen SLA beantragen bzw. wie kann ich eintragen, das der Rechteinhaber einer wikitechnischen Veröffentlichung zugestimmt hat, nachträglich? Das muss ich ja irgendwie an die Fotos "drankitten" --Jonas Hoffmann 02:09, 25. Nov. 2006 (CET)
- E-Mail mit der entsprechenden Textvorlage an info-de@wikimedia.org. Das landet dann über das OTRS direkt im Artikel. Ist aber höchst unwahrscheinlich. Bei commons-Bildern durchaus noch die langsame Bürokratiemaschiene dort einberechnen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:36, 25. Nov. 2006 (CET)
- Gehts noch mehr in Rätseln? Oder was willst du sagen? --Jonas Hoffmann 04:55, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ich denke, dass dies gemeint ist. --Andreas 06 04:59, 25. Nov. 2006 (CET)
- Gehts noch mehr in Rätseln? Oder was willst du sagen? --Jonas Hoffmann 04:55, 25. Nov. 2006 (CET)
- E-Mail mit der entsprechenden Textvorlage an info-de@wikimedia.org. Das landet dann über das OTRS direkt im Artikel. Ist aber höchst unwahrscheinlich. Bei commons-Bildern durchaus noch die langsame Bürokratiemaschiene dort einberechnen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:36, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ich fürchte ja --Histo Bibliotheksrecherche 00:44, 25. Nov. 2006 (CET)
Dieser Artikel ist in Aufbau und einzelnen Formulierungen sehr stark an den angegebenen Nature-Artikel angelehnt, sodass man fast von einer Übersetzung sprechen kann – oder nicht nur fast? -- Olaf Studt 10:24, 25. Nov. 2006 (CET)
Falsche PD-Vorlage entdeckt, weiß aber nicht wie weiter
Die Vorlage Vorlage:Bild-PD-Grays stimmt nicht; den bibliografischen Angaben zur Auflage von 1918 unter dem Weblink zum Lemma Gray's Anatomy [11] war ein Lewis, Warren Harmon Herausgeber und Neubearbeiter, also Miturheber; gemäß des Archivs der en:American Philosopical Society ([12]) starb er erst 1964; dass beide W H Lewis identisch sind, ergibt sich aus (Google-Cache-Version eines Artikels der Unizeitung der Uni Pitsburg über seine Tochter). Eigentlich müsste die Lizenz und die damit getaggten Bilder gelöscht werden, oder.--sуrcro.PEDIA+/- 11:11, 25. Nov. 2006 (CET)
- Das ist doch absolut wertlos, was du da herausgefunden hast. Hier gehts ja wohl nur um die Illustrationen und an denen hat der seinerzeitige Herausgeber mutmaßlich keine Online-Rechte (analog zu § 31 IV UrhG). Richtig ist, dass das Buch in den USA PD ist, hinsichtlich des Sammelwerks sind die Rechte in Deutschland wohl nicht erloschen, es ist aber die Frage, ob sie jemand geltend macht. --Histo Bibliotheksrecherche 18:21, 25. Nov. 2006 (CET)
- Entweder hast Du's nicht gelesen oder war'st außerstande die Angaben zu verstehen. (Der Herr es nicht nur herausgegeben, sondern auch überarbeitet "thoroughly rev."); also ist eine Prüfung jeder einzelnen Bildtafel auf inhaltliche Änderungen notwedig, um nach deutschen Urheberrecht ein Urheberschaft der Autoren der 1918 Edition auszuschließen. Einige Ilustrationen der 1918er Ausgabe stammen zudem nachweislich aus dem 20. Jahrhundert (in der Ausgabe von 1905 waren lediglich 1132 Drucke laut Katalog der Lib-o-Cong, in der 1918 Auflage jedoch 1247 [13]); damit werden die jeweiligen Urheber der 1907 bis 1918er Ausgaben zumindest an den vorhandenen neuen das Urheberrecht inne gehabt haben. Einer der Urheber der 1918er Auflage erlebte den 2. Weltkrieg noch; von den anderen 1907-1918er Urhebern haben wir keine Kenntnis insofern ist die pauschale Bewertung als gemeinfrei wegen abgelaufener Schutzfrist Blödsinn; die 100Jahre Sicherheitsfrist ist im übrigen noch nicht vorbei, es müssten also alle Drucke, die erstmals in der 1907er Auflage waren, gelöscht werden. Das die Bilder in den USA als PD gelten, habe ich nie bestritten, das deutsche Urheberrecht kümmert das jedoch meist recht wenig--sуrcro.PEDIA+/- 11:00, 26. Nov. 2006 (CET)
Die "Magierin"
Habe gerade eine "Magierin" erwischt, die Texte aus der Wikipedia auf ihre eigene Homepage geladen hat, ohne die Herkunft zu nennen. Der Text auf [14] ist ab der Passage "Der Hl. Michael stürzt Satan Altarbild von Johann Michael Rottmayr" fast vollständig identisch mit unserem Artikel Michael (Erzengel). Auch die Textbrüche verraten, dass da offenbar einfach der Quelltext kopiert wurde, ohne die Formatierungen und -Grafikeinbindungen - zu entfernen. Kann sich das mal jemand ansehen?--Dr. Meierhofer 16:04, 25. Nov. 2006 (CET)
Enspel von wikipedia zu waellipedia
Hallo !
