Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Dies ist in Artikeln 62-69 des Grundgesetzes geregelt. Der Bundeskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz. Die Bundesminister dürfen ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers selbst leiten. Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt der Bundeskanzler.
Sind zwei Minister in einem Punkte uneinig, so entscheidet die Bundesregierung. Näheres wird durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt, in der unter anderem auch festgelegt ist, dass die Bundesregierung dann beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder zusammen gekommen sind.
Der Bundesregierung gehören zur Zeit an:
- Gerhard Schröder
- Bundeskanzler (SPD)
- Joschka Fischer
- Außenminister & Vizekanzler (Bündnis 90/Die Grünen)
- Otto Schily
- Minister des Innern (SPD)
- Herta Däubler-Gmelin
- Ministerin der Justiz (SPD)
- Hans Eichel
- Minister der Finanzen (SPD)
- Werner Müller
- Minister für Wirtschaft und Technologie (parteilos)
- Renate Künast
- Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Bündnis 90/Die Grünen)
- Walter Riester
- Minister für Arbeit und Sozialordnung (SPD)
- Peter Struck
- Minister der Verteidigung (SPD)
- Christine Bergmann
- Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (SPD)
- Ulla Schmidt
- Ministerin für Gesundheit (SPD)
- Kurt Bodewig
- Minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (SPD)
- Jürgen Trittin
- Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Bündnis 90/Die Grünen)
- Edelgard Bulmahn
- Ministerin für Bildung und Forschung (SPD)
- Heidemarie Wieczorek-Zeul
- Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (SPD)