Als Blutspenden bezeichnet man die freiwillige Abgabe einer gewissen Menge Blutes (ca. 0,5 l). Das Blut wird anschließend untersucht und aufbereitet und für medizinische, wissenschaftliche und phamazeutische Zwecke verwendet.

Arten der Blutspende
- Die geläufigste Blutspende ist die Vollblutspende, bei der aus einer Vene z. B. in der Ellenbeuge ca. 500 ml Blut entnommen werden. Das gespendete Blut wird haltbar gemacht (konserviert), untersucht und dann, wenn es geeignet ist, in verschiedene Blutprodukte aufgetrennt. Diese werden in einer Blutbank eingelagert.
- Eine Sonderform der Vollblutspende ist die Eigenblutspende. Dabei gibt man in einem Zeitraum von zwei bis sechs Wochen vor einer Operation bis zu viermal Blut ab, mit dem dann bei (oder nach) der Operation ein etwaiger Blutverlust ausgeglichen wird. Da es sich um das eigene Blut handelt, ist es optimal verträglich.
- Das Spenden von Blutplasma oder Thrombozyten ist nicht so belastend wie eine Vollblutspende, da nur die Flüssigkeit bzw. einzelne Blutbestandteile entnommen werden. Die roten Blutkörperchen werden dem Körper wieder zugeführt. Dabei kommt teilweise das Verfahren der Apherese zum Einsatz.
Spender
Blutspenden darf jeder zwischen 18 und 68 (in Österreich 65, Erstspender bis 60) Jahren, soweit keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. In Österreich und Deutschland gilt zudem für alle ein Mindestgewicht von 50 kg. Eine Blutspende kann bei gesunden Menschen bis zu sechsmal jährlich durchgeführt werden. Es ist eine Ruhezeit von jeweils zwei Monaten einzuhalten, drei werden empfohlen. In Österreich darf man laut Blutsicherheitsgesetz alle zwei Monate spenden. Dabei dürfen Frauen insgesamt nur viermal, Männer insgesamt sechsmal im Jahr spenden. Der Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden beträgt sowohl in Deutschland als auch in Österreich 56 Tage (8 Wochen).
Problematisch sind u. a. Tätowierungen und Piercings innerhalb der letzten sechs Monate, längere Aufenthalte in Großbritannien (aufgrund von Befürchtungen hinsichtlich der Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit nach dem englischen BSE-Skandal), Risikopersonen in der Familie, häufig wechselnde Sexualkontakte, Homosexualität bei Männern sowie Heroinabhängigkeit (wegen HIV) und Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate (wegen tropischer Krankheiten). Für den Fall, dass eine solche Kontraindikation vorliegt, der Spender aber aufgrund gesellschaftlichen Drucks dies nicht frei zugeben kann, wird die Möglichkeit des anonymen Selbstausschlusses bereitgestellt (da Blutspenden zu Medikamenten verarbeitet werden, sind die gesetzlichen Richtlinien sehr streng. Ohne den vertraulichen Selbstausschluss darf die Spende nicht weitergegeben werden). Hierbei wird - um gesellschaftliche Erwartungen (insbesondere durch Mitspender) zu erfüllen - die Blutentnahme ganz normal durchgeführt, die Spende später aber nicht zur Bluttransfusion freigegeben. Mitunter ist noch eine Verwendung für wissenschaftliche Zwecke möglich. Dieses Verfahren mag ineffizient wirken, es dient aber einem besseren Schutz der Empfänger von Blutspenden, da z. B. HIV erst einige Wochen nach einer Infektion im Blut nachgewiesen werden kann. Ein Dilemma zwischen dem Sicherheitsbedürfnis des Empfängers, welcher z. T. auf die Ehrlichkeit des Spenders angewiesen ist, und dem Vertraulichkeitsbedürfnis des Spenders soll so vermieden werden
Zeitweise zurückgestellt werden z. B. Spender, die temporär erkrankt sind, bestimmte Medikamente einnehmen, zu gewissen Problemgruppen gehören, unter zeitweisem Eisenmangel leiden oder auch wenn es bei der Untersuchung des Blutes auf Erreger falsche Anzeigen gegeben hat, sogenannte Falsch positive.
