Große selbständige Stadt

besondere Gemeindeart nach Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
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Große selbständige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht in Niedersachsen.

Nach § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung sind die 7 Städte Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg Große selbständige Städte. Diese Städte haben i.d.R. mehr als 50.000 Einwohner.
"Große selbständige Städte" sind kreisangehörige Gemeinden (gehören zu einem Landkreis), die auf Grund ihrer Größe neben ihren Aufgaben als kreisangehörige Gemeinden teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie kommen daher in weiten Teilen den "kreisfreien Städten" gleich.

Neben den "Großen selbständigen Städten" gibt es in Niedersachsen noch sog. "Selbständige Gemeinden", die ebenfalls zusätzliche Aufgaben vom Landkreis übernehmen. Diese Gemeinden werden in der Gemeindeordnung jedoch nicht namentlich genannt. Sie haben i.d.R. mehr als 30.000 Einwohner, in Ausnahmefällen auch weniger als 30.000.

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