Diskussion:Fristenregelung

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Begründung für Neutralitätswarnung:

In der Gesetzgebung einzelner Länder bezüglich des Schwangersschaftsabbruchs finden sich immer Fristen in irgendeiner Form. Von einer Fristenlösung - beziehungsweise davon, dass in einem Staat eine Fristenlösung existiert - spricht man jedoch nur dann, wenn die Entscheidung über einen Abbruch der Schwangerschaft einzig und allein der betroffenen Frau obliegt. Eine darartige Fristenlösung beinhaltet in allgemeinen auch das Recht auf kostenlosen Schwangerschaftsabbruch unter medizinisch und hygienisch einwandfreien Bedingungen.

Eine ablehnende Haltung gegenüber einer Fristenlösung ist im allgemeinen als Versuch zu verstehen, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, bzw. deren Zahl zu reduzieren. Dieser Widerstand ist zumindest in Europa meist ethisch-religiös motiviert ("Schutz des ungeborenen Lebens"). Der Zusammenhang zwischen Gesetzeslage ("liberale" Fristenlösung oder "nur" in Ausnahmenfällen) und Zahl der Schwangerschaftabbrüche ist schwierig einzuschätzen, da dabei viele Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie die religiöse Bindungen in unterschiedlichen Staaten, zeit- und ortsabhängiger Stand der sexuellen Aufklärung und Freiheiten sowie unterschiedlicher Zugang zu Verhütungsmitteln, oft auch eine unbekannte Dunkelziffer.

zur Wiederherstellung der Neutralität des Artikels müßte dieser Teil gelöscht werden--Fenice 22:30, 3. Sep 2004 (CEST) Kommentar editiert von/am--Fenice 08:04, 4. Sep 2004 (CEST)

Leider verstehe ich Deine Begründung nicht, weil Du nicht schreibst, was an dem Text, den Du gelöscht sehen möchtest, einseitig ist. Beim Durchlesen fällt mir da eigentlich nichts Krasses auf. Kannst Du Deine Sichtweise bitte noch ergänzen ? Sadduk 22:40, 3. Sep 2004 (CEST)

Lieber Sadduk, leider verstehe ich Deine Entgegnung nicht, weil Du nicht eine einzige Quelle für Deine Sichtweise nennst. Kann ich Deinem Kommentar entnehmen, dass Du nicht nur irgendeinen Satzteil des Textes für faktisch richtig hältst, sondern gleich das ganze Ding?? Wo hast Du denn das her??
Ich vermute dass dies Dein Erstkontakt mit einem nicht neutralen Text ist, daher hier einen kurzen Überblick über die Nonos in einem solchen Artikel. Es existiert auf Wikipedia eine Liste von Wörtern, die generell, aber vor allem in diesen "heißen" Themen, zu vermeiden sind. Ich brauche den Link zu dieser Liste jetzt praktischerweise gar nicht herauszusuchen, denn dieser Beitrag IST diese Liste (z. B. einzelne Länder, in irgendeiner Form, man spricht davon, im allgemeinen etc, das Desaster ist eh oben nachzulesen). Dazwischen wurden ein paar Reizwörter eingestreut.
Der Text kann auf gar keinen Fall so stehen bleiben, Wikipedia ist kein Diskussionsforum.--Fenice 08:04, 4. Sep 2004 (CEST)
Jetzt verstehe ich Deinen Einwand besser und teile auch Deine Meinung: der Text des Artikels hat noch nicht viel Substanz und verliert sich im Allgemeinen. Für seine Verbesserung oder Quellenangaben fühle ich mich allerdings nicht so recht verantwortlich - ich habe den Text nicht geschrieben. Aber ich würde gerne einen guten Artikel zur Fristenregelung lesen. Sadduk 13:57, 4. Sep 2004 (CEST)
So, ich habe jetzt die inkriminierte Wortwahl - einzelne Länder, in irgendeiner Form, man spricht davon, im allgemeinen - gelöscht, bzw. ersetzt ... Für mich stellt sich da allerdings die Frage, warum Du das nicht selbst erledigt hast ? ... Hafenbar 02:03, 6. Sep 2004 (CEST)

Hallo Hafenbar - laut Versionsgeschichte bist Du also der Urheber des inkriminierten Textes:

In der Gesetzgebung derjenigen Staaten, in denen ein legaler Schwangerschaftsabbruch überhaupt möglich ist, finden sich diesbezüglich auch immer Fristen.

Das entspricht nicht den Tatsachen, soweit ich weiß, hab ich aber jetzt nicht nachgecheckt, gibt es z. B. Kanada und Dänemark keine Einschränkungen. Wie gesagt, wenn ich mich irre und Du Gegenbeweise vorlegen kannst, wäre das interessant und der Text eher neutral.--Fenice 08:47, 6. Sep 2004 (CEST)

Von einer Fristenlösung - beziehungsweise davon, dass in einem Staat eine Fristenlösung existiert - wird jedoch nur dann gesprochen, wenn die Entscheidung über einen Abbruch der Schwangerschaft einzig und allein der betroffenen Frau obliegt.

