Reichskulturkammer
Die Reichskulturkammer wurde am 22. September 1933 vom "Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda" Joseph Goebbels durch Gesetz gegründet. Den Vorsitz übernahm Goebbels selbst als Präsident. Die Reichskulturkammer untergliederte sich in 7 Abteilungen:
- Reichsschrifttumskammer (Präsident bis 1935: Hans Friedrich Blunck, später: Hanns Johst)
- Reichsfilmkammer (Präsident: Joseph Goebbels, später Carl Froelich)
- Reichsmusikkammer (Präsident bis 1935: der Komponist Richard Strauss, später: Peter Raabe)
- Reichstheaterkammer (Präsident bis 1935: Otto Laubinger, später: Rainer Schlösser)
- Reichspressekammer (Präsident: Max Amann)
- Reichsrundfunkkammer (Präsident: Horst Dreßler-Andreß)
- Reichskammer der bildenden Künste (Präsident: Adolf Ziegler)
Die Reichskulturkammer diente der Gleichschaltung der Deutschen Kultur in der Zeit des Nationalsozialismus . Alle Kunst- und im weitesten Sinne Kulturschaffenden waren verpflichtet, der jeweils für sie zuständigen Einzelkammer anzugehören. Wer keinen Ariernachweis erbringen konnte, wurde nicht aufgenommen oder, soweit er schon einer Kammer angehörte, wieder ausgeschlossen. Dies kam einem Berufsverbot gleich, das in erster Linie jüdische Kulturschaffende, aber auch solche Künstler betraf, die aus Sicht des Nazi-Regimes "Entartete Kunst" produzierten und von Goebbels verächtlich als "Kulturbolschewisten" bezeichnet wurden.
Siehe auch: Schriftleitergesetz