Empfänger
Bei einer Transfusion werden dem Empfänger meist Blutbestandteile (selten Vollblut) verabreicht, welche sich mit dessen Restblut vermischen. Um Verklumpungen des Blutes (Transfusionsreaktion, Transfusionszwischenfall) zu vermeiden wird dem Empfänger i. d. R. nur Blut der eigenen Blutgruppe transfundiert. Notfalls können aber jedem Empfänger Erythrozyten-Konzentrate eines Spenders mit der Blutgruppe 0- (Universalspender) transfundiert werden. Personen mit der Blutgruppe AB können im Notfall Erythrozyten-Konzentrate von beliebigen Spendern erhalten.
Ablauf
Wichtig ist, dass der Spender vor und nach der Spende ausreichend Flüssigkeit zu sich genommen hat. Ca. 1,5 Liter Flüssigkeit sollten bereits vor der Blutspende im Laufe des Tages getrunken werden. Auch eine Kleinigkeit sollte man in den letzten zwei bis drei Stunden gegessen haben. Länger sollte die letzte Mahlzeit nicht zurückliegen.
Vor der Spende muss der Spender auf gesundheitliche Tauglichkeit untersucht werden. Teilweise muss auch ein Fragebogen, die über seinen letzten Gesundheitszustand, wie Operationen oder Medikamenteneinnahme Auskunft gibt, ausgefüllt werden. Auch der Aufenthalt in Gebieten, die gewisse Gesundheitsrisken bergen, sind anzugeben. Dazu gehört neben der Untersuchung des Blutdruckes und des Pulses auch die Frage, ob Beschwerden und Erkrankungen vorliegen. Außerdem wird vor jeder Spende der Hämoglobin-Wert durch die Abnahme eines Bluttropfens aus der (Fingerkuppe) oder dem Ohrläppchen getestet. Der HB-Wert gibt Auskunft über die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren und seine Höhe ist maßgeblich bei der Zulassung zur Blutspende: Männer müssen einen Mindestwert von 13,5 g/dl, Frauen einen Mindestwert von 12,5 g/dl aufweisen, um vom Spendenarzt zugelassen zu werden. Bestimmt wird der HB-Wert mittels elektronisch messender HB-Photometer. Ist der Eisenwert zu gering, wird der Spender zu dessen eigener Sicherheit abgelehnt und ggf. dahingehend beraten, wie der niedrige HB-Wert bis zum nächsten Blutspendetermin auf ein höheres Maß gebracht werden kann. In diesem Rahmen werden oft Eisenpräparate empfohlen, die über einige Wochen eingenommen werden können, den Hämoglobin-Wert des Blutes erhöhen und so eine zukünftige Spende ermöglichen.
Ist der Spender nach den Vorsorgeuntersuchungen durch den Arzt zur Spende zugelassen, wird zunächst das Blutentnahme-Besteck vorbereitet, das komplett aus Einweg-Material besteht. Aus diesem Grunde ist es auch nicht möglich, sich bei einer Blutspende mit z. B. HIV oder Hepatitis zu infizieren. Der Spender nimmt auf einer Liege in Rückenlage Platz und die Nadel wird je nach Wunsch und Venentauglichkeit in die Ellenbeuge des rechten oder linken Arms eingeführt. Es werden zunächst einige Blutproben für Untersuchungen separat abgefüllt und das Vollblut wird in einen Entnahmebeutel gesammelt. Eine Blutspende dieser Art dauert in der Regel zwischen fünf und zehn Minuten.
Nach der Blutspende muss sich der Körper zunächst auf den Blutverlust einstellen, weswegen danach immer eine Ruhephase von etwa zehn Minuten einzuhalten ist. Dies kann je nach Spenderandrang auf der Entnahmeliege geschehen oder auf extra bereitgestellten Ruheliegen. Nach der Spende wird vom Blutspendedienst ein kleiner Imbiss angeboten, meist bestehend aus u. a. belegten Brötchen, Obst, Wasser, Cola und Kaffee. Wichtig ist vor allem eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr nach der Spende.
Das abgenommene Blut wird auf die wichtigsten Krankheitserreger, wie die von HIV, Hepatitis B, Hepatitis C und Lues untersucht. Trotz dieser Untersuchung besteht keine absolute Sicherheit für erregerfreie Blutkonserven, denn viele Krankheitserreger sind erst nach einer Latenzzeit im Blut nachweisbar. Allerdings ist gerade die Chance, HIV durch eine Bluttransfusion zu bekommen, ausgesprochen gering (1:1.000.000), da dank neuester Testmöglichkeiten und NAT die Antikörper bereits im Frühstadium nachgewiesen werden können.
