hmm, es gibt hier ein ziemliches durcheinander, welche information wohin gehört: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Zensur, Geschichte der Zensur, Indizierung, Jugendschutz,... ich weiß gerade auch nicht, wie man besten anfängt, das aufzuräumen... Hoch auf einem Baum 02:16, 3. Mai 2004 (CEST)
redirect?
ich halte einen redirect für den Begriff Indizierung für arg problematisch. Ohne weitere Gründe sehe ich nicht ein, den vorhandenen Text zu killen. -- מישה 13:48, 30. Jun 2004 (CEST)
ein redirect auf die bundesprüfstelle (oder umgekehrt) halte ich letztendlich für sinnvoll, aber der vorhandenene text sollte vorher dort eingearbeitet werden. grüße, Hoch auf einem Baum
Da ein redirect von Matthias nicht gewünscht war, hab ich den Artikel dem der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angepasst.
Zahl der Indizierungen
Hallo Neitram, ich hätte bitte gern die Quelle zu den 15.000 Büchern. Ist sie amtlich? Ich meine, die Zahl sei erheblich überhöht. Gruß Nocturne 11:59, 6. Jul 2004 (CEST)
- Hallo Nocturne, mir kommt die Zahl ebenfalls sehr hoch vor. Ich habe sie deshalb vorerst wieder entfernt, da ich an anderer Stelle, bezugnehmend auf das Gesamtverzeichnis indizierter Bücher, Taschenbücher, Broschüren und Comics von 1993 andere Zahlen (siehe Artikel) gefunden habe. Allerdings tauchen die genannten 15.000 u.a. in folgenden Artikeln über die Indizierung auf:
- Anmerkung: die "weit über 15.000" indizierten Titel scheinen sich nicht nur auf Bücher, sondern auf alle indizierten Medienobjekte seit 1954 zu beziehen. Aber wie passt das zu den Zahlen des Gesamtverzeichnisses von 1993? Sind so viele Indizierungen wieder aufgehoben worden? Vielleicht ist ja vom BPjS eine amtliche Zahl zu bekommen? Auf ihrer Webseite schweigen sie sich allerdings zu dieser Frage leider aus. Gruß, --Neitram 14:40, 6. Jul 2004 (CEST)
- Hi Neitram, 15.000 ist eindeutig zu hoch, zumal nur für "Bücher". Kommt nicht einmal hin, wenn man die übrigen Medien mitzählt. ich werde mich um die aktuellen Zahlen kümmern. Schönen Tag noch wünscht Nocturne 15:33, 6. Jul 2004 (CEST)
Im Prinzip müsste man mal überdenken, ob der Begriff "Indizierung" nicht noch für weitere Bereiche gilt. So finde ich ihn z.B. öfter bei Suchmaschinen, die ihn wohl alternativ zu "Indexierung" benutzen.
Neben der Nachbearbeitung noch folgende Änderungen:
- Indirekte (psychologische) Gewalt führt seltener zu einer Indizierung (was will der Autor damit sagen?)
- (was durchaus zu unfreiwillig komischen Lokalisierungen führen kann). (persönliche Anschauung des Autors)
- Kritiker bemängeln, dass insbesondere durch das mit der Indizierung einhergehende Werbeverbot dazu führe, dass das Medium praktisch vom Markt verschwinde. (gehört nicht in die Rechtsfolgen, sondern in die Kritik und ist dort eingearbeitet)
- Mutzenbacher-Verfahren steht im Artikel Josefine Mutzenbacher
- Der Abschnitt über Kinderpornographie gehört nicht zum Thema Indizierung, weil Kinderpornographie ja gerade eben nicht indiziert wird. Und bei der Bundesprüfstelle passt er auch nicht, weil das ja nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Vielleicht lässt er sich ja in Kinderpornographie integrieren, aber da will ich nicht reinpfuschen. Der Absatz steht hier zur Verfügung:
- Die Verbreitung bestimmter Formen von Pornographie (z.B. Unzucht mit Tieren oder Kinderpornographie), Werke, die zum Rassenhass aufstacheln oder den Holocaust leugnen, Nazi-Symbole enthalten (außer zu wissenschaftlichen Zwecken und in Ausnahmen auch zur Unterhaltung: Indiana Jones) oder Menschen in ihrer Weltanschauung beleidigen (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen), ist nach deutschem Strafrecht generell verboten. Gleichwohl werden Medien mit solchen Inhalten teilweise auch der Bundesprüfstelle vorgelegt. Eine Ausnahme gilt bei Kinderpornographie, die den tatsächlichen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt: Sie ist nicht Gegenstand eines Indizierungsverfahrens, da dessen rechtliche Konsequenzen nicht so weit reichen, um eine wirksame Handhabe gegen Kinderpornographie zu liefern, (nur das Verbot einer Abgabe an Minderjährige greift in dem Fall nicht weit genug). Wenn die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (früher: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) auf kinderpornographisches Material stößt, gibt sie die Sache an die zuständige Strafverfolgungsbehörde ab.
