Wikipedia:Urheberrechtsfragen
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Urheberrecht beim Bilder Hochladen
Liebe Community,
ich ersuche Bilder zu dem Eintrag "Otmar Rychlik" beizufügen. Es sind die Bücher welche er verfasst und teilweise publiziert hat. Auf den Covern sind unterschiedliche Bildmotive zu sehen z.B. ein Gemälde von Klimt (Gustav Klimts Lehrer (https://www.amazon.de/Gustav-Klimts-Lehrer-Sieben-Kunstgewerbeschule/dp/3950377158)). Klimt ist 1918 verstorben, das Urheberrecht damit verjährt. Kann dieses Cover nun auf Wikipedia hochgeladen werden? Bei einem Buch zu Elfriede Jelinek ist Ihr Kunstwerk zu sehen. Dieses fällt noch in den Urheberschutz. Wer ist zu kontaktieren, die Künstlerin oder der Fotograf? welche Unterlagen müssen ausgefüllt werden?
Anbei setze ich die bereits einmal versucht hochzuladenden Buchcover bei. Otmar Rychlik kann auch kontaktiert werden und stellt eine Unterschrift zu eventuellen Unteralgen zur verfügung.
Lieben Gruß, und danke für das Helfen!
--BORBV
- Arnulf Rainer, Schriftbildnereien (Ausstellungskatalog), Wien 1986.jpg
- Kolig letzte Modelle.jpg
- Hermann Nitsch Sechstages Spiel, 1998.jpg
- Hermann Nitsch, Die 122. Aktion, Burgtheater Wien (Edition Kunstagentur) 2006.jpg
- 65a Dehio Niederösterreich südlich der Donau A-L.jpg
- 65b Dehio Niederösterreich südlich der Donau M-Z.jpg
- Arnulf Rainer, Auf Kolig, Wien (Edition Kunstagentur) 2005.jpg
- 79 Chronik Gainfarn.jpg
- Gustav Klimt, Franz Matsch und Ernst Klimt im Burgtheater (Katalog zum Schauraum im „Gustav Klimt Foyer“), Wien (Edition Kunstagentur) 2007.jpg
- 77 OR Klimt im KHM.jpg
- Anton Kolig 1886 - 1950.jpg
- Anton Kolig, Männliche Aktzeichnungen, Stuttgart (Hatje Cantz) 2005.jpg
- Hermann Nitsch, 20. Malaktion (Wien, Secession 1987.jpg
- Gustav Klimt KHM.jpg
- Gustav Klimt das Ringstrassenwerk.jpeg
- Buchcover Klimts Lehrer klein.jpg
(nicht signierter Beitrag von BORBV (Diskussion | Beiträge) 08:22, 17. Jan. 2024 (CET))
- Hallo @BORBV, ich würde zunächst sagen, dass das für den Artikel viel zu viele Bilder wären. Maximal zwei oder drei reichen völlig aus. Deswegen solltest du einfach eine kleine Auswahl treffen und kannst dabei am besten unter denjenigen Künstlern auswählen, deren Rechte bereits abgelaufen sind.
- Und noch eine Frage: Sehe ich es richtig, dass du von Rychlik dafür bezahlt wirst, hier für ihn aufzutreten? Verrückt, aber meintwegen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:35, 17. Jan. 2024 (CET)
- du kannst, wenn du Spaß daran hast, alle gemeinfreien Buchcover nach Commons hochladen. Dass Bildobjekte von Hermann Nitsch nicht gemeinfrei sind, das brauche ich dir wohl nicht zu erklären, also kommen Buchcover, auf denen solche Objekte von ihm zu sehen sind, nicht in Frage und natürlich auch keine Fotografien von Aktionen und natürlich auch keine Fotografien dritter Fotografen, die ihre Fotografienrechte nicht abgetreten haben.
- Wie man Bildrechte Dritter einholt, steht bei WP:Bildrechte und bei Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für gezeigte Werke in Bilddateien.
- Ich habe dir schon mal die c:Category:Otmar Rychlik angelegt und dorthin das
- verlinkt, das du schon vorletztes Jahr hochgeladen hattest. Ich habe in den Attributen ein paar Änderungen vorgenommen:
- Natürlich ist der Scanner/Bildcoverfotograf c:User:Otmar.rychlik nicht der Autor.