Bei der zitierten Liste mit Termini - sie wurde noch nicht aus dem englischen übersetzt und findet sich glaube ich unter "weasel terms" - geht es darum, daß die Welt sich herzlich wenig dafür interessiert, welche Meinung User:Hafenbar zu bekunden hat, auch wenn du bemühterweise irgendeinen unpersönlichen Ausdruck wie "man" oder das Passiv wählst, stellt sich dem Leser die Frage wer denn diese Leute sind, die Fristenlösung so definieren, außer dem Schreiber Hafenbar. (Die Definition erscheint mir in diesem Fall leider frei erfunden)--Fenice 08:47, 6. Sep 2004 (CEST) Könnte es sein, daß Du in diesem Satz einfach nur das "nicht" vergessen hast? Soll das heißen: Von einer Fristenlösung - beziehungsweise davon, dass in einem Staat eine Fristenlösung existiert - wird jedoch nur dann gesprochen, wenn die Entscheidung über einen Abbruch der Schwangerschaft nicht einzig und allein der betroffenen Frau obliegt. In diesem Fall würde ich sagen, daß könnte man zurück in den Text verschieben, daran ist nichts falsch. Besser formuliert wäre (um die Passiv-, bzw. "man"-Konsturktion zu vermeiden: Bei der Fristenlösung liegt die Entscheidung über einen Abbruch der Schwangerschaft nicht einzig und allein bei der betroffenen Frau. oder, ich würde es so sagen: Die Fristenlösung greift in das Grundrecht der Frau auf Selbstbestimmung ein.--Fenice 16:23, 6. Sep 2004 (CEST)

Eine darartige Fristenlösung beinhaltet in allgemeinen auch das Recht auf kostenlosen Schwangerschaftsabbruch unter medizinisch und hygienisch einwandfreien Bedingungen.

Auch nicht wahr--Fenice 08:47, 6. Sep 2004 (CEST)

Eine ablehnende Haltung gegenüber einer Fristenlösung ist als Versuch zu verstehen, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, bzw. deren Zahl zu reduzieren. Dieser Widerstand ist zumindest in Europa ethisch-religiös motiviert ("Schutz des ungeborenen Lebens").

Schön, daß Du so genau darüber Bescheid weißt, was die Menschheit denkt. Verrätst Du uns auch, welche Untersuchungen Du (oder irgendwer) zu diesem Thema (nachweislich) angestellt hast?--Fenice 08:47, 6. Sep 2004 (CEST)

Der Zusammenhang zwischen Gesetzeslage ("liberale" Fristenlösung oder "nur" in Ausnahmenfällen) und Zahl der Schwangerschaftabbrüche ist schwierig einzuschätzen, da dabei viele Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie die religiöse Bindungen in unterschiedlichen Staaten, zeit- und ortsabhängiger Stand der sexuellen Aufklärung und Freiheiten sowie unterschiedlicher Zugang zu Verhütungsmitteln, oft auch eine unbekannte Dunkelziffer.

Und hier hast Du uns noch eine Info geliefert, die der Enzyklopädieleser wirklich unbedingt wissen muss: die Mitteilung dass wir keine Infos haben und warum es so schwer wäre, diese Infos zu besorgen, in concreto wegen der "vielen Faktoren" nämlich. (Das ist ironisch gemeint.) Der Satz sagt einfach überhaupt nichts aus außer aber: er kommuniziert eine Agenda. --Fenice 08:47, 6. Sep 2004 (CEST)