Nocturne 14:28, 1. Jul 2004 (CEST)
- die Zahl ist insgesamt ums 3fache zu hoch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/48948 TheK 19:35, 8. Jul 2004 (CEST)
- Guten, Morgen, vielen Dank übrigens an TheK für den link. Was die Zahl von Indizierungen anbetrifft, habe ich mir die Frage gestellt, ob es Sinn macht, sie überhaupt im Artikel unterzubringen. Denn dann müsste man sozusagen monatlich nachhalten. Die Liste der jugendgefährdenden Medien ist ja zahlenmäßig nicht konstant, es könnten neue Indizierungen hinzukommen, durch die Verpflichtung, nach 25 Jahren die Objekte aus der Liste zu streichen, könnte die Zahl auch rückläufig sein. Ich bin da leidenschaftslos, würde aber lieber auf die Pflicht, die richtigen Zahlen jeden Monat nachliefern zu müssen, verzichten. Gruß Nocturne 09:22, 9. Jul 2004 (CEST)
- Danke ebenfalls für den Link, ich habe die Zahlen in der Einleitung angepasst. Ich finde schon, dass die Größenordnung der Indizierungen eine wichtige Information ist und deshalb in den Artikel gehört, auf hundert plus oder minus kommt es natürlich nicht an. Die Zahl 15.000 ist nicht "um das 3fache zu hoch", da sie die Indizierungen seit 1954 angibt und nicht die Zahl der momentan indizierten Titel. Durch die 25-Jahres-Frist fallen alte Einträge nach 25 Jahren automatisch raus, wenn sie nicht neu indiziert werden. Dadurch ist der Unterschied zu erklären. Gruß Neitram 11:09, 9. Jul 2004 (CEST)
Topaktueller Link...
hat dazu einer mehr? TheK 16:15, 6. Jul 2004 (CEST)
Videofilme?
Werden Videofilme (bzw. DVD etc.) nun indiziert oder nicht? Der Artikel ist in diesem Punkt momentan unklar bzw. widersprüchlich. Oder werden nur solche Videofilme indiziert, die keine FSK-Kennzeichnung tragen (da diese Alterskennzeichnung freiwillig ist)? Wer weiß das? --Neitram 15:18, 24. Aug 2004 (CEST)
- Ich! ;-) Im Artikel steht: "Ebenfalls nicht indiziert werden Filme und Computerspiele, die eine Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) tragen." Und das ist auch völlig richtig; neuerdings schließt eine Einstufung eine Indiozierung aus. - Wo soll denn im Artikel etwas widersrüchlich sein? Toto 17:33, 24. Aug 2004 (CEST)
- Die Unklarheit besteht darin, dass trotzdem rund die Hälfte aller indizierten Medien (derzeit ca. 2500 von ca. 5000 Medien insgesamt) Videofilme sind. Nochmals: heißt das, dass die FSK-Kennzeichnung freiwillig ist (sofern der Videofilmproduzent keine Jugendfreigabe beabsichtigt, dann nämlich ist sie Pflicht) und Videofilme, die keine FSK-Kennzeichnung tragen, sind indizierbar? So deute ich es zumindest. Das wäre plausibel, allerdings trotzdem noch etwas eigenartig, denn Filme ohne FSK-Kennzeichnung dürfen in Deutschland, wenn ich den entsprechenden Artikel richtig verstehe, Minderjährigen sowieso nicht zugänglich gemacht werden. Hier geht es der BPjM also offenbar weniger um den Jugendschutz (denn der ist bei fehlender FSK-Kennzeichnung "per default" gewährleistet) als um die Eindämmung jugendgefährdender Medien insgesamt. --Neitram 15:47, 3. Sep 2004 (CEST)
- Hallo Neitram, du hast im Einzelnen recht, doch ich glaube, dass die immer wieder einmal aufflammende Diskussion über die Bundesprüfstelle auf die einfachen Alternativen entweder ist man dafür oder dagegen hinausläuft. Vielleicht eine grundsätzliche Bemerkung: Es ist nicht allein die BPjM, der es um den Jugendmedienschutz geht und die daher aktiv wird, denn wie der Artikel beschreibt, sind viele gesellschaftliche Kräfte involviert, beginnend bei den Antragstellern oder den Einrichtungen, die auf jugendgefährdende Inhalte aufmerksam machen bis hin zu denjenigen, die in den Entscheidungsgremien sitzen. Vor 1 Jahr wurde die Bundesprüfstelle einmal im "Harenberg Film-Kalender" zitiert, dort hieß es sinngemäß, dass sie in der heutigen Zeit sich weniger als Maßregeler verstehe denn vielmehr als eine Einrichtung, die durch Indizierungen Diskussionen über mediale Gewaltdarstellungen anstoßen wolle. Und irgendwie gibt ihr die Realität recht, wenn diskutiert wird, dann doch meistens im Kontext einer (wie auch immer umstrittenen) Indizierungsentscheidung. Irgendjemand findet immer ein Haar in der Suppe, wenn es nicht die Computerspiel-Kiddies sind, dann andere. Als dieses eine Computerspiel nach den Ereignissen in dem Erfurter Gymnasium dann nicht indiziert wurde, gabs prompt Kritik vom Bundeskanzler und der damaligen Familienministerin. Ich habe den Eindruck, dass das derzeitige Jugendschutzgesetz den heutigen Notwendigkeiten hinreichend Rechnung trägt, wer seine Objekte vorab alterskennzeichnen lässt, ist auf der sicheren Seite, bei den nicht gekennzeichneten kann die Bundesprüfstelle ein Wort mitreden, wenn sie ihr zur Prüfung vorgelegt werden. Nocturne 08:01, 6. Sep 2004 (CEST)
- @ Neitram: Filme ohne FSK-Einstufung dürfen zwar nicht an Jugendliche *verkauft* werden, solange sie aber nicht indiziert sind, können sie offen im Laden ausliegen. Ein aktuelles Beispiel ist etwa "Starship Troopers 2" - der Film ist nicht FSK-gesprüft, aber auch nicht indiziert und kann somit wie ein FSK18-Film behandelt werden. Daß so viele Videofilme indiziert sind, hängt damit zusammen, daß *nach altem Recht* eine FSK-Einstufung eine Indizierung nicht ausgeschlossen hat. --Toto 10:26, 6. Sep 2004 (CEST)