Gesetzliche Bestimmungen (Österreich)
In Österreich wird der Ablauf der Blutspende durch das Blutsicherheitsgesetz detailliert geregelt. Der wohl wichtigste Punkt darin ist die sogenannte freiwillige Spende, welche zum Zwecke der Qualitätssicherung eine Entlohnung für jegliche Blutbestandteile verbietet (§ 8, Abs. 4). Weitere wichtige Regelungen sind unter anderem:
- Bestimmungen zur Blutspendeeinrichtung (§ 6)
- Aufklärung des Spenders (§ 8, Abs. 2)
- der freiwillige Selbstausschluss (§8, Abs. 3)
- Schutz der Privatsphäre (§ 8, Abs. 5,6)
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9)
- Bestimmungen zur Qualitätssicherung (§ 10)
Gesetzliche Bestimmungen (ehemalige Deutsche Demokratische Republik, DDR)
Nach (1) §§ 15 und 17 der AO über den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 7. März 1962, GBl II 1962 Nr. 18 S. 158 in der Fassung der AO Nr. 2 vom 2. März 1967, GBl II 1967 Nr. 23 S. 144 und der AO Nr. 3 über den Bluspende- und Transfusionsdienst vom 4. Juni 1986, GBl I 1986 Nr. 22 S. 332 waren Blutspender in der DDR Bürger, die beim Blutspende- und Transfusionsdienst in der Regel mehrmals Blut zu medizinischen Zwecken unentgeltlich oder gegen Entgelt spendeten.
Blutspender, die in einem Arbeitsverhältnis standen, waren zu angeordneten ärztlichen Untersuchungen und zur Blutentnahme von der Arbeit freizustellen. Für die Dauer der Freistellung wurde durch die Betriebe, mit denen das Arbeitsverhältnis bestand, ein Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes gezahlt. Notwendige Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel, die dem Blutspender im Zusammenhang mit der Blutspende oder den ärztlichen Untersuchungen entstanden, waren in der nachgewiesenen Höhe durch die zuständige Einrichtung des Blutspende- und Transfusionswesens zu erstatten.
Blutspender hatten für Zwischenfälle anläßlich von Blutentnahmen einen Anspruch auf erweiterten Versicherungsschutz bei Unfällen
Weiterverarbeitung der Blutspende
In den Anfängen der Transfusionsmedizin wurde den Patienten das gespendete Blut als sogenanntes Vollblut von den Krankenhäusern übertragen. Heutzutage werden aus einer Spende meist mehrere Blutprodukte hergestellt, um dem Patienten auf diese Art nur die Blutbestandteile zu verabreichen, die dieser speziell benötigt. Dadurch wird zum einen das Risiko von Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten stark gesenkt, und zum anderen können durch die Auftrennung des Blutes in seine Bestandteile optimale Bedingungen für Haltbarkeit und Wirksamkeit erreicht werden.
Schon bei der Blutspende wird das Blut in ein geschlossenes Beutelsystem geleitet, das ein gerinnungshemmendes Mittel und eine Nährlösung für die Zellen enthält. Das Beutelsystem ist so konstruiert, dass die einzelnen Blutkomponenten in separate, bereits fest verbundene Beutel überführt werden können, ohne dass das System geöffnet werden muss. Dadurch können Reaktionen mit der Luft und Verunreinigungen mit Keimen oder Staubteilen vermieden werden.
