Kopierschutz ist in der Theorie eine technische Vorrichtung, die Daten davor schützen soll von unbefugten kopiert zu werden.
In der Realität gibt es so etwas wie einen Kopierschutz noch nicht. Dies liegrt daran, daß Daten die gelesen werden können auch wieder geschrieben und somit kopiert werden können.
Statt dessen gibt es andere Ansätze, die vermeiden sollen, daß Daten von Unbefugten vervielfältigt werden:
- Daten werden Unbefugten gar nicht zugänglich gemacht, sondern in beschädigter Form transportiert. Dies wird häufig bei |CDs vorgenommen, da in der Regel ein CD-Player in der Lage ist, die Fehler zu korrigieren, ein CD-ROM jedoch meistens nicht
- Daten werden durch Beschädigung des Trägermediums davor geschützt in bestimmten Geräten, mit denen ein kopieren möglich wäre abgespielt zu werden.
- Daten werden verschlüsselt und der Schlüssel nur Befugten übergeben. Diese sind dann wiederum zum Unbeschränkten Kopieren in der Lage.
Nach dem neuen Urhebergesetz ist es verboten "wirksame technische Maßnahmen", die das Kopieren verhindern sollen zu umgehen. Was hierbei wirksam ist, ist jedoch unter Experten nicht unerheblich umstritten.
Unter Umständen ist das Aufbringen eines Kopierschutzes, der die legale Privatkopie nicht zuläßt auch nach §303 StGB Computersabotage strafbar, da hiermit Daten unterdrückt werden, die dem Nutzer nach dem Urhebergesetz zustehen.