Monarchie

Staats- bzw. Herrschaftsform
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Vorlage:Regierungsform Der Begriff Monarchie stammt vom französischen „monarchie“ ab, das wiederum seinen Ursprung im griechischen „μοναρχία“ (monarchía) hat und bedeutet „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes inne hat. Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie (siehe unten) variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (Parlamentatische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (Konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (Absolute Monarchie). Letztere ist die urspüngliche Form der Monarchie und auch die, die der Übersetzung „Alleinherrschaft“ am nächsten kommt, daher ist heute vielfach das Missverständnis verbreitet, „Monarchie“ sei gleichbedeutend mit „absolute Monarchie“. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch seine Verehrung als eigenständige Gottheit ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z.B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich aber auch in neuerer Zeit, z.B. im Kaiserreich China oder bis nach dem zweiten Weltkrieg in Japan), dieses Phänomen findet sich in in der heutigen Zeit jedoch selten, in den westlichen Königreichen seit geraumer Zeit gar nicht mehr.

Die der Monarchie zu Grunde liegende Staatstheorie bzw. Ideologie ist der Monarchismus. Ein Anhänger oder Befürworter der Monarchie wird als „Monarchist“ bezeichnet, ein Gegner als „Monarchomach“, „Antimonarchist“ oder auch „Republikaner“.

Geschichtliche Entwicklung

Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf Gott/eine Gottheit legitimiert, kann bis ins alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im Kaiserreich China, das den Herrscher unter anderem als Sohn des Himmels (chinesisch 天子, Pinyin Tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein Mandat des Himmels erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.

Zur gelegentlich vorkommenden Doppelmonarchie siehe Dyarchie. Siehe zur Geschichte auch König.

Wahl- und Erbmonarchie

Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Bis zu ihrem Ende waren eine Wahlmonarchie das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, gegenwärtig (2006) sind es noch der Staat Vatikanstadt, Malaysia und die Vereinigten Arabische Emirate.

Bis zur Christianisierung Europas ist hier meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Germanische wie keltische Stämme haben ihre "Häuptlinge", die zwar in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammen, aber keine automatische Erbfolge kennen. Beim Tod eines Häuptlings wurde einfach ein neuer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. Auch wenn einen Anführer das Königsheil verlassen hatte, wurde er einfach durch einen neuen ersetzt. In der sächsischen Ordnung wurde sogar nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.

Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise durchaus demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte und später dann selber zum Christentum konvertierte, begann eine Allianz zwischen der Kirche und der staatlichen Autorität. Die Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft "von Gottes Gnaden". Im Gegenzug sicherte sich die Kirche selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der französischen Revolution behielt.

Europa wird im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch steht dort an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben worden sind. Dieses Feudalsystem bildet die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, leidet jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsleute, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der europäische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel.

Formen der Monarchie

 

Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:

Absolute Monarchie

In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach der alleinigen Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist legibus absolutus (lat. von den Gesetzen losgelöst), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst entlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis L'état, c'est moi (deutsch: Der Staat bin ich.) als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2006) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi Arabien, Swaziland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.

Konstitutionelle Monarchie

 
Konstitutionelle Monarchie (Schema)

In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut (uneingeschränkt), sondern von der Verfassung geregelt. Die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung bestimmt. Ein Beispiel dafür ist das Deutsche Kaiserreich (1871-1918). Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage, in der die Regierung vom Parlament (Landtag) bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Das Fürstentum Liechtenstein stellt so eine Mischform zwischen parlamentarischer und konstitutioneller Monarchie dar. Siehe auch Hauptartikel Konstitutionelle Monarchie

 
Parlamentarische Monarchie (Schema)

Parlamentarische Monarchie

Die parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der konstitutionellen Monarchie, bei der der Monarch mit wenigen Ausnahmen keinen Anteil an den Staatsgeschäften mehr hat. Diese werden vom Parlament und der Regierung geführt. Dem Monarchen kommen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Schweden und Spanien anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel in Japan.