Ich würde gerne die schöne Seite "enspel" von Wikipedia zu Waellipedia.de kopieren. Wällipedia ist die freie Enzyklopädie über das Leben im Westerwald.
Wie kann ich das machen ohne das ich irgendwelche Lizenzen verletze?
- Wikipedia:Weiternutzung ist genau die richtige Literatur für dich. --Zefram 18:01, 25. Nov. 2006 (CET)
Nazi-Symbole
Ist Bild:War Ensign of Germany 1938-1945.svg ein Propagandamittel, das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 14:27, 26. Nov. 2006 (CET)
- Das ist weniger eine urheberrechtliche Frage. Trotzdem dürfte dieses Bild in Deutschland nur sehr eingeschränkt verwendbar sein, wenn man nicht einen Konflikt mit der Staatsanwaltschaft bekommen möchte. --ST ○ 14:31, 26. Nov. 2006 (CET)
- PS: Das Bild sollte auf Benutzerunterseiten bis zur Verschiebung eines in Aufbau befindlichen Artikels inaktiviert werden. --ST ○ 14:41, 26. Nov. 2006 (CET)
- Siehe dazu auch: Hakenkreuz#Durchgestrichenes Hakenkreuz. Es darf höchstens im Rahmen politischer Aufklärung eingesetzt werden. Kolossos 17:21, 26. Nov. 2006 (CET)
- PS: Das Bild sollte auf Benutzerunterseiten bis zur Verschiebung eines in Aufbau befindlichen Artikels inaktiviert werden. --ST ○ 14:41, 26. Nov. 2006 (CET)
- Die Vorsichtsmaßnahme ist insbesondere in der BRD lebenden Communitymitgliedern zum Selbstschutz anzuraten. Für deutschsprachige Communitymitglieder aus Paraguyay, Liechtenstein, der Schweiz und vor allem für Millionen Deutsch-US-Amerikaner kann die Sachlage ganz anders sein. Waschbrettbauchtanzgruppenleiter 09:13, 27. Nov. 2006 (CET)
- Das verstehe ich offen gesagt nicht: Dies ist die Reichskriegsflagge. Sie steht wohl für das Deutsche Herr...eine verfassungswidrige Organisation? oder ist sie RKF ein Propagandamittel, das nach seinem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 16:20, 27. Nov. 2006 (CET)
- Unter dieses Verbot fallen IMHO alle Symbole, Fahnen, Abzeichen usw., die das Hakenkreuz enthalten und die im Dritten Reich für irgendwelche staatlichen oder NSDAP-Organisationen in Gebrauch waren. --RokerHRO 13:36, 29. Nov. 2006 (CET)
- Also ich finde es nicht akzeptabel, dass das Bild in Marine-Artikeln wie Admiral Hipper quasi als Dekoration in den Infoboxen verwendet wird. Das läuft dem Anspruch der politischen Aufklärung zuwider. - jan b 17:46, 29. Nov. 2006 (CET)
Ich sehe immer noch nicht, warum die Reichskriegsflagge unter § 86 bzw. § 86a fallen sollte. Es hat nichts mit einer verfassungswidirgen Organisation zu tun - gar nichts. Dieses Gesetz gilt für den räumlichen Geltungsbereich der BRD daher fällt § 86 I Ziff. 3 auch weg (außerdem: "tätig IST"). Es bleibt also nur § 86 I Ziff. 4. und die reichskrigsflagge war ja wohl ein symbol für das heer deutschlands und ist daher imho nicht dazu bestimmt, "Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen". Daher -> Freispruch von jeglichen § 86 Beschränkungen.....oder? // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 20:32, 29. Nov. 2006 (CET)
- Wenn du das so siehst, okay. Wenn der Staatsanwalt mal bei dir anklopft, kannst du ihm das ja nochmal in epischer Breite erzählen. Nur so viel: Es wurden sogar schon Leute, die mit einem einfachen, durchgestrichenen Hakenkreuz auf dem Oberarm wegen "Tragen verwassungsfeinlicher Symbole" oder so angezeigt und angeklagt. Inzwischen scheinen Staatsanwälte und auch Richter ein durchgestrichenes Hakenkreuz nicht mehr als verfassungsfeindliches Symbol sehen. Aber, es kommt halt immer auf die Laune des Richters an. Viel Spaß! --RokerHRO 20:51, 29. Nov. 2006 (CET)
- Forrester, Deine Argumentation ist falsch. Im entsprechenden Zusammenhang kann die Reichskriegsflagge ab 1935 sehr wohl dazu bestimmt sein, "Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen". Lies bitte Reichskriegsflagge#Verwendung nach 1945. - jan b 22:44, 29. Nov. 2006 (CET)
urv oder nicht?
