Fristenregelung

gesetzliche Regelung zum Zeitraum, innerhalb dessen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich ist
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. September 2004 um 19:55 Uhr durch Fenice~dewiki (Diskussion | Beiträge) (Neutralitätswarnung und Meinungsbekundung entfernt siehe Diskussionsseite). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Diese Seite wurde zur Löschung vorgeschlagen.

Falls du Autor des Artikels bist, lies dir bitte durch, was ein Löschantrag bedeutet, und entferne diesen Hinweis nicht.

Zu den Löschkandidaten

Diskussion über den Löschantrag
Hier der Grund, warum dieser Artikel konkret nicht den Qualitätsanforderungen entspricht: Enthält keine brauchbare Information. --Zumbo 23:43, 30. Aug 2004 (CEST)


Der Begriff Fristenlösung, auch Fristenregelung, wird im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch verwendet. Die Frist versteht sich dabei als der Zeitraum, gemessen ab der Zeugung (Empfängnis), innerhalb der ein Abbruch straffrei möglich ist.


Deutschland

In Deutschland existiert heute keine Fristenlösung. Die Abtreibung ist rechtswidrig, und bis zum dritten Schwangerschaftsmonat nur dann straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat. In der DDR existierte allerdings die Fristenlösung, siehe Schwangerschaftsabbruch#Die_Entwicklung_des_deutschen_Rechts_zur_Abtreibung

Österreich

In Österreich existiert seit 1975 die Fristenlösung. Nach § 97 des StGB ist der Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche nach der Einnistung der befruchteten Eizelle straffrei. Das bedeutet spätestens bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche nach Beginn der letzten Regelblutung.