Liste gegenwärtiger Monarchien

 
Monarchien auf der Erde

Mit dem Stand 2006 gibt es

1 Kaiserreich:

34 Königreiche:

  •   Malaysia (offizieller Titel lautet Yang di-Pertuan Agong, dt.: Oberster Herrscher)

1 Großherzogtum:

1 Herzogtum:

3 Fürstentümer:

1 Herrschaftsstaat:

2 Sultanate:

9 Scheichtümer (Emirate):

1 Häuptlingsstaat:

  •   Samoa (traditioneller Titel: O le Ao o le Malo)

1 souveräne territoriale Basis des Heiligen Stuhls:


Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es keine souveränen Grafschaften und Freiherren mehr.

Fußnoten zur Liste:

  1. a b c d e f g h i j k l m n o p Commonwealth-Königreiche (Monarchien, in denen der britische Monarch Staatsoberhaupt ist).
  2. a b Kronbesitz: Ist formal direkt der britischen Krone unterstellt.

Argumente gegen die Monarchie

Die Argumentation für oder gegen die Monarchie ist sehr davon geprägt, ob der Staat eine Monarchie ist oder ob über deren Einführung diskutiert wird. Bei einer existierenden Monarchie fällt die vorhandene oder fehlende Reputation des Herrscherhauses ins Gewicht und die theoretische Diskussion über die Staatsform Monarchie tritt in den Hintergrund. Es ist auffällig, dass im 20. Jahrhundert zwar viele Monarchien gestürzt, aber nur sehr wenige neu errichtet wurden.

  • Die absolute und die konstitutionelle Monarchie (mit einem Herrscher mit wirklicher politischer Macht) fällt unter die Annahme, das unkontrollierte Macht ihren Träger korrumpiert.
  • Ebenso soll sie gegen das Prinzip der Volkssouveränität verstoßen, da hier jedoch bedacht werden muss ob eine wirkliche Volksvertretung überhaupt realisierbar ist (in Deutschland beispielsweise ist sie das nicht, da der Bundespräident nicht vom VOlk, sondern vom Bundestag gewählt wird).

Argumentation für die Monarchie

Die Argumentation pro Monarchie beruft sich oftmals auf folgende Aspekte (hier eine Auswahl):

  • Ein Monarch sei kostengünstiger als ein Präsident.
  • Ein Monarch sei als Staatsoberhaupt besser geeignet als ein gewählter Volksvertreter, da ein Monarch von Jugend an in sein Amt hineinwächst.
  • Eine Monarchie biete den Staatsoberhäuptern die Möglichkeit, über viele Jahre hinweg wertvolle Erfahrungen im Amt zu sammeln, die immer wieder an den nächsten Thronerben weiter gegeben werden könnten.
  • Präsidentschaftswahlen schadeten aufgrund des Konkurrenzkampfes dem Ansehen des späteren Regenten.
  • Die Herrschaft einer gesamten Familie und nicht wie etwa in der Republik einer "allein stehenden" Person ermögliche eine Aufwertung der Familie (und damit nicht zuletzt der Frau) in der Gesellschaft.
  • Die Krone wird als beste Hüterin der nationalen Identität (die sich in Tradition, Religion und Kultur äußert) angesehen. Dies sei gerade in einem vereinten und zusammenwachsenden Europa von großer Bedeutung.
  • Ein gewähltes Staatsoberhaupt gehört in der Regel einer politischen Partei an, daher sei in der Republik die Rolle eines unparteiischen, neutralen und allen Bürgern gleichermaßen gegenüberstehenden Oberhauptes schon nicht mehr realisierbar.
  • Eine parlamentarische Monarchie symbolisiere die Kontinuität und den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Ordnung besser als ein Staatssystem mit immer wechselnden Staatsoberhäuptern.
  • Anhänger des Gottesgnadentums vertreten die Ansicht, dass der Monarch bzw. Thronprätendent von Gott zum Oberhaupt des Landes berufen sei.
  • Viele Bürger hätten den Wunsch nach einer Art „Leitfigur“. Diese Rolle könne ein Monarch übernehmen.

Siehe auch

Wikiquote: Monarchie – Zitate
Wiktionary: Monarchie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Kaiser- und Königshäuser

Nicht mehr bestehende Monarchien sind hier mit einem * gekennzeichnet.

Monarchismus weltweit