Absolutes Recht

verschafft dem Berechtigten eine ausschließliche, rechtlich geschützte Herrschaft
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Juni 2004 um 08:23 Uhr durch Template namespace initialisation script (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Abolutes Recht ist eine andere Bezeichnung für dingliches Recht, also ein Recht, das gegenüber jedermann wirkt.

Das bekannteste absolute Recht ist das Eigentum. Der Eigentümer einer Sache hat gegenüber jedermann das Recht mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren. D.h. er kann alle ihn beeinträchtigende Einwirkungen von Dritten ausschließen.

Das Gegenteil ist das relative Recht, das grundsätzlich nur zwischen den beteiligten Parteien rechtliche Wirkung entfaltet.