Paragraph 11

Trinkspruch von Verbindungsstudenten und Handwerksgesellen
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Der Paragraph 11 (auch §11) ist der bekannteste und verbreitetste Paragraph in deutschen Bier-Comments, also den scherzhaften Regelwerken zum gemeinschaftlichen Biergenuss auf studentischen Kneipen. Der Paragraph 11 taucht auch im Brauchtum der deutschen Handwerksgesellen auf. Er lautet traditionell „Es wird fortgesoffen!“, „Es wird weitergesoffen!“, oder lateinisch „porro bibitur!“. In Österreich und in der Schweiz gibt es andere Varianten, aber auch hier hat der Paragraph 11 eine scherzhafte Sonderstellung.

Der älteste schriftlich überlieferte Bier-Comment stammt aus Jena aus dem Jahr 1815 umfasste nur sechs Paragraphen, hatte also keinen Paragraphen 11. Der älteste in der Literatur bekannte Beleg für einen Paragraphen 11 mit dem hier behandelten Inhalt befindet sich im „Neuen jenaischen Biercomment“ von 1853. Seitdem wird diese Sitte in allen Biercomments des deutschen Sprachraums konsequent eingehalten.

Aus dem späten 19. und dem frühen 20. Jahrhundert finden sich auch zahlreiche Kunstgegenstände, meist Biergefäße und Kneipgestühl, mit der Darstellung „§11“. Beliebt waren auch Fotos von Kneipgesellschaften, bei denen ein Bierfass mit der Kreideaufschrift „§11“ zu im Mittelpunkt stand.

Zur Herkunft dieser Sitte gibt es viele Erklärungsversuche. Als plausibel gilt der Erklärungsversuch des Saarbrücker Professors für europäische Kulturwissenschaft Christian Helfer, der den Paragraphen auf eine Gesellenordnung aus dem Jahre 1815 zurückführt, die besagt, dass die Wanderung eines Handwerksburschen auf gar keinen Fall unterbrochen werde dürfe, im Sinne von „Es wird weiter gewandert!“. Obwohl sich die Handwerksburschen und die Studenten im 19. Jahrhundert extrem feindlich gegenüberstanden und handgreifliche Auseinandersetzungen eher die Regel als die Ausnahme waren, scheint es doch plausibel, da diese Sitte in beiden Subkulturen vertreten ist.

Besondere Öffentlichkeit erlangte der Paragraph 11 im Jahre 1919 während der Waffenstillstandsverhandlungen nach Ende des Ersten Weltkriegs, als Vizeadmiral Ludwig von Reuter mit den Codeworten „Paragraph 11. Bestätigen“ das Vorbereitungssignal zur Selbstversenkung der im britischen Kriegshafen internierten Kaiserlichen Flotte gab und damit nach der damaligen Ansicht die Ehre der deutschen Marine rettete.