Ehevertrag
Der Ehevertrag soll für den eventuellen Scheidungsfall einer Ehe denGüterstand, Unterhalts- und/oder Versorgungsansprüche über die von dem deutschen Gesetzgeber festgeschriebenen Rahmenbedingungen hinaus festlegen.
Der Ehevertrag solle in Deutschland von einem sachkundigen Juristen entworfen werden und dann Notariell beurkundet werden, da sonnst dieser Vertrag leichter vor Gericht anzufechten ist und weiter hinaus dies in deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei diesen Regelungen besteht in Deutschland grundsätzlich Vertragsfreiheit, ausgenommen sind Sittenwidrigkeit und das eindeutige benachteiligen eines Partners.
Ausland
Wie mit fast allen Verträgen gilt auch der Ehevertrag nur in dem Land vollständig in dem auch die Scheidung eingereicht wird. Eheleute die länger im Ausland leben und daher wahrscheinlich Ihre Ehe dort auflösen werden, sollten einen Ehevertrag nach der dort gültigen Rechtlage entwerfen oder ergänzen. In vielen Ländern versteht man unter einem Ehevertrag mehr als nur die wirtschaftlichen Regelungen, zum Beispiel die sexuellen Ansprüche des Partners.