- Vornehmlich ist Kolig der Autor, und da der heute vor über 70 Jahren gestorben ist, ist sein Bild oder Bildausschnitt, das den Bucheinband dominiert, gemeinfrei. Der vom Verlag Brandstätter beauftragte Grafiker/Buchcovergestalter unbekannten Namens, der für Form und Farbe der Schriftzüge gesorgt hat, hat keine als schöpferisch anzusehende Zutat geliefert. Auch der Buchautor hat mit der Titelgebung, in diesem (!) Zusammenhang, nur ein Beiwerk geliefert. Ich bezweifle auch, dass es, in dieser Konstellation, überhaupt notwendig ist, PD-text anzugeben (weniger ist mehr).
- Als Datum sollte man sich auf das Schöpfungsdatum des Bildes (oder Veröffentlichungsdatum) durch den Künstler (meist eine Jahresangabe) beschränken. Alle anderen Datumsangaben sind nachrangig und kommen zum Teil ohnehin automatisch in das Commons-Objekt.
- usw. --Goesseln (Diskussion) 13:02, 17. Jan. 2024 (CET)
- Löschungen deiner hochgeladenen Objekte bei Commons
- siehe c:User talk:BORBV#Lizenzierung und Genehmigung File:65b Dehio Niederösterreich südlich der Donau M-Z.jpg
- Im Nachgang zu meiner obigen Antwort wird mir erst klar, dass es eigentlich um die Löschaktion geht.
- Da die Objekte, weil gelöscht (sic!), auch für mich nicht mehr zu sehen sind, habe ich mir mal einen der Einträge herausgesucht, um zu verstehen, was da schiefgelaufen ist:
- bei Amazon wird folgendes Buch angeboten:
- Otmar Rychlik: Gustav Klimt, Franz Matsch und Ernst Klimt im Burgtheater.
- Für mich ist das Buchcover PD-old, und ich könnte jetzt hergehen und das Bild aus dem Amazon-Angebot herausschneiden und bei Commons als PD-old hochladen.
- Ich vermute mal, dass das Bild dann deckungsgleich mit dem von dir hochgeladenen Bild
- ist. Warum dein hochgeladenes Objekt einer Löschaktion zum Opfer fiel, das möge jemand erforschen, dem die Commons-Lösch-Üblichkeiten vertrauter sind. Zum Beispiel könnte "man" den Löscher c:User:XenonX3 alias Benutzer:XenonX3 alias @XenonX3: fragen.
- Dass der Löschaktion auch Buchcover mit Hermann Nitsch zum Opfer fielen, das hat dann wohl seine Richtigkeit. Auch die Dehio-Niederösterreich-Bücher haben offensichtlich nichtgemeinfreie Buchcoverfotografien. Usw. Es kommt also auf den Einzelfall an.
- --Goesseln (Diskussion) 14:11, 17. Jan. 2024 (CET)
Aktuelle Protestfassung von Hejo, spann den Wagen an
Hallo, und schon wieder ein WP:LKUA-Fall. Im genannten Artikel wurde eine aktuelle Textfassung aus [1] (S. 8 unten) wiedergegeben. 3 Strophen ohne Kontext im Artikel. Meine Einschätzung war nach etwas Überlegen, dass es eine vermutete URV ist und ich haben den Warn-Baustein gesetzt und den Benutzer @Dr-Victor-von-Doom: informiert. Auf der Diskussionsseite hat nun Benutzer @Mautpreller: deswegen nachgefragt, siehe [2]. Ich bitte um Beratung, wie Ihr den Fall einschätzt. BG, --Leserättin (Diskussion) 12:11, 24. Jan. 2024 (CET)
- @Leserättin siehe oben #Vollzitat Liedtext: aus praktischen Gründen sehen wir in solchen Fällen von Versionsbereinigungen ab. Im Übrigen sind die zitierten Textfassungen anonym, Autoren sind nicht angegeben, wer sollte also Urheberrechte einfordern? --FordPrefect42 (Diskussion) 12:20, 24. Jan. 2024 (CET)
- Siehe meinen Vorschlag auf der Diskussion:Hejo, spann den Wagen an. Zur Versionsbereinigung stimme ich FordPrefect zu. --Mautpreller (Diskussion) 12:28, 24. Jan. 2024 (CET)
