Abfindungssumme

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Als Abfindungssumme bezeichnet man den Betrag der einmaligen Geldzahlung, der als Abgeltung eines Rechtsanspruches gezahlt wird (vg. Abfindungsanspruch). Eine große Rolle spielt die Abfindungssumme im Arbeitsrecht. (Vgl. Abfindung im Arbeitsrecht)