moin moin, bild-urv'ler
frage: Bild:DLRG Aufbau.png ist sehr ähnlich mit diesem hier. auf den dlrg-seiten habe ich auf anhieb keine quellen/urheberrechtsvermerke entdecken können, ausser, dass die dlrg-seite letztmals im april 06 verändert wurde, das bild demnach mindestens seit diesem zeitpunkt so erhalten ist. lt. bild-beschreibung ist das wp-bild ein eigenprodukt von juli 06, also nach der dlrg entstanden. wird durch das bloße verändern der farben und der ansicht eventuell das urheberrecht verletzt (stichwort Schöpfungshöhe)? der autor wurde informiert mit bitte um stellungnahme hier. gruß --ee auf ein wort... 17:13, 26. Nov. 2006 (CET)
- nachtrag: das bild selbst wurde von mir nicht markiert, da ich nicht weiß, welcher baustein da rein kommt. --ee auf ein wort... 17:34, 26. Nov. 2006 (CET)
- Mein Bild dürfte jünger sein, allerdings habe ich es nicht abgemalt. Eine Pyramide ist nunmal eine häufige Form der Darstellung, wenn man darstellen will, das die Basis (Mitglieder) breit ist und nach oben hin es immer weniger werden (wie es bei der DLRG nunmal ist). Mh das ist jetzt schlecht ausgedrückt, hoffe du verstehst was ich meine. Dann wäre ja jede Pyramide ein URV? Wenn man sich bei Wikipedia versucht durch die Bildrechte zu lesen verzweifelt man sehr schnell sorry wenn ich da was falsch mache. Alien65 17:50, 26. Nov. 2006 (CET)
- Das Bild ist keine URV, Schöpfungshöhe wird nicht erreicht. --Matt314 20:21, 26. Nov. 2006 (CET)
- Nach unseren Richtlinien: Bild-PD. --ST ○ 20:23, 26. Nov. 2006 (CET)
- Das Bild ist keine URV, Schöpfungshöhe wird nicht erreicht. --Matt314 20:21, 26. Nov. 2006 (CET)
Screenshots von Excel-Tabellen
Kann ich einen Screenshot von Excel verwenden, wenn ich zeigen möchte, wie man ein mathematisches Problem mit Excel löst? --Pyrus 17:26, 26. Nov. 2006 (CET)
- Rat mal wieso Microsoft_Excel keinen Screenshot hat. Die Software und deren Oberfläche ist rechtlich geschütz und soll hier gemäß Abstimmung nicht benutzt werden. Vorschlag: Nimm doch Open Office. Außerdem habe ich bedenken weil gemäß Punkt 8 von Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist die Wikipedia kein Ratgeber ist, andererseits wäre wohl vielen mit einem Tutorial geholfen, ggf. ein Fall für Wikibooks. Kolossos 17:43, 26. Nov. 2006 (CET)
Urheberrechte
Wir bitten um Mitteilung, ob die Verwendung von Fotos aus Wikipediabeiträgen zu gemeinnützigen Zwecken (Herausgabe einer Lehrpfadbroschüre)einer Erlaubis bedarf.