- Mautprellers Vorschlag löst aus meiner Sicht den Fall. Damit könnte man hier schließen. Allerdings wurde nun wiederholt darauf hingewiesen, dass in diesem Fall niemand das Urheberrecht einklagen würde. Vermutlich erinnert sich der Urheber gar nicht, dass er für den Text verantwortlich war. Nach meiner Kenntnis ist das aber für die Entscheidung, ob URV oder nicht unerheblich. Könntet Ihr mir für künftige Fälle sagen, wie Ihr das einschätzt? BG, --Leserättin (Diskussion) 13:20, 24. Jan. 2024 (CET)
- Das würde mich auch interessieren. Das Liederbuch als Quelle ist nicht frei lizensiert, die Frage ist aber, ob ein anonym verfasstes Lied für Demonstrationen überhaupt Urheberrechtsschutz beanspruchen kann. Das gilt ja auch für Wehrt euch, leistet Widerstand: Es ist nicht möglich, diesen Text auf einen bestimmten Urheber einzuengen, "die Bremer" kamen einfach damit in Brokdorf an. Ein "Werk" ist das sicher, nur eben ein Werk, für das man prinzipiell keinen Urheber ausfindig machen kann und das von vornherein der öffentlichen Verwendung freistand.--Mautpreller (Diskussion) 13:09, 25. Jan. 2024 (CET)
Lizenz der European Union Public Licence (v1.2)
Unter welcher Lizenz steht die (aktuelle Version 1.2 der) European Union Public Licence (EUPL)? Konkret: Unter welchen Bedingungen ist es erlaubt, den Text der EUPL-v1.2 zu verändern und dieses abgeleitete Werk unter einem neuen Namen zu veröffentlichen/einzusetzen? (Es geht also um die Lizenz einer Lizenz. So, wie Werke von US-Bundesbehörden in der Regel gemeinfrei sind, frage ich mich wie es um die Lizenz bzw. den Urheberrechts-/…-status der der EUPL steht.) Sofern möglich, bitte die (Rechts-)Quelle angeben. Vielen lieben Dank. --62.144.60.86 16:54, 26. Jan. 2024 (CET)
- Aus Sicht des deutschen Rechts handelt es sich um ein amtliches Werk im Sinne von § 5 Abs. 1 UrhG. Änderungen sind (aus urheberrechtlicher Sicht) frei zulässig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:56, 26. Jan. 2024 (CET)
- § 5 Abs. 1 UrhG bezieht sich ja zunächst nur auf deutsche Amtshandlungen. Wieso fallen auch Dokumente der EU-Kommission darunter? Wo findet sich dieser Zusammenhang? Danke schön --62.144.60.86 18:36, 26. Jan. 2024 (CET)
- Es scheint allgemein erlaubt zu sein, EUPL-Derivate (unter anderem Namen) einzusetzen (FAQ der EU-Kommission: How far can I modify the EUPL or complement it?), aber die Rechtsgrundlage dafür ist mir immer noch schleierhaft… --62.144.60.86 01:50, 27. Jan. 2024 (CET)
- Weil wir uns hier nach DACH-Recht richten. Siehe Wikipedia:Bildrechte#Amtliche Werke. -- Chaddy · D 03:28, 27. Jan. 2024 (CET)
- Wieso ist das, was die EU-Kommission veröffentlicht, ein «amtliches Werk» nach DACH-Recht? --62.144.48.125 17:36, 27. Jan. 2024 (CET)
- Ich meine…— Es muss doch irgendwo eine Rechtsgrundlage dafür geben‽ Ein lapirades «Deutschland ist halt Mitglied» kann es kaum sein, das trifft von der Nato bis Unicef schliesslich auf alles mögliche zu… --62.144.48.202 14:30, 28. Jan. 2024 (CET)
- Hab's jetzt dann auch verstanden :-) mit «amtlich» ist an dieser Stelle gemeint «ein beliebiges Amt», iSv ein beliebiger von Deutschland anerkannter Staat, beziehungsweise ein beliebiges von Deutschland anerkanntes supranationales Organ. Danke für alle Antworten :-) --62.144.48.202 00:53, 29. Jan. 2024 (CET)
- Ich meine…— Es muss doch irgendwo eine Rechtsgrundlage dafür geben‽ Ein lapirades «Deutschland ist halt Mitglied» kann es kaum sein, das trifft von der Nato bis Unicef schliesslich auf alles mögliche zu… --62.144.48.202 14:30, 28. Jan. 2024 (CET)
- Wieso ist das, was die EU-Kommission veröffentlicht, ein «amtliches Werk» nach DACH-Recht? --62.144.48.125 17:36, 27. Jan. 2024 (CET)
