Regentschaft
Herrschaft durch ein nicht gekröntes Staatsoberhaupt in einer Monarchie an Stelle des Herrschers.
Regentschaft (von lat.: regere = führen, leiten) bezeichnet die Herrschaft eines Regenten. Dieser übernimmt meist als Regierungsverweser eines Monarchen die Regierung. Dies trifft insbesondere bei Minderjährigkeit eines Monarchen, schwerer Krankheit (insbesondere Geisteskrankheit) oder Gefangenschaft des Monarchen zu. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat. Alternativ kommt auch ein Regentschaftsrat in Frage.
Historisch bedeutsam sind u. a. die Regentschaft des Philippe d'Orléans für Ludwig XV. von Frankreich 1715-1723 (Régence), die des George IV. für seinen wahnsinnigen Vater 1811-1820 (Regency) und die Regentschaft Luitpolds von Bayern 1886-1912 für Otto I. (Prinzregentenzeit).