Europalette

genormte Holzpalette mit den Maßen 1,2 m × 0,8 m, seltener 1,2 m × 1,0 m
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Eine Europoolpalette (umgangssprachlich: Europalette in abgekürzter Form auch FP für Flachpalette) ist eine genormte, mehrwegfähige, Transportpalette mit den Maßen 1200 x 800 x 144 mm (Länge x Breite x Höhe) und einem Eigengewicht von 20-24kg (je nach Holzfeuchte).

Stapel von Europoolpaletten

Eine Europalette ist eine sogenannte Vierwegpalette, d. h. sie kann von allen vier Seiten mit einem Hubwagen, einem automatischen Flurfördergerät oder einen Gabelstapler aufgenommen und transportiert werden.

Die Europalette ist UIC -genormt und entspricht den Bestimmungen des Europäischen Paletten-Pools.

Paletten werden nicht in ISO-Container eingesetzt, da einerseits so mehr Staumenge in die Container passt und anderseits die Maße der Palette nicht zu der des ISO-Containers passen. So ist bei einer Beladung eines ISO-Containers mit diesen Paletten die komplette Raumausnutzung des Containers nicht möglich. Dies ist durch die amerikanische Herkunft des Containers und die europäische der Europoolpalette begründet. Die wiederum liegt am metrischen System.

Kennzeichnung

Eine Europalette muss folgende Kennzeichnung aufweisen um als solche behandelt zu werden:

  • Eine Kennzeichnung der jeweiligen, der Herstellung zugelassenen Bahn (z.B. ÖBB) am linken Eckklotz
  • Der Hersteller-Code und eine Signierklammer der Prüfer. Bei reparierten Europaletten ein runder Prüfnagel am mittleren Klotz auf beiden Längsseiten.
  • Das Zeichen des Europäischen Paletten-Pools EUR am rechten Eckklotz

Eine diesbezüglich gekennzeichnete Europalette darf bis zu 1500 kg belastet und dann vierfach gestapelt werden. Dies entspricht einer Gesamtbelastung der untersten Europalette von 4000 kg. Für diese Belastbarkeit haftet der Europäische Paletten-Pool.

Qualitätsunterschiede

Man unterscheidet beim Europaletten-Tausch verschiedene Arten der Qualität, die für den jeweiligen Versender ausschlaggebend sind:

  • neue Europalette: Direkt vom Hersteller an den Kunden geliefert. Üblich in der Lebensmittelindustrie sowie bei Arzneimitteln und sonstigen für Verschmutzung anfälligen Waren.
  • neuwertige Europalette: Europaletten, die in höchstens zwei Tauschvorgänge involviert waren. Üblich bei Industriebetrieben, die ihre Verpackungsmaschinen auf Europaletten genormt haben. Unter anderem dürfen hier keine Holzsplitter von der Europalette abstehen oder fehlen.
  • gebraucht/tauschfähige Europaletten: Europaletten, die aufgrund häufiger Benutzung bereits einige Mängel aufweisen, etwa dunklere Holzfärbung oder kleine Absplitterungen. Diese Art wird bei den meisten Firmen und Speditionen benutzt.
  • reparierte Europaletten: Nicht mehr tauschfähige Europaletten werden von eingetragenen und von der EPAL lizenzierten Betrieben repariert. Solche Europaletten fallen wiederum in die Kategorie gebraucht/tauschfähig. Erkennen kann man reparierte Europaletten an einem runden Nagelsiegel im Mittelklotz, der ausschließlich von der EPAL vergeben wird.

Benutzung

Da Europaletten genormte Maße haben (auf einem Wechselaufbaubehälter oder einem Sattelzug kann man immer zwei Europaletten quer oder drei Europaletten längs verladen) finden sie überall im Transportgewerbe Verwendung. In vielen Industriebetrieben sind die Verpackungsmaschinen auf Europaletten genormt.

Tausch

Der Tausch bei Europaletten erfolgt nicht automatisch. Folgende Bedingungen sind für eine Tauschvereinbarung zwingend:

  • Es handelt sich um eine Europalette gemäß der Qualitätsunterschiede.
  • Der Versender weist bei Auftragsvergabe auf Europaletten hin.
  • Auf den Frachtpapieren ist die Anzahl der Europaletten vermerkt.
  • Der vom Spediteur beauftragte Frachtführer quittiert - in der Regel auf den Frachtpapieren - die Anzahl der beim Kunden übernommenen Europaletten.

Für den Ablauf des Tausches empfiehlt der BSL Bundesverband der Spediteure zwei verschiedene Klauseln:

Kölner Palettentausch

Die Europaletten werden Zug um Zug, das bedeutet bei der Beladestelle wie bei der Entladestelle sofort getauscht. Der Verlader verpflichtet sich, dass die Anzahl der getauschten Europaletten auch beim Empfänger wieder zum Tausch bereitstehen. Diese Klausel findet meistens Anwendung im Direktverkehr.

Bonner Palettentausch

Die Europaletten werden vom Verlader bis zu einem gewissen Kontingent zur Verfügung gestellt und auch beim Empfänger nicht getauscht. Diese Klausel findet meistens Anwendung im Sammelgutverkehr.

Ausschluss

Vom Tausch können Europaletten nur ausgeschlossen werden, wenn

  • vom Absender Europaletten zur Verfügung gestellt werden, welche nicht den oben genannten Kriterien entsprechen
  • beim Empfänger keine Europaletten in den oben genannten Kriterien vorhanden sind
  • der Empfänger diese Europaletten mit gekauft hat.

Dies muss alles auf den Frachtpapieren vermerkt werden.

Kosten und Vergütung

Beim Tauschvorgang handelt es sich um eine Dienstleistung welche Kosten und anschließend eine Vergütung nach sich zieht. Im Regelfall zahlt der Auftraggeber eine sogenannte Tauschgebühr welche, je nach Vereinbarung zwischen € 1,00 bis € 25,00 je Europaletten beträgt.

Die vom Spediteur eingesetzten Frachtführer erhalten in der Regel auch eine Zusatzvergütung, wenn ein Tausch Teil der Vertragsvereinbarung ist.

Der Preis für eine Europalette ist abhängig von Qualität und bestellter Menge und schwankt zwischen € 12 ( für eine einzelne neue FP ) bis € 1,00 ( für verfaulte, kaputte, unmöglich reparierfähige FP )