Marktgemeinde

Gemeinde mit Marktrecht
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Eine Marktgemeinde war in Deutschland, Österreich und auch in Südtirol ursprünglich eine Gemeinde, die das Recht hatte, Märkte abzuhalten (Marktrecht). Dieses Recht war aus historischer Zeit als Privileg überliefert. Sonstige besondere Rechte oder Pflichten erwuchsen einer Gemeinde aus der Bezeichnung Marktgemeinde grundsätzlich nicht (ein Titel ohne Mittel, vgl. hierzu Ausführungen am Ende dieser Seite). Ähnlich verhält es sich mit der Bezeichnung "Stadt" oder "Stadtgemeinde" (vgl. Stadtrecht).

Während in den meisten deutschen Bundesländern die Bezeichnung "Marktgemeinde" nicht üblich ist, wird sie in Bayern jedoch von einigen Gemeinden als "offizieller" Titel geführt. Auch heute noch kann die Bezeichnung "Marktgemeinde" oder "Markt" in Bayern an Gemeinden neu verliehen werden. Grundlage ist eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO). Hier heißt es in Artikel 3:

Städte und Märkte heißen die Gemeinden, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen oder denen sie durch das Staatsministerium des Innern neu verliehen wird.
Die Bezeichnung Stadt oder Markt darf nur an Gemeinden verliehen werden, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezeichnung entsprechen.

Zur Verleihung des Titels "Marktgemeinde" sind also bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere eine besondere oder überragende Bedeutung gegenüber den umliegenden Gemeinden in kultureller, wirtschaftlicher oder historischer Hinsicht. Man kann die "Marktgemeinden" in Bayern quasi zwischen den Städten einerseits und den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden andererseits einstufen.

In Österreich und in Südtirol ist die Verleihung des Titels "Marktgemeinde" ähnlich geregelt.

Ein Titel ohne Recht bedeutet, dass es heute im Grundsatz keinerlei praktische Bedeutung mehr hat, ob eine Gemeinde sich als Marktgemeinde bezeichnen darf oder nicht. Wenn eine Gemeinde einen Markt, Wochenmarkt, Flohmarkt, Jahrmarkt oder gar eine Weltausstellung veranstalten möchte, gelten andere Kriterien. Der Titel Marktgemeinde ist hierzu keine Voraussetzung. Er ist vor allem ein Schmuckwerk für das Standortmarketing und für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde und hat daher in Bayern, wo Tradition noch einen hohen Stellenwert genießt, durchaus seinen Platz.

Manche Gemeinden in Bayern tragen den Zusatz "Markt" sogar als amtlicher Bestandteil des Namens: Markt Absberg, Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim, Markt Erlbach, Markt Indersdorf, Markt Nordheim, Markt Rettenbach, Markt Schwaben, Markt Taschendorf, Markt Wald.

Die Schweiz kennt diese Bezeichnungen nicht, hingegen sind manche, auch recht kleine Schweizer Orte, schon im Mittelalter zu Städten bzw. zu Marktflecken erhoben worden. Obwohl viele Orte bis heute vielleicht noch dörflich klein sind, bezeichnet sich bis heute manches Schweizer "Städtchen" stolz als Stadt.