- Hierbei sind die Lizenzen der jeweiligen Bilder zu beachten. Eine Erlaubnis ist nicht notwendig, gegebenenfalls aber Namensnennung und Abdruck der GNU-FDL. Hier kann es hilfreich sein, den jeweils betroffenen Urheber direkt anzusprechen. Welche Bilder sollen es sein? --Ralf 11:12, 27. Nov. 2006 (CET)
100 Jahre alte Fotos, Reproduktion aber neuer
Ich beziehe mich auf die "pragmatische Regelung" nach der man davon ausgeht der Urheber sei schon länger als 70 Jahre tot, wenn das Bild 100 Jahre oder älter ist. Dies bezieht sich, so nehme ich an, auf das Original und nicht auf eine Reproduktion? Es gibt ja eine Reihe von Firmen, die Abzüge alter Bilder verkaufen (Beispiel: [15]). Dort steht jedoch immer dabei, dass jegliche Reproduktion verboten ist. Was nun wenn ich mir solch einen Abzug kaufe, ihn einscanne und hochlade? --ulim, 10:28, 27. Nov. 2006 (CET)
- Lektüre zum Einstieg: Schutzrechtsberühmung. Diese Firma kann de facto nur dann Rechte beanspruchen, wenn sie die Bilder ERSTMALS veröffentlichen. Das aber auch nur in bestimmten Ländern. --Fb78 ☼ 10:31, 27. Nov. 2006 (CET)
- Ok... ich hab mich da mal durchgelesen und es sieht so aus, als ob es kein Problem ist eigene Scans (ohne künstlerischen Anspruch) von Fotos hochzuladen, wenn der Fotograf bereits 70 Jahre tot ist, auch wenn die Reproduktion aktuellen Datums und mit irgendwelchen Disclaimern versehen ist. Ich nehme mal an ein Disclaimer der Form "wenn Sie unsere Fotos kaufen, verpflichten Sie sich sie nur privat zu nutzen" ist dann wohl gegenstandslos? --ulim, 18:01, 27. Nov. 2006 (CET)
- Nciht ganz, allerdings begehst du keine URV, sondern "nur" ein Vertragsbruch, für denn du persönlich greifbar sein musst. Solte so was vorhanden sein, kann ich dir nur den Sockenpuppen Tip ans Herz legen. Ist gleiche Sachlage wie bei den Musen und Hausrecht, dass ist hier schon oft genug breitgetretten worden. Bobo11 18:25, 27. Nov. 2006 (CET)
- Kapiert, danke. --ulim, 18:34, 27. Nov. 2006 (CET)
Quellenangabe bei Gedichten von Goethe nicht notwendig?
Kann bei Einstellung eines Gedichtes von Goethe die Quelle (Goethe) weggelassen werden? --Arcy 17:06, 27. Nov. 2006 (CET)
Abgesehen von der Frage, ob ein ganzes Gedicht hier sinnvoll ist, sind Quellenangaben, auch wenn sie urheberrechtlich nicht geboten sind, allemal sinnvoll, da solche Gedichte in den verschiedensten Fassungen und Ausgaben überliefert sein können --Histo Bibliotheksrecherche 17:12, 27. Nov. 2006 (CET)
- War mehr ne Frage a'la "Müssen oder Nicht Müssen" bzw. kann man auf Benutzerseiten entsprechend alte Gedichte frei verwenden? --Arcy 17:27, 27. Nov. 2006 (CET)
- Müssen, muss man nur sterben... , ne. Der Anstand gebietet es, dass man hinschreibt, dass der Text nicht von einem selber stammt. Gegenfrage, tut es weh wem man hinschreibt folgedes Gedicht stammt von J.W. Goethe? Ich glaube kaum. Auch Tote darf man in Ehren halten. Bobo11 18:33, 27. Nov. 2006 (CET)
- Es ist urheberrechtlich statthaft. Ob es eine gute Idee ist, (inzwischen) gemeinfreie Gedichte mit oder ohne Autorenangabe auf seiner Wikipedia-Benutzerseite zu sammeln, ist eine ganz andere Geschichte. ;-) --RokerHRO 18:34, 27. Nov. 2006 (CET)
- Danke für die Antworten. Ich wollte nur einen anderen Benutzer eventuell auf eine dingsdabumsda-Verletzung hinweisen. Aber wenn's so ist, werd ich mich da nicht weiter einmischen. --Arcy 18:47, 27. Nov. 2006 (CET)
- ... und ... Wer wäre der Autor, wenn ichs nicht besser wüsste? --Arcy 18:49, 27. Nov. 2006 (CET)
- Wenn dir der Autor des Gedichtes nicht bekannt ist und auch mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden konnte, schreib doch: "Autor: unbekannt." :-) --RokerHRO 13:30, 29. Nov. 2006 (CET)
moin moin,
ich stell mal die lizensierung der bilder unter gnu-fdl stark in frage: auch wenn das bild gekauft wurde, die rechte liegen beim künstler, der das bild nicht freigegeben hat bzw. nicht mehr kann --Frumpy !? 18:25, 27. Nov. 2006 (CET)
- Die Bilder sind zu löschen. Nur der Urheber bzw dessen Erben haben das Recht zu einer solchen Lizenzierung. Bitte aber den Benutzer freundlich darauf ansprechen und ihm die Sachlage erklären. --Fb78 ☼ 18:48, 27. Nov. 2006 (CET)
Amtliche Werke der EU/EG
Eine IP hat heute bei WP:BR folgenden Text eingestellt:
- Für Inhalte der Veröffentlichungen der Europäischen Union, bzw. der Europäischen Gemeinschaften, die im Gegensatz zur Europäischen Union rechtsfähig sind und damit als Inhaber des Urheberrechts in Betracht kommen, wird auf der Webseite europa.eu sowie den dazu gehörigen Seiten (etwa der Institutionen der EU) zumindest fast durchgängig folgende Lizenz zur weiteren Nutzung eingeräumt:
- "© Europäische Gemeinschaften, 1995-2006. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Ist für die Wiedergabe bestimmter Text- und Multimedia-Daten (Ton, Bilder, Programme usw.) eine vorherige Genehmigung einzuholen, so hebt diese die obenstehende allgemeine Genehmigung auf; auf etwaige Nutzungseinschränkungen wird deutlich hingewiesen."
