Als Abfindungssumme bezeichnet man den Betrag der einmaligen Geldzahlung, der als Abgeltung eines Rechtsanspruches gezahlt wird (vg. Abfindungsanspruch). Eine große Rolle spielt die Abfindungssumme im Arbeitsrecht. (Vgl. Abfindung im Arbeitsrecht)
Als Abfindungssumme bezeichnet man den Betrag der einmaligen Geldzahlung, der als Abgeltung eines Rechtsanspruches gezahlt wird (vg. Abfindungsanspruch). Eine große Rolle spielt die Abfindungssumme im Arbeitsrecht. (Vgl. Abfindung im Arbeitsrecht)