GmbH & Co. KG

Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) in Deutschland
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Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.

Da keine natürliche Person für Verbindlichkeiten der KG haftet, ist dies in der Firma durch die Bezeichnung: GmbH & Co. KG zu kennzeichnen (§ 19 Abs. 2 HGB).

Vereinzelt ist bei älteren Unternehmen auch eine Firma nach dem Muster KG (Unternehmensname) GmbH & Co. anzutreffen.

Firma

Die Firma einer GmbH & Co. KG muss die Bezeichnung "Kommanditgesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten (§ 19 Abs. 1, Ziff. 3 HGB)

Beispiele:

  • Exportgesellschaft Wil m.b.H. & Co. KG
  • Zirkus Probst GmbH & Co. KG
  • Impex GmbH KG
  • Friedrich Metzger GmbH & Co. KG
  • Gold in einem Lagerhaus GmbH & Co. KG
  • Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG
  • EJOT GmbH & Co. KG

Gesellschafter

Geschäftsführung

Die GmbH & Co. KG wird durch die GmbH (Komplementär) vertreten, die auch die Geschäftsführungsbefugnis besitzt [§§ 125, 161 II, 127 HGB]. Somit ist, sofern nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist, der Geschäftsführer der GmbH mittelbar auch Geschäftsführer der KG. Für die GmbH handeln die Geschäftsführer, die bei der typischen GmbH & Co. KG mit den Kommanditisten identisch sind. Im Übrigen sind die Rechtsgrundlagen die selben wie bei der KG.

Gründe für den Wandel der KG zur GmbH & Co. KG

Haftungsbeschränkung

Die GmbH als Komplementär haftet zwar unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter der GmbH allerdings nur mit ihren Stammeinlagen.

Erleichterung der Kapitalbeschaffung

Die GmbH & Co. KG kann durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten ihre Kapitalbasis erweitern.

Nachfolgeregelung

Anstelle einer natürlichen Person tritt die GmbH als Vollhafter ein. Damit ist die Unternehmensfortführung gesichert, denn die GmbH ist "unsterblich". Dies ist insbesondere für Familienunternehmen wichtig.

Mitbestimmung

Der Einfluss der Arbeitnehmer aufgrund der Mitbestimmungsgesetze ist bei der KG geringer als bei der GmbH.

Geschäftsführung

Als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH können außenstehende Fachleute angestellt werden.

Vermögen der Gesellschaft

Ausgangspunkt für die Einordnung des Vermögens der Gesellschaft sind die Regelungen des BGB's über die GbR (vgl. § BGB). Danach unterliegt das Vermögen dinglich einer gesamthänderischen Bindung. Keinem Gesellschafter steht ein Vermögensgegenstand der Gesellschaft oder ein Bruchteil des Vermögens der Gesellschaft zu. Allen Gesellschaftern steht das Vermögen der Gesellschaft gleichzeitig zur gesamten Hand zu. Eine typische Ausgestaltung der Gesellschaft besteht darin, dass der GmbH als Komplementär keine Vermögensbeteiligung eingeräumt wird. Das gesamte Vermögen steht regelmäßig den Kommanditisten zu. Trotzdem ist auch die GmbH dinglich gesamthänderisch am gesamten Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die vereinbarte Beteiligung am Vermögen kommt im Fall des Ausscheidens des Gesellschafters oder der Liquidation der Gesellschaft zum Tragen. Wird auf die erwähnte typische Ausgestaltung zurückgegriffen, erhält die GmbH im Fall des Ausscheidens oder Liquidation keinen Anteil ausbezahlt.

Gewinnverteilung

Die Gewinnverteilungen einer GmbH & Co. KG erfolgt, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt ist, wie bei der KG. Zuerst werden die Komplementärgehälter ausgezahlt. Von dem Rest des Gewinns bekommt jeder Gesellschafter 4% auf seine Einlage. Das übrig Gebliebene wird nun anteilsmäßig verteilt (dies geschieht ebenfalls gemessen an der Einlage des jeweiligen Gesellschafters).