- (vgl. etwa [16] oder für Ratsdokumente [17]).
- Somit ist für die rechtmäßige Wiedergabe von Inhalten von Dokumenten der EU-Institutionen eine Quellenangabe erforderlich. Zumindest sollten also das betreffende Originaldokument bezeichnet und der Umstand angegeben werden, dass es sich um eine Quelle der EU handelt. Vor dem Hochladen sollte man sich vergewissern, dass kein Hinweis auf Nutzungseinschränkungen im Dokument bzw. der entsprechenden Webseite gegeben wird.
Kann man das gekürzt übernehmen? (nicht signierter Beitrag von Taxman (Diskussion | Beiträge) Taxman¿Disk?¡Rate!)
Nein, nicht ohne weitere gründliche Recherche und Nachfrage (Veränderungsmöglichkeit, kommerzielle Nutzung?) --Histo Bibliotheksrecherche 22:15, 27. Nov. 2006 (CET)
- gut, dass ich es rausgenommen hab. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:33, 27. Nov. 2006 (CET)
Kann da mal jemand nachfragen, evtl. auch telefonisch? Meine Mail an die dort angegebene Adresse kam zurück --Histo Bibliotheksrecherche 19:28, 28. Nov. 2006 (CET)
"Aus der englischen Wikipedia (en:image:Jozef Pilsudski na Kasztance.jpg). Dort wird behauptet, dass das Bild gemeinfrei ist."
Dort wird, zumindest jetzt, auch folgendes behauptet: "[PD in den USA] because it was published in the U.S. before 1923; its copyright has also expired in countries with copyright terms of life of the author plus 50 years." Der Maler, Wojciech Kossak, starb 1942, mit unserer Tod-plus-70-Jahre-Rechtsprechung fehlen demnach 6 Jahre, oder gilt die bei diesem Bild aufgrund des Veröffentlichungsdatums nicht? --32X 20:42, 28. Nov. 2006 (CET)
- Da für Deutschland (und die Schweiz) nicht die "rule of shorter term" zutrifft, sind die Bilder 70 Jahre pma geschützt. Demnach müssen wir wohl noch ein bisschen warten. --Matt314 23:34, 28. Nov. 2006 (CET)
- Dachte ich mir fast. Da das Bild eh gelöscht werden würde (ist ne verkleinerte Form des Bildes von der en.WP) hier gleich die nächste Frage: Kann man das Bild von der en.WP mit der "PD pam+50"-Lizenz auf commons schieben und in der de.WP auf {{Geschützt}} setzen? Den deutschen Bildbeschreibungstext halte ich nämlich für erhaltenswert. --32X 23:59, 28. Nov. 2006 (CET)
- NEIN! Schöpfungshöhe erreicht und somit hier nicht zu dulden! pma+50 gibt es hier nicht, Polen hat 70 Jahre pma als EU-Mitglied. Der Maler des Bildes bzw. seine Erben genießen Urheberrechtsschutz. --Ralf 00:06, 29. Nov. 2006 (CET)
- PS: du kannst es auf Commons schieben, da dulden sie jeden Scheiß und Urheberrechte weren nicht beachtet. --Ralf 00:09, 29. Nov. 2006 (CET)
- Bezieht sich die Schöpfungshöhe auf den Text oder auf das mittels {{Geschützt}} blockierte Bild? Wie dem auch sei, es wird noch besser: "this image is in the public domain in the United States because it was published in the U.S. before 1923" im licence-tag, "Date: 1928" in der Bildbeschreibung. Da werde ich mal auf commons fragen, wie dort pma+50-Bilder gehandhabt werden. Alternativ werde ich mal eine Anfrage bei der in der Quelle genannten URL bezüglich Freigabe machen. --32X 00:52, 29. Nov. 2006 (CET)
- Es gibt auf Commons einen Lizenzbaustein für Bilder, die in den USA gemeinfrei sind zzgl. 50 Jahre pma: Commons:Template:PD-old-50. Ich habe da neulich erst hinzugefügt, dass die so gekennzeichneten Bilder in Deutschland noch geschützt sind. Allerdings muss das Bild eben vor 1923 in den USA veröffentlich worden sein, einen Baustein "nur" 50 Jahre pma gibt es nicht. Demnach kann das Bild auch auf Commons nicht hochgeladen werden (da erst 1928 entstanden). --Matt314 18:41, 29. Nov. 2006 (CET)
- PS: Das Bild dürfte aus diesem Grund auch in der engl. WP nicht als gemeinfrei gekennzeichnet werden.
