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Landesgleichstellungsgesetz

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In Deutschland gibt es zwei Bereiche mit Landesgleichstellungsgesetzen: die Gleichstellung behinderter Menschen und die Gleichstellung der Geschlechter.

Menschen mit Behinderung

Die Landesgleichstellungsgesetze einzelner Bundesländer wurden geschaffen, um die Inhalte des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen bzw. das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Länderebene umzusetzen.

Die Landesgleichstellungsgesetze weichen zum Teil von den Wortlauten des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ab und sind auch untereinander verschieden.

Stand 2006

  • Mecklenburg-Vorpommern: Seit dem 10. Juli 2006 ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG M-V)] in Kraft.
  • Niedersachsen: Die damalige SPD-geführte Landesregierung Niedersachsens beschloss am 03. Dezember 2002 einen Entwurf eines "Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen", der unter den jetzigen CDU-Regierung noch nicht verabschiedet wurde.
  • Nordrhein-Westfalen: "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" am 16. Dezember 2003 verabschiedet.
  • Thüringen: Am 24. Dezember trat das "Thüringische Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Intergration von Menschen mit Behinderung (ThürGIG) in Kraft.

Siehe auch:

Geschlechter-Gleichstellung

Stand 2006

  • Baden-Württemberg: Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz - ChancenG) vom 11. Oktober 2005