Lehrer

Lehrer sind Personen, deren Aufgabe es ist, andere dabei zu unterstützen, sich Bildung anzueignen.
Lehrer ist, wer beruflich lehrt, unterrichtet, unterweist, erzieht und - wenn möglich - an der individuellen Entwicklung der Lernenden Anteil nimmt.
Lehrer allgemein
Die Herkunft des Wortes ist im Althochdeutschen: lêrari, im Mittelhochdeutschen: lêrære, lêrer und im Gotischen: laisareis.
Die Berufsbezeichnung Lehrer ist nicht geschützt, die Amtsbezeichnung dagegen schon. Allerdings ist eine Abgrenzung zwischen diesen beiden Bezeichnungen schwierig, so dass die einschlägige Vorschrift sich kaum zur juristischen Auseinandersetzung eignet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Lehrerbegriff vor allem auf die Unterweisung von Kindern und Schülern, aber auch auf die Erwachsenenbildung im übertragenen Wortsinn angewendet. Lebenspraktisch werden hierbei jedoch entsprechende Lehrkräfte in der Regel mit der konkreten Tätigkeitsbezeichnung ihrer Arbeit benannt, z.B. als Dozent für einen stark reziptiv gestalteten Unterricht, als Trainer für eine Lehrkraft die mehr explorativ vorgeht und Coach bzw. Supervisor für eine sozialorientierte Unterweisung mit hohem Selbsterfahrungsanteil. Weitere Begriffe für den unterstützend lehrenden Ausbilder sind Mentor und Tutor; als Meister wird der betriebliche Lehrer im Handwerk mit entsprechendem Qualifikationsnachweis bezeichnet.
Lehrer an beruflichen Schulen
An Beruflichen Schulen kommen zwei Gruppen von Lehrkräften zum Einsatz:
Dumme und hässliche!!!
Der unterrichtliche Einsatz der Lehrkräfte erfolgt in allen Bildungsgängen der Beruflichen Schulen:
- Berufsschule
- Berufsvorbereitende Maßnahmen
- Ausbildungsvorbereitendes Jahr
- Berufskolleg
- Berufsfachschulen
- Fachschulen
- Fachoberschulen
- Berufsoberschulen
- Berufliche Gymnasien
Schullehrer
Im allgemeinen werden unter Lehrern Schullehrer verstanden. Lehrer gibt es in öffentlichen Schulen und an Privatschulen. In der Schweiz wie auch in anderen Ländern werden Lehrer auch Professoren genannt. In weiteren Ländern werden andere Begriffe verwendet. Eine allgemein gültige Definition des Schullehrers gibt es nicht. Je nach Schulform (und in der Bundesrepublik auch je nach Bundesland) sind die Ausbildungen und Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte unterschiedlich.
In Deutschland unterscheidet und benennt man Lehrer je nach Schulform (z.B. Hauptschullehrer), nach Besoldungsstufe (z.B. Oberstudienrat) und nach Fakultas (Lehrbefähigung) (z.B. Musiklehrer).
Davon abgesehen werden alle Schullehrer in den Bundesländern vom Kultus-, Bildungs- oder einem vergleichbaren Ministerium verwaltet und haben daher im Grundsatz vergleichbare Ausbildungen, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen. Lehrer an staatlichen Schulen in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sind fast durchweg Beamte, in den neuen Bundesländern dagegen fast ausschließlich Angestellte.
Hochschullehrer
Als Hochschullehrer werden nach überwiegendem Verständnis die Professoren, einschließlich der Juniorprofessoren, und Privatdozenten sowie gegebenenfalls auch die Hochschuldozenten (ehemalige Besoldungsgruppe C 2) an Universitäten, Fachhochschulen und anderen wissenschaftlichen Hochschulen wie Pädagogischen Hochschulen, Musikhochschulen und Kunsthochschulen bezeichnet. Allerdings gibt es landesrechtliche Unterschiede: In Baden-Württemberg gehören zu den Hochschullehrern die Professoren und Juniorprofessoren, während Privatdozenten, Gastprofessoren und Honorarprofessoren zum sonstigen wissenschaftlichen Personal gezählt werden. In Berlin dagegen ist die Definition des Hochschullehrers weiter gefaßt.
Nicht zum den Hochschullehrern im eigentlichen Sinne gehörend aber dennoch regelmäßig mit Lehraufgaben betraut sind die Beamten und Angestellten des akademischen Mittelbaus und die Lehrbeauftragten. Die Angehörigen des Mittelbaus halten ihre Lehrveranstaltungen eigenverantwortlich aber dennoch in mehr oder weniger enger Absprache mit dem Institut oder Lehrstuhlinhaber, mit dem sie zusammenarbeiten ab, während die Professoren für den Inhalt der Vorlesung eigenveranwortlich sind und innerhalb vom Institut nur die groben Inhalte abgestimmt werden. Die Lehrbauftragten dagegen sind nur für ein eng abgegrenztes Gebiet, in der Regel aus ihrer beruflichen Praxis, zuständig. Ferner gibt es Lehrer im Hochschuldienst, die spezielle Aufgaben in Verbindung mit den Schulen wahrnehmen.
Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule
Da der Begriff als Berufsbezeichnung nicht geschützt ist (wie zum Beispiel Ingenieur), wird er häufig verwendet, wenn die organisierte Weitergabe von Kenntnissen und Fertigkeiten beschrieben wird, z.B. als Tanz- oder Meditationslehrer etc.
Fahrlehrer dagegen erlangen eine Lehrberechtigung nach Vorgabe eines Bundesgesetzes (FahrLG). Fahrlehrer sind staatlich anerkannte Lehrkräfte und unterliegen der behördlichen Aufsicht durch das Straßenverkehrsamt. Eine Fahrschule ist eine privatwirtschaftliche oder behördliche Schule, der physische "Körper", in deren Räumen die theoretischen Inhalte nach FahrschAusbO vermittelt werden.
Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeug- oder Kraftfahrzeugführer ist gesetzlich geregelt. Als Kraftfahrzeugführer ist die Eignung in einer Prüfung nach Ausbildung in einer Fahrschule durch staatlich anerkannte Fahrlehrer nachzuweisen. Das schulische Heranbilden von Kenntnissen und Fertigkeiten, im Umgang - und im verkehrsgerechten Führen eines Fahrzeuges, ist die Basis eines vom Menschen beeinflussbaren Verhaltens im Bezug der Verkehrssicherheit.
Im Sport und der betrieblichen Personalentwicklung sind die Begriffe Lehrer und Trainer nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Ein breites Betätigungsfeld finden Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule im Bereich der Nachhilfe.
Siehe auch
Weblinks
Deutschland
- Lehrerberuf - Portalseite zum Lehrerberuf im ZUM-Wiki
- Gesundheitsfaktoren im Lehrberuf
- Dienstpflichten
Österreich
Schweiz
- Der Lehrer im Spannungsfeld zwischen freiem und verpflichtetem Handeln
Referat des Schweizer Pädagogen Arthur Brühlmeier