- NEIN! Schöpfungshöhe erreicht und somit hier nicht zu dulden! pma+50 gibt es hier nicht, Polen hat 70 Jahre pma als EU-Mitglied. Der Maler des Bildes bzw. seine Erben genießen Urheberrechtsschutz. --Ralf 00:06, 29. Nov. 2006 (CET)
- Dachte ich mir fast. Da das Bild eh gelöscht werden würde (ist ne verkleinerte Form des Bildes von der en.WP) hier gleich die nächste Frage: Kann man das Bild von der en.WP mit der "PD pam+50"-Lizenz auf commons schieben und in der de.WP auf {{Geschützt}} setzen? Den deutschen Bildbeschreibungstext halte ich nämlich für erhaltenswert. --32X 23:59, 28. Nov. 2006 (CET)
Verwendung von Informationen aus Wikipedia in eigenen Programmen
Hallo, ich heiße Andreas Weinbeer, bin ein noch recht unerfahrener Programmierer, und habe ein sehr Umfangreiches Werk als Programm geschrieben. (Reifen Informationen) Da die Informationen aus Wikipedia stammen und unter einer entsprechenden Lizenz stehen tue ich mir schwer diese Lizenz auf mein Programm zu übertragen. Ich möchte es bei Upload.de anmelden als Freeware. Den Leuten zeigen was ich kann und viele Informationen frei anbieten. Ich habe zwar erfahren das ich die Autoren nennen soll, kann aber bei Wikipedia keine finden, nur hunderte Versionen und IP Adressen, welche ich niemanden zuordnen kann. Reicht es Wikipedia als Autor einzutragen? Was muss ich in meinem Programm schreiben um nicht mit dem Gesetz in konflikt zu kommen? Reicht es auch wenn ich die GNU Lizenz als Info Text einfüge? Wäre schön wenn Sie mir helfen könnten. Gruß Andy
- Aaaaalso, sofern du nur z. B. Reifentypen und -bezeichnungen aus der Wikipedia entnommen hast, sollte es IMHO ausreichen, wenn du in deinem Programm angibst: „Quelle: Wikipedia“ und in der Programmdoku oder -hilfe dann die URL des Wikipedia-Artikels steht.