Umstrukturierung/ Beendigung

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Einkommensteuerrechtlich betrachtet ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft. Als Personengesellschaft ist die GmbH & Co. KG selbst weder körperschaftsteuer- noch einkommensteuerpflichtig, da das Einkommensteuergesetz nur auf natürliche Personen abstellt. Der Gewinnanteil der GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer (Steuersatz derzeit 25 %). Die Gewinnanteile der Kommanditisten unterliegen - soweit sie natürliche Personen sind - der Einkommensteuer.

Gewerbesteuer

In Deutschland unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb gemäß § 2 I S. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Als gewerblich tätige Personengesellschaft ist die GmbH & Co. KG grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit an. Vorbereitungshandlungen zur Gründung einer GmbH & Co. KG bzw. Abwicklungsmaßnahmen zur Auflösung der Firma werden mitnichten gewerbesteuerlich erfasst. Für die „gewerblich geprägte“ GmbH & Co. KG gilt das Gegenteil: hier beginnt die Gewerbesteuerpflicht schon mit der Aufnahme jeglicher, auf den Erwerb von Einkommen abzielender Tätigkeit.

Grunderwerbsteuerrecht

Erbschaftsteuerrecht

Vorteile

  • In der GmbH & Co. KG wird die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters von der GmbH übernommen und ist daher auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt.
  • flexiblere Eigenkapitalbeschaffung über Kommanditeinlagen
  • evtl. Mitbestimmungsvorteile (bei kleingehaltener GmbH kein Aufsichtsrat notwendig)

Nachteile

  • Der Aufwand für die Buchführung ist entsprechend hoch, da sowohl für die KG als auch für die GmbH die Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen sind.
  • Die Kreditwürdigkeit ist eingeschränkt, da die Bank (relativ) wenig Sicherheiten geboten bekommt (nur das Gesamtkapital der GmbH und des Kommanditisten), da keine natürlichen Personen uneingeschränkt persönlich haften.
  • Das Geschäftsführergehalt der Kommanditisten ist keine Betriebsausgabe (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.) Es mindert nicht den Gewinn der KG.

Einheits-GmbH & Co KG

Bei der Einheits-GmbH & Co KG hält die KG alle Anteile der Komplementär-GmbH.

Historisches - GmbH & Cie

Die Kapitalgesellschaft Cie ist eine veraltete Abkürzung für Compagnie, Kompanie (Handelsgesellschaft). Die heute gebräuchliche Abkürzung ist Co. Es handelt sich um die gleiche Rechtsform wie bei der GmbH & Co. KG. Das Cie. soll darauf hinweisen, dass es sich um ein „alteingesessenes“ Unternehmen handelt, also Seriosität und Vertrauen vermitteln.

Bekannte GmbH & Co KGs

Siehe auch

Literatur

  • Mark K. Binz: Die GmbH & Co.: Gesamtdarstellung in handels- und steuerrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung arbeits- und mitbestimmungsrechtlicher Fragen sowie des Umwandlungsrechtes. Beck, München 1992, ISBN 3-406-33783-X.
  • Michael Sommer: Die Gesellschaftsverträge der GmbH & Co. KG. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52234-3.
  • Bert Tillmann: Handbuch der GmbH & Co.: systematische Dartstellung in handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht / fortgef. von Bert Tillmann. 1. - 16. Aufl. bearb. von Malte Hesselmann. Unter Mitarb. von Karl-Heinz Günther. 17., neubearb. und wesentlich erw. Aufl.. O. Schmidt, Köln 1991, ISBN 3-504-32516-X.
  • Welf Müller (Hrsg.), Roman Bärwaldt: Becksches Handbuch der Personengesellschaften : Gesellschaftsrecht - Steuerrecht / hrsg. von Welf Müller ; Wolf-Dieter Hoffmann. Bearb. von Roman Bärwaldt. Beck, München 1999, ISBN 3-406-44456-3.