Der nächste Schritt findet bei einem Blutspendezentrum statt. Dort wird die Auftrennung der Blutspende in ihre Komponenten durch Zentrifugieren erreicht: Die Zellen und Blutbestandteile werden dabei durch ihr unterschiedliches Gewicht in Schichten getrennt. Die Erythrozyten (roten Blutkörperchen) finden sich in der untersten Schicht, darüber die Leukozyten (weißen Blutzellen), dann die Thrombozyten (Blutplättchen) und zuoberst das zellfreie Blutplasma. Die einzelnen Bestandteile befinden sich nun in den entsprechenden Beutelbereichen und werden anschließend durch über einen Lichtsensor gesteuertes Abpressen in ein Erythrozytenkonzentrat, ein Frischplasmapräparat und die Zwischenschicht (Buffy Coat), die die weißen Blutkörperchen und die Thrombozyten enthält, aufgeteilt. Das Erythrozytenkonzentrat kann bei +4° Celsius über 42 Tage gelagert werden. Das Frischplasma wird tiefgefroren und ist in diesem Zustand über zwei Jahre haltbar. Um ein für eine Transfusion ausreichend großes Thrombozytenkonzentrat herzustellen, müssen vier passende „Buffy Coat“-Präparate zusammengeführt werden. Von diesem so entstandenen Präparat werden durch ein Filter die Leukozyten abgetrennt. Die Entfernung der Leukozyten erhöht die Verträglichkeit des Thrombozytenkonzentrats, da diese Nebenwirkungen wie Fieber oder Antikörperbildung verursachen können. Das Thrombozytenkonzentrat kann bei +22° Celsius fünf Tage gelagert werden.
Organisationen
Blutspendedienste
In größeren Städten gibt es private und kommunale Blutspendedienste, die von den Kliniken organisiert werden. Viele Kliniken verfügen über eine Blutbank, bei denen man teilweise Blut gegen eine Aufwandsentschädigung spenden kann. Dieses Blut wird zur Deckung des eigenen Klinikbedarfes gesammelt.
Rotes Kreuz
In Österreich und Deutschland wird ein großer Teil des Blutspendedienstes durch das Rote Kreuz organisiert. Zum größten Teil erfolgen die Blutspenden unentgeltlich. Das Rote Kreuz verfügt über mobile Einsatzteams und hat somit die Möglichkeit, sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen regelmäßig Blutspendetermine in öffentlichen Gebäuden anzubieten. Darüber hinaus werden auch Blutspenden in Firmen und Werken durchgeführt. Daneben verfügen die Blutspendedienste auch über Busse, um Blutspendetermine im Rahmen von Veranstaltungen zu ermöglichen.
Personen, die über seltenere Blutgruppen verfügen, werden auch gezielt telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt, wo derartige Aktionen stattfinden. Auch eine Spende von Eigenblut ist bei vielen Blutspendediensten des Roten Kreuzes möglich.
Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB)
75 staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste, darunter 31 universitäre Einrichtungen, sind sowohl örtlich als auch organisatorisch in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern integriert. Wesentliches Kernstück der StKB ist eine streng bedarfsorientierte Herstellung von Blut und Blutprodukten verbunden mit einer rationellen, bedarfsgerechten Therapie mit Blutkomponenten im Sinne einer optimalen patientennahen Versorgung.
Die Leistungsfähigkeit klinikintegrierter Blutspendedienste (StKB) hängt entscheidend von einem registrierten Stamm an zuverlässigen Dauerblutspendern ab, die ihre Bereitschaft erklärt haben, bei Bedarf auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen und in kürzest möglicher Zeit zum Spenden zur Verfügung zu stehen. Die Spender sind hinsichtlich aller relevanten Antigene (seltene Blutgruppenmerkmale, HLA, Thrombozyten) typisiert und praktisch jederzeit verfügbar, ein Umstand, der gerade bei Notfällen, Katastrophen oder sonstigen Engpässen von entscheidender Bedeutung ist. Wesentliches Kernstück der Organisationsstruktur der klinikintegrierten Blutspendeeinrichtungen (StKB) ist die unmittelbare Kopplung der Herstellung von Blut und Blutprodukten mit der patientenbezogenen bedarfsgerechten Versorgung: Herstellung, prätransfusionelle Diagnostik und transfusionsmedizinische Beratung der Klinikärzte erfolgen durch das gleiche Fachpersonal im 24-Stunden-Dienstleistungsbetrieb. Dies beinhaltet neben einer rationellen bedarfsgerechten Hämotherapie mit Blutprodukten im Sinne einer optimalen Patientenversorgung auch die Möglichkeit der flexiblen Reaktion auf Notfälle und Engpässe, die Verhütung vorhersehbarer Engpässe sowie die Minimierung der Verfallsquoten von Blutkonserven, die in vielen Krankenhäusern ohne eigene Blutspendeeinrichtung die zum Teil unerträgliche Größenordnung von 20 % und mehr erreichen.
