Vorarlberger Landesregierung

Landesregierung von Vorarlberg, Österreich
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Wappen ds Landes Vorarlberg

Wahl

Die Landesregierung wird gemäß Artikel drei der Vorarlberger Landesverfassung [1] vom Landtag in drei Wahlgängen gewählt. In den ersten beiden werden der Landeshauptmann und der Statthalter bestimmt, im dritten schließlich die restlichen Landesräte. Vorarlberg ist bisher das einzige Bundesland, dessen Landesregierung nicht nach dem Proporzsystem bestellt wird, es bestehen aber Tendenzen anderer Länder den Proporz abzuschaffen.

Mitglieder

Die Vorarlberger Landesregierung hat sieben Mitglieder, den Vorsitz führt der Landeshauptmann, sein Stellvertreter ist der Landesstatthalter, der in den übrigen Bundesländern Landeshauptmannstellvertreter heißt. Die Zahl der der Landesräte wird durch die Verfassung auf fünf begrenzt. Der Landeshauptmann und der Statthalter werden hier nicht zu den Landesräten hinzugezählt, haben aber ihren eigenen Aufgabenbereich. Seit 1945 werden jeweils sechs Miglieder der Landesregierung von der ÖVP und einer von einer kleineren Partei (bis 1964 SPÖ, seither FPÖ) gestellt.

Aufgaben

"Die Landesregierung führt die Verwaltung des Landes" wird durch Artikel eins der Vorarlberger Landesverfassung festgeschrieben[2]. Die Landesregierung ist zudem im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung für die Vollziehung von Bundesgesetzt zuständig.

Weiterführende Artikel

Quellen