- § 5 Abs. 1 UrhG bezieht sich ja zunächst nur auf deutsche Amtshandlungen. Wieso fallen auch Dokumente der EU-Kommission darunter? Wo findet sich dieser Zusammenhang? Danke schön --62.144.60.86 18:36, 26. Jan. 2024 (CET)
- Ohne jetzt unhöflich zu sein: Das ist eine Software-Lizenz, aber keine Rechtsquelle oder andere Werkklasse des § 5 Abs. 1 UrhG. Wenn die nicht formal in rechtsförmlicher Form veröffentlicht worden sind, sehe ich das Argument jetzt nicht. 2.244.83.223 14:53, 31. Jan. 2024 (CET)
Kommunikationsquadrat
In Hinblick auf das Kommunikationsquadrat, übernehmen die Dateien in c:Category:Four-sides model according to Schulz von Thun irgendetwas urheberrechtlich Geschütztes? habitator terrae 00:07, 28. Jan. 2024 (CET)
- M.E. nein, eine Idee an sich ist nicht urheberrechtlich schutzfähig. Und die konkrete Ausgestaltung mit den farbigen Kanten erreicht keine Schöpfungshöhe. --Chianti (Diskussion) 16:37, 28. Jan. 2024 (CET)
Eigenes Bild vom Tétrodon:
Ich habe den franzözischen Artikel zum Tétrodon (Architektur) importieren lassen, übersetzt und stark erweitert (noch auf meiner Benutzerseite). Das Tétrodon ist ein mobiles Haus aus den 1970er Jahren. Bei uns im Dorf steht eines, und ich denke, es ist gekommen, um zu bleiben. Jetzt würde ich gerne ein Bild eines Tétrodons, das ich gemacht habe, auf Wikimedia Commons hochladen und im Artikel nutzen. Habe ich es richtig verstanden, daß ich, obwohl es noch ein Urheberrecht auf das Bauwerk gibt, in Deutschland frei bin, ein Bild davon von einer öffentlichen Straße aus zu machen und zu veröffentlichen? Ich frage deswegen, weil es auf Wikimedia Commons kein einziges verfügbares Bild gibt, und das macht mich etwas stutzig. (nicht signierter Beitrag von Ingrid Scharlau (Diskussion | Beiträge) 15:38, 30. Jan. 2024 (CET))
- Hallo Ingrid Scharlau, siehe Panoramafreiheit - „Habe ich es richtig verstanden, daß ich, obwohl es noch ein Urheberrecht auf das Bauwerk gibt, in Deutschland frei bin, ein Bild davon von einer öffentlichen Straße aus zu machen und zu veröffentlichen?“: das ist richtig. Allerdings ist ein Upload auf Commons ggf. nicht sinnvoll (da das abgebildete Werk ggf. in den USA geschützt sein könnte), der Behelf ist ein Upload in der DE-WP über Spezial:Hochladen. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:57, 30. Jan. 2024 (CET)
- Danke! Ich hatte irgendwo gesehen, daß man bei Commons anmerken kann, dass das Foto in den USA nicht verwendet werden darf, aber wenn's so auch geht, ist das einfacher. --Ingrid Scharlau (Diskussion) 16:05, 30. Jan. 2024 (CET)
- Scusi, ich habe noch eine Frage - ich mache das nicht oft. In Doppelklammern "Bild-frei" ist richtig? Und dies als Lizenz: "Bild-CC-by-sa/4.0"? --Ingrid Scharlau (Diskussion) 16:13, 30. Jan. 2024 (CET)
- Jein, das ist eher doppelt gemoppelt. Die Referenz zum Verfahren ist Hilfe:Bildertutorial, konkret Hilfe:Bildertutorial/2 Bildrechte. Unter dem Punkt "Wahl einer freien Lizenz" sind einige der üblichen Lizenzen aufgeführt. {{Bild-CC-by-sa/4.0}} oder {{Bild-CC-by-sa/3.0/de}} sind das, was hier "marktüblich" ist (eine davon reicht aus). Außerdem sollte noch {{Panoramafreiheit}} auf die Dateiseite gesetzt werden. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 16:58, 30. Jan. 2024 (CET)
- Wieso sollte der Upload auf Commons nicht möglich sein? In den USA gibt es Panoramafreiheit für Gebäude (c:Commons:Freedom_of_panorama#Map), also ist ein Upload dort mit der Vorlage {{FoP-Germany}} möglich, wie schon in Tausenden anderer Fälle geschehen. --Chianti (Diskussion) 17:07, 30. Jan. 2024 (CET)