Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen einem Alltagsverständnis von Gesellschaft (z.B. 'eine Menge von Personen') und der Verwendung des Begriffs in der Soziologie bzw. den Sozialwissenschaften überhaupt.
"Es muß in der Soziologie einen Begriff geben für die Einheit der Gesamtheit des Sozialen" Niklas Luhmann (berühmter deutschsprachiger Soziologe)
Gesellschaft ist nach heutigem Verständnis, in systemtheoretischen Begriffen nach Luhmann ausgedrückt, das umfassendste soziale System, die Einheit, die keine soziale Umwelt mehr hat und alle (anderen) sozialen Systeme, Verhältnisse und Tatbestände umfasst.
Dieser Ansatz führt letzlich zur Konzeption einer "Weltgesellschaft" und hat damit der Soziologie auch wichtige neue Impulse gegeben. Für das Alltagsverständnis aber auch für eine "praktische" Anwendung überhaupt ist dieser Ansatz oft allerdings zu umfassend. Für konkrete Anwendungen des Begriffs wird die Grenze der Gesellschaft daher meist da angesetzt, wo (vermeintlich) die Gemeinsamkeit endet, die mit der Verwendung des Begriffs angedeutet werden soll.
Diese Gemeinsamkeiten werden nach verschiedenen Kriterien abgegrenzt. So werden einzelne Länder (Abgrenzungskriterium: Landesgrenzen) als Gesellschaften bezeichnet, ebenso wie Kulturen (Abgrenzungskriterium: Kulturgrenzen) und soziale Systeme.
Das Wort Gesellschaft kommt aber auch im juristischen Sprachgebrauch (bei Rechtsformen) vor, so unter anderem bei
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Personengesellschaft
- Stille Gesellschaft
- Offene Handelsgesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaft
- Kommanditgesellschaft
In diesen Fällen ist das Abgrenzungskriterium meist die Teilhaberschaft an einem Unternehmen.
Verwandte Themen: Sozialstruktur, Gemeinschaft, Informationsgesellschaft, Bevölkerung, Demokratie, Ethnologie
Siehe auch: Hochzeitsgesellschaft, Geselle,