Preußisches Oberverwaltungsgericht
Das (Königlich-) Preußische Oberverwaltungsgericht (PrOVG) war das Oberverwaltungsgericht (OVG) Preußens.

Das OVG wurde mit dem preußischen Verwaltungsgerichtsgesetz vom 3. Juli 1875 (Preuß. GS, S. 375) errichtet, nachdem bereits etwa in Baden durch Gesetz vom 5. Oktober 1863 Verwaltungsgerichte inklusive des Verwaltungsgerichtshofes geschaffen worden waren[1]. Davor gab es in den deutschen Ländern keinerlei unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Bekannt ist es heute vor allem wegen des von ihm am 14. Juni 1882 gefällten Kreuzbergurteils, seinem Urteil vom 14. Mai 1925 im Borkum-Lied-Fall (PrOVGE 80, 176)[2] sowie seinen Entscheidungen im Flaggenstreit zwischen dem Magistrat der Stadt Potsdam und dem preußischen Staatsministerium (PrOVGE 82, 82), der schließlich auch vom Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich zu entscheiden war (RGZ 121, Anh. S. 13).
Gerichtsgebäude
Das Gebäude des OVG wurde 1905 bis 1907 als Königlich-Preußisches Oberverwaltungsgericht erbaut. Am 8. Juni 1953 wurde es Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, nach dessen Umzug im August 2002 nach Leipzig übertrug es der Bund im Jahr 2003 dem Land Berlin. Dieses richtete dort ab 1. Oktober 2004 das OVG Berlin ein. Heute ist es Sitz des am 1. Juli 2005 fusionierten OVG Berlin-Brandenburg. Es befindet sich in der Hardenbergstraße 31 in Berlin-Charlottenburg und ist als Baudenkmal ausgewiesen.
Mit Organisation, Geschichte und Praxis der Gesetzesauslegung des (Königlich) Preußischen Oberverwaltungsgerichtes 1875-1933 befasst sich grundlegend Pauly, Rechtshistorische Reihe Band 54, Verlag Peter Lang
Quellen
- ↑ Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 422.
- ↑ Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 546 ff.