- Problematisch sehe ich aber etwas ganz anderes, nämlich die potenzielle Unzuverlässigkeit der Wikipedia. Somit kann die Quellenangabe von kritischen Leuten auch als Warnung aufgefasst werden: "Sorry, aber die Werte in dem Programm könnten falsch sein". Wenn das ein Problem für dich darstellt, solltest du dich besser um verlässlichere Quellen bemühen. :-) --RokerHRO 11:44, 29. Nov. 2006 (CET)
- Falsch. Bei einer Weiternutzung (auch als Freeware) und insbesondere wenn größere Teile der Wikipedia übernommen werden ist die GFDL einzuhalten. Siehe hierzu die Lizenzbestimmungen. Grob zusammengefaßt: Zu einer GFDL-konformen Lizenzierung gehört, dass Du die Versionsgeschichte (also die Liste mit Versionen und Autoren - egal ob angemeldete Benutzer oder IPs) zugänglich machst, darauf hinweist, dass die Texte unter GFDL stehen und den Lizenztext in das Programm integrierst. Bei einem Programm sollte es ja möglich sein, den Lizenztext oder die Versionsgeschichte mit einem Klick anzeigen zu lassen. Dann kannst Du unter die Texte eine Box wie die des Gentlemen Agreements packen und dadurch auf die notwendigen Informationen verweisen. Da man aber nicht davon ausgehen kann, dass die Leute immer, wenn sie dein PRogramm benutzen, auch Internetanschluss haben, solltest Du die Versionsgeschichte schon kopieren und lokal abspeichern (z.B. mit wikiblame). --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:06, 29. Nov. 2006 (CET)
- Ich nehme an, der Andy will keine Textpassagen aus dem Artikel in seinem Programm benutzen, sondern allenfalls irgendwelche Tabellen. Und die Tabellen mit Reifentypen und -größen werden ja kaum unter GFDL stehen, da keiner der Wikipediaautoren an ihr das Urheberrecht besitzt und somit auch keine Lizenz dafür vergeben kann. Auch bezweifele ich, ob solche Tabellen überhaupt die nötige Schöpfungshöhe haben. Somit halte ich den Zwang, bei Verwendung der Tabellen nun die gesamte Versionsgeschichte des Wikipediaartikels incl. Volltext der GFDL zu kopieren und mit dem Programm mitzuliefern für reichlich Overkill. Ein einfacher Link auf die Wikipedia, wo er die Daten herhat, sollte bereits mehr als genug sein. Ansonsten wäre Wikipedia ja als Zitatquelle noch unbrauchbarer als sie eh schon ist. --RokerHRO 12:48, 29. Nov. 2006 (CET)
- Wenns nur um reine Informationen geht, die sind natürlich frei. Dann sollte er aber schon schauen, ob es dafür nicht bessere Quellen gibt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:16, 29. Nov. 2006 (CET)
- Ich nehme an, der Andy will keine Textpassagen aus dem Artikel in seinem Programm benutzen, sondern allenfalls irgendwelche Tabellen. Und die Tabellen mit Reifentypen und -größen werden ja kaum unter GFDL stehen, da keiner der Wikipediaautoren an ihr das Urheberrecht besitzt und somit auch keine Lizenz dafür vergeben kann. Auch bezweifele ich, ob solche Tabellen überhaupt die nötige Schöpfungshöhe haben. Somit halte ich den Zwang, bei Verwendung der Tabellen nun die gesamte Versionsgeschichte des Wikipediaartikels incl. Volltext der GFDL zu kopieren und mit dem Programm mitzuliefern für reichlich Overkill. Ein einfacher Link auf die Wikipedia, wo er die Daten herhat, sollte bereits mehr als genug sein. Ansonsten wäre Wikipedia ja als Zitatquelle noch unbrauchbarer als sie eh schon ist. --RokerHRO 12:48, 29. Nov. 2006 (CET)
Ich habe mich gerade durch die Lizensbestimmungen durchgearbeitet um herauszu bekommen was ich beachten muss, aber mir wurde das nicht wirklich klar. Ich möchte gerne Bilder von den Commons und de.wikipedia auf einer Homepage verwenden. Reicht es das ich den Text: Dieses Bild basiert auf dem Bild XYZ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist ABC. in mein Impressum schreibe oder muss ich das unter jedes Bild auf jeder Seite benennen? Gibt es irgendwo eine richtige Anleitung wie ich Bilder verwenden darf? Danke im vorraus und Gruß --Krude 12:40, 29. Nov. 2006 (CET)
Urheberrecht auf Benutzerseiten
Hallo da draußen.
Kurz vorweg: Ich habe diese Frage eben bereits bei Fragen zu Wikipedia gestellt, wo mir empfohlen wurde hier zu fragen.
Zu meiner Frage/meinem Problem:
Ich wollte in absehbarer Zeit mal meine Benutzerseite etwas aufpeppen. Unter anderem dachte ich daran den Schriftzug einer großen Brauerei einzuscannen, da dieser mit meinem Namen identisch ist (dabei kann ich wohl kaum vermeiden auch etwas vom Hintergrund mit zu scannen).