Jährlich werden von den klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) von über 450.000 Blutspendern ca. 1.400.000 Blutspenden entnommen, davon 950.000 Vollblutspenden, 300.000 Plasmaspenden (mittels maschineller Apherese) und 150.000 Thrombozytenspenden (mittels maschineller Apherese). Daraus werden ca. 2.500.000 Blutkomponenten hergestellt und als 950.000 Erythrozytenkonzentrate, 345.000 Thrombozytenkonzentrate sowie 150.000 Liter gefrorenes Frischplasma für die therapeutische Anwendung bei Patienten zur Verfügung gestellt. Für die pharmazeutische Herstellung von Spezialpräparaten haben die klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendedienste 220.000 Liter Sourceplasma geliefert.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der klinikintegrierten transfusionsmedizinischen Einrichtungen sind regelmäßige transfusionsmedizinisch-hämostaseologische Konsiliartätigkeit, die Durchführung von Eigenblutspenden, extrakorporale Photopheresen, therapeutische Hämapheresen, wie Leukapheresen, Plasmapheresen oder Thrombozytapheresen, sowie die Gewinnung von peripheren Blutstammzellen zur Stammzelltransplantation bei hämatologischen Erkrankungen. Entsprechend ihrer Herkunft hat die Transfusionsmedizin mit einer Reihe von klinischen Fachdisziplinen enge Verbindungen, so dass gemeinsame Aufgaben entdeckt und viele klinische Fragestellungen auch durch eine gut funktionierende, auch hämostaseologische, Konsiliartätigkeit gelöst werden können, wenn die Fachdisziplinen sich als Ergänzungen verstehen und durch gegenseitige Anregungen, die bereits an vielen Stellen bestehende traditionsreiche und gute Zusammenarbeit vertiefen.
Krankenhäuser
Auch Krankenhäuser organisieren in vielen Fällen eine eigene Blutspendeorganisation, da sie für den normalen Betrieb auch über die notwendigen Laboreinrichtungen verfügen und daher kein zusätzlicher Aufwand notwendig ist.
Pharma-Unternehmen
Weiterhin bieten einige Pharma-Unternehmen Blutspendedienste an, die das Blut für pharmazeutische Zwecke verwenden. Denn obwohl heute viele Medikamente synthetisch hergestellt werden können, verbietet sich dies für einige Wirkstoffe. Ein Hauptgrund liegt in der Chiralität einiger Wirkstoffe. Diese können in der Natur in zwei Formen (linkshändig oder rechtshändig) auftauchen. Im Menschen ist aber nur eine Form wirksam. Im besten Fall ist die andere Form unwirksam, im schlimmsten Fall ist diese andere Form giftig. Da synthetische Verfahren beide Formen in gleichen Teilen produzieren und diese chemisch nur sehr aufwendig zu trennen sind, müssen für diese Stoffe natürliche Vorkommen verwendet werden, z. B. Blutspenden.
Gesundheitliche Risiken beim Blutspenden
Aufgrund des verwendeten Einwegbestecks besteht keine nennenswerte Infektionsgefahr durch die Blutspende selbst.
Lediglich durch den relativ hohen Blutverlust, den ein gesunder Körper jedoch problemlos kompensieren kann, besteht die Gefahr von Kreislaufschwierigkeiten nach der Spende. Durch anwesende Ärzte wird die Spende jedoch überwacht. Zudem erfolgt zuvor die Feststellung der Spendentauglichkeit anhand des Hämoglobinwerts. Bei zunehmender Schocksymptomatik wird die Spende im Zweifelsfall abgebrochen. Eine Regeneration des Flüssigkeitsverlusts dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Vorsichtshalber sollte man sich aber noch einige Tage nach der Spende körperlich schonen, da die fehlenden Blutzellen wieder aufgebaut werden müssen. Die entnommene Menge entspricht jedoch nur 10 % der vorhandenen Blutzellen, so dass meist keinerlei Beschwerden auftreten.
Vergleichsweise häufig kommt es zur Bildung eines Blutergusses an der Einstichstelle. In seltenen Fällen kommt es zu einer Nervenirritation. Obwohl das Risiko, dass bei einer fremdnützigen Blutspende eine Nervenverletzung zu einer Traumatisierung des Nervus cutaneus antebrachii medialis führt, gering ist, muss der Spender auch über dieses seltene Risiko aufgeklärt werden. Im Falle der unterlassenen Aufklärung drohen dem Blutspendedienst Schadensersatzansprüche[1].