Spareinlage

Einlagen bei Kreditinstituten, die der unbefristeten Geldanlage dienen und nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind
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Spareinlagen sind Einlagen bei Banken von Privatpersonen.

In Deutschland regelt die Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute (RechKredV) die Definition von Spareinlagen. Hiernach sind Spareinlagen nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, es muß über sie eine Urkunde ausgestellt werden. Weiterhin weisen sie eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten auf und nur Privatpersonen oder gemeinnützige juristische Personen dürfen Gläubiger sein.

Klassische Spareinlagen sind das Sparbuch oder der Sparbrief.