Meine Frage ist dazu nun, ob ich dadurch Urheberrechte verletzen würde. Würde ich das Bild in einen Artikel stellen wäre das zweifellos der Fall, aber gelten die strengen Regeln auch für die Benutzerseite. Ich habe einmal in einer Benutzerdisk. die Bilder von „Dr. Pepper"-Flaschen gesehen. Es war ein erfahrener Nutzer der die Bilder verwendete, es ging wohl um den Wetteinsatz für ein Schreibduell. Da scheint so etwas in Ordnung gegangen zu sein. Dann sollte ich den Schriftzug doch auch verwenden können - Oder? Ich wollte das jedoch lieber vorher genau klären, bevor ich mich oder die Wikipedia in Schwierigkeiten bringe
Schon einmal danke für eure Antworten. Grüße Beck's 14:15, 29. Nov. 2006 (CET)
P.S.: Ich bin übrigens mit der Firma in keiner Weise (weder beruflich, noch privat über Verwandte, Freunde, etc.) in Kontakt, so dass ich denke, keine Werbung zumachen (ist zumindest nicht meine Absicht).
PD-US hier erlaubt?
Hallo, ich habe eine Frage zu einer Reihe von Trailer-Screenshots, die in den USA pubic domain sind. Auf Commons sind sie mit PD-US-not renewed gekennzeichnet, hier dürften sie - wenn ich die Ausführungen in Public Domain#The rule of the shorter term richtig verstehe - jedoch problematisch sein.
Das gilt z.B. für:
- Bild:Foreign Correspondent trailer 29.jpg
- Bild:North by Northwest movie trailer screenshot (32).jpg
- Bild:Foreign Correspondent trailer 15.jpg
- Bild:Double indemnity screenshot 10.jpg
- Bild:Inherit the wind trailer (2) Spencer Tracy Fredric March.jpg
- Bild:John Ford Oscar The Hurricane Trailer screenshot.jpg
Sollte man diese Bilder aus den Artikeln entfernen und vielleicht auch einen entsprechenden Hinweis auf den Hilfeseiten einfügen? Gruß, jan b 14:52, 29. Nov. 2006 (CET)
- Bilder sperren.
- Solche Bilder sollen hier nicht verwendet werden, weil sie noch Urheberrechtlich Geschützt sind.
- Sobald ein Admin das sieht, kann er die Bilder sperren, so das sie nicht mehr Eingebunden werden können.
- -- MichaelFrey 15:02, 29. Nov. 2006 (CET)
- Ich geh gerade Alfred Hitchcock durch.
- Bild:Hitchcock-PD1.jpg da hat jemannd das Urheberrecht auch nicht begriffen ...
- An unsere Experten: Ist das PD oder URV?
- -- MichaelFrey 15:16, 29. Nov. 2006 (CET)
- Laut der Webseite, von der es stammt, ist es Public Domain... - jan b 15:58, 29. Nov. 2006 (CET)
- Sorry, jetzt erst seh ich das du es bist ;-)
- Was ich meine: Wenn die Vorlage PD ist, ist auch deine Abwandlung PD, weil die Nötige Schöpungshöhe nicht erreicht ist.
- (Beschneiden, Entrauschen ... all das erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe für einen erneuten Schutz)
- Übrigens: Nur weil irgendwer ein [18] darunter "knallt" heisst das noch lange nicht, das das auch korrekt ist.
- -- MichaelFrey 18:02, 29. Nov. 2006 (CET)
- Laut der Webseite, von der es stammt, ist es Public Domain... - jan b 15:58, 29. Nov. 2006 (CET)
Siehe auch die Bilder in Felix the Cat (inzwischen entfernt). - jan b 16:10, 29. Nov. 2006 (CET)
- Wobei sich für Felix doch nach deutschem Recht freie Bilder finden lassen sollten, immerhin ist Felix-Schöpfer Pat Sullivan 1933 gestorben. Leider sind die Filme ja wohl nicht von ihm selber gezeichnet und auch die frühen Comics sollen wahrscheinlich (ähnlich wie bei Disney) trotz Sullivans Signatur in Wahrheit von anderen Zeichnern (Otto Messmer) stammen. --Toon 17:04, 29. Nov. 2006 (CET)
- MediaWiki:Bad image list und Vorlage:Geschützt sind zu benutzen. // by Forrester Bilder ohne Lizenzangabe (Hilf mit!) 21:45, 29. Nov. 2006 (CET)
- Das heißt, alle Einträge in commons:Category:PD US und commons:Category:PD US not renewed damit versehen? Viel Spaß ;) - jan b 22:29, 29. Nov. 2006 (CET)
Es wird Zeit, daß wir hier Commons abklemmen. Bilder mit klarem Lizenzverstoß werden geduldet, lizenzfreie Bilder werden dort gelöscht. Anglo-amerikanische Lizenzvorstellungen passen einfach nicht zu den europäischen Auffassungen über Urheberrecht. Das wird nie klappen, das paßt einfach nicht zusammen. --Ralf 22:07, 29. Nov. 2006 (CET)
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