Parken

Vorgang, ein betriebsfähiges und zugelassenes Fahrzeug für unbestimmte Zeit abzustellen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. November 2006 um 10:21 Uhr durch Filzstift (Diskussion | Beiträge) (deutschlandlastig). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Parken oder Parkieren ist das freiwillige oder gewollte Aufstellen eines Fahrzeugs und gehört zum ruhenden Verkehr.

In Deutschland liegt es laut StVO vor, wenn ein Verkehrteilnehmer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Das Fahrzeug zu verlassen bedeutet, sich außerhalb der Sicht- oder Reichweite (ca. 12-15 m) des Fahrzeugs aufzuhalten und nicht jederzeit dazu in der Lage zu sein, unverzüglich zum Fahrzeug zurückkehren zu können.

Das Parken ist wie das Halten überall dort gestattet, wo es nicht durch Parkverbote verhindert ist. Bevorzugt sollte das Parken auf einem gekennzeichneten Parkplatz, einem Parkstreifen, einem Parkhaus oder in einer Tiefgarage vorgenommen werden. Meist parkt man in Parkboxen (quer zur Fahrbahn) oder Parklücken (längs zur Fahrbahn). Zur Überwachung der Parkzeit gibt es Parkuhren, Parkscheinautomaten, Parkscheiben und das m-parking.

Zur besseren Nutzung des ohnehin knappen Parkraums ist platzsparendes Parken unabdingbar, wobei natürlich genügend Platz gelassen werden sollte, um anderen das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren zu ermöglichen.

Grundsätzlich muss auf Straßen in Fahrtrichtung, also rechts, geparkt werden. Ausnahmen gibt es nur in Einbahnstraßen sowie auf Fahrbahnen, auf denen soweit rechts Schienen verlegt sind, dass das Parken dort nicht möglich ist.

Das Einparken in eine Parkbox oder -lücke zählt neben anderen Grundfahraufgaben zur praktischen Führerscheinprüfung.

Siehe auch