Neutralitätswarnung entfernt. Diskussion zeigt keinerlei Hinweise auf Einseitigkeit. Benutzer Fenice, der die Neutralitätswarnung eingefügt hat, schreibt selbst, dass er zum Thema keine Infos hat. Also was soll dann die Warnung und das inhaltsleere Gerede dazu 145.254.191.121 09:50, 6. Sep 2004 (CEST)
hmh?? über diesen Kommentar kann ich jetzt nur rätseln. Lieber IP, mit einer schlichten Fehlinformation ist es nicht getan. (Die Behauptung, ich hätte "geschrieben, dass ich zum Thema keine Infos habe", hast Du frei erfunden, das ist ja ein paar Paragraphen weiter oben nachzulesen. Ist mir jetzt echt nicht klar, was Du Dir dabei jetzt gedacht hast?) Bitte lies Wikipedia:Neutraler Standpunkt. "Inhaltsleeres Gerede" ist kein Gegenargument, wenn ich die faktische Richtigkeit des Textes anzweifle. Das heißt in der Praxis: Für die Behauptung die Rechtslage in Kanada und Dänemark sei nicht so, wie ich es schildere, solltest Du zumindestens in der Lage sein, einen Weblink anzugeben, am besten natürlich qualitativ hochwertige Quellen.--Fenice 12:20, 6. Sep 2004 (CEST)
Hallo Fenice!
Der begriff "Fristenlösung" ist, anders als Wasser nur bedingt eindeutig definiert. Da mir Deine obigen "Hinweise" wenig hilfreich erscheinen, zunächst mal eine klare Frage vorneweg: Existiert in Deutschland (aktuell im Jahr 2004) eine Fristenregelung Ja oder Nein ? Und als 2. Frage, fühlst Du dich, da Du dich in der Löschdiskussion zu diesem Artikel klar für einen Redirct ausgesprochen hast in der Lage, die Neutralität dieses Artikels unvoreingenommen zu beurteilen ?? ... Hafenbar 14:12, 6. Sep 2004 (CEST)
1)zum Begriff "Fristenlösung": Ich nehme mal an, Du hast Deinen Text nochmals gelesen und es handelt sich bei Deiner Definition nicht um einen Schreibfehler (fehlendes nicht), wie ich gerade oben vermutet habe, bevor ich diesen Kommentar hier gelesen habe. Es ist für mich einfach schwer nachvollziehbar, wie Du darauf gekommen bist, hätte ja sein können, daß Du es irgendwo abgeschrieben hast. Du kannst also offenbar keine Quelle zitieren, sondern hast das selbst gemacht, was ich auch nicht grundsätzlich immer für falsch halte, nur eben im Falle eines heißen Themas wie diesem halte ich es für waghalsig. Du mußt auf Wikipedia damit rechnen, daß Deine Gedankenzüge in Frage gestellt werden. Aber zum Thema: Könntest Du vielleicht dann erklären, warum genau Du die Ansicht vertrittst, die Fristenlösung schränke die Rechte der Frau nicht ein?
2)Welcher Hinweis erscheinen Dir wenig hilfreich?
3)ad klare Frage: ??Warum stellst Du mir diese Frage, Du versuchst Dich als DER Experte schlechthin hier zu präsentieren.?? Ich verstehe auch die Untertöne dieser "klaren Frage" nicht. Kommst Du mir jetzt à la IP, und behauptest ich hätte doch ganz bestimmt behauptet, es gäbe in Deutschland keine Fristenlösung? Ist oben nachzulesen, daß das nicht der Fall ist.
4)ad 2. Frage: Was soll das eine mit dem anderen zu tun haben? Falls dieses Lemma zu einem redirect gemacht wird, wirst Du doch wohl versuchen, Deine Thesen in Schwangeschaftsabbruch einzubringen.

Gegenfrage, die ich weiß nicht wievielte: Könntest Du für Deine Behauptungen Quellen angeben (am besten Satz für Satz, inline im obigen Text), damit wir zum Thema übergehen können und den Text diskutieren können.--Fenice 16:44, 6. Sep 2004 (CEST)

Hallo Fenice !
Das Du meine klare Frage nicht beantworten kannst oder willst, sondern mir stattdessen "Thesen" unterstellst genau DAS halte ich für "wenig hilfreich" ... Hafenbar 20:54, 6. Sep 2004 (CEST)

Leute! Es geht um eine Begriffsdefinition, das sollte doch wohl hinzukriegen sein, ohne sich die Schädel einzuschlagen. Mittlerweile finde ich den Artikel ganz ok, allerdings würde ich den Absatz "Eine ablehnende Haltung ..." noch rausnehmen. Das hat wenig mit der Fristenlösung selbst zu tun, sondern betrifft gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaft im allgemeinen. Er ist zudem ziemlich spekulativ.

In der Brockhaus-Enzyklopädie bin ich noch auf eine mittelalterliche Regelung, die den Schwangerschaftsabbruch bis zum 40. Tag straffrei ließ (Beseelungsleere), gestoßen und das "Quickening" des "Common Law", bei dem Straffreiheit bis zur ersten spürbaren Bewegung des Fötus bestand. Beide werden dort zwar nicht direkt als "Fristenlösung" bezeichnet bzw. nur in Anführungszeichen, ich halte das aber für eine interessante Information zur Geschichte dieses Konzepts der rechtlichen Regelung. Weiß hier noch jemand mehr?

Rainer Zenz 19:20, 6. Sep 2004 (CEST)

Definition: eng und weit

Ach, noch was: Das mit "weit" und "eng" finde ich seltsam - nie gehört. Auch das "Sprachlich zu unterscheiden ...". Wenn ich das richtig sehe, gibt es allenfalls bedingte und bedingungslose Fristenlösungen, also solche bei denen z. B. noch eine Beratung verlangt wird oder solche, bei denen nur der Zeitpunkt eine Rolle spielt. Rainer Zenz 20:18, 6. Sep 2004 (CEST)

Da stimme ich zu. Die Defition eng - weit besteht auch keinen Google-Test. Leider ist anzunehmen, daß der Schreiber sich das ausm Finger gesogen hat.

Außerdem kapier ich überhaupt nicht was an der einen Definition enger und an der anderen weiter sein soll.--Fenice 20:44, 6. Sep 2004 (CEST)