Aktion T4
Aktion T4 ist eine nach dem Zweiten Weltkrieg verwendete Bezeichnung für die systematische Ermordung von über 100.000 Menschen mit einer Behinderung während der Zeit des Nationalsozialismus unter der euphemistischen Überschrift „Euthanasie“ oder Aktion Gnadentod. Namengebend war die Bürozentrale, eine Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4. In den erhaltenen zeitgenössischen Quellen findet sich allerdings die Bezeichnung „Aktion T4“ nicht. Dort werden vielmehr die Begriffe beziehungsweise Kürzel „Aktion“ beziehungsweise „Eu-“ oder „E-Aktion“ verwendet.
Hintergründe und historische Einordnung
Die im Dritten Reich praktizierte sogenannte „Euthanasie“ geht auf die schon in den 1920er-Jahren entwickelte Idee einer „Rassenhygiene“ zurück und steht im Zusammenhang mit dem in der nationalsozialistischen Ideologie festgelegten Endziel einer „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Klarzustellen ist hierbei, dass es sich nicht um Euthanasie im Sinne einer vom Patienten gewünschten Sterbehilfe bei einer unheilbaren Krankheit handelte, sondern um einen Euphemismus für die geplante und systematische Tötung von sogenannten „Erb- und Geisteskranken, Behinderten und sozial oder rassisch Unerwünschten“.
Die sogenannte „Aktion T4“ war Teil einer stufenweise verwirklichten Entwicklung, hin zu einem der Kernziele der nationalsozialistischen Ideologie, der „Aufartung“ beziehungsweise „Aufordung“ des deutschen Volkes. Hierzu gehörten Maßnahmen wie Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Steuererleichterungen und Zuweisung von Siedlerstellen und Erbhöfen zur Förderung von rassisch erwünschtem zahlreichen Nachwuchs. Negativ sollte eine „Beeinträchtigung des deutschen Volkskörpers“ durch die Verhinderung der Fortpflanzung von Menschen mit einer (angeblichen) Erbkrankheit oder einfach nur sozial und rassisch unerwünschten Menschen sowie schließlich durch "Ausmerzen" in Form der Vernichtung von „lebensunwertem Leben“ ausgeschlossen werden. Heilen oder Vernichten waren somit die komplementären Teile der NS-Ideologie. Federführend bei der Gesetzgebung war der Reichsminister des Innern Wilhelm Frick.
- Eingeleitet wurde die diesem Ziel dienende Entwicklung mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933“ (RGBl 1933 I, 529), das eine auch gezwungene Sterilisation von Menschen mit vermeintlich erblichen Krankheiten vorsah. Insgesamt bis zu 400.000 Männer und Frauen wurden zwangssterilisiert, wobei über 6.000 Menschen zu Tode kamen (http://www.akens.org/akens/texte/journal/heesch.html).
- Durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 26. Juni 1935 (RGBl 1935 I, 773) wurde der Schwangerschaftsabbruch bei diagnostizierter Erbkrankheit legalisiert. Hinzu kamen neben der schon bestehenden medizinischen Indikation 1938 die rassische Indikation und 1943 die ethische Indikation.
- Heirat und außerehelicher Verkehr mit "fremdrassigen" Menschen wurde durch das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15. September 1935 (RGBl 1935 I, 1146) verboten.
- In einem weiteren Schritt wurde mit dem „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes – Ehegesundheitsgesetz“ vom 18. Oktober 1935 (RGBl 1935 I, 1246) die Eheschließung von Menschen mit einer (vermeintlichen) Erbkrankheit oder geistigen Behinderung mit gesunden bzw. nichtbehinderten Menschen unterbunden.
- Mit der sogenannten „Kindereuthanasie“ im Jahre 1939 wurde die Tötung von erbkranken und kognitiv oder körperlich beeinträchtigten Säuglingen und Kindern eingeführt, der mindestens 5.000 zum Opfer fielen.
- Die kurz darauf folgende „Erwachseneneuthanasie“, mit der plangemäß etwa 70.000 Bewohner von Heil- und Pflegeanstalten sowie Heimen für Menschen mit Behinderung umgebracht werden sollten, wurde nach Ende des 3. Reiches unter dem Begriff „Aktion T4“, nach dem Kürzel „T4“ für die in der Berliner Tiergartenstraße 4 befindlichen Organisation, für die Durchführung der „Erwachseneneuthanasie“ bekannt. Nach offizieller Einstellung der „Aktion T4“ im August 1941, wurde die „Erwachseneneuthanasie“ dezentral weitergeführt.
- Die Tötung kranker und nicht mehr arbeitsfähiger KZ-Häftlinge bis Ende des Krieges in drei der ehemaligen Tötungsanstalten der „Aktion T4“ (Bernburg, Sonnenstein und Hartheim) wurde nach dem hierfür verwandten Aktenzeichen als Aktion 14f13 bezeichnet. Etwa 20.000 Häftlinge wurden umgebracht.
- Mit der Aktion Brandt, benannt nach Dr. Karl Brandt, dem Begleitarzt Adolf Hitlers und ab. 28. Juli 1942 Bevollmächtigten für das Sanitäts- und Gesundheitswesen sowie ab 5. September 1943 Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesens, wurden ab 1943 Heil- und Pflegeanstalten für den infolge des zunehmenden Luftkrieges steigenden Bedarf von Ausweichkrankenhäusern in Beschlag genommen. Die Patienten wurden in besonderen Anstalten konzentriert, die in der Mitte des Reiches oder im Osten lagen. Durch gezielte Tötungen mit überdosierten Medikamenten oder Verhungernlassen durch Unterernährung, wurde deren Zahl drastisch reduziert. Diese Phase nach dem offiziellen Ende der „Euthanasie“ im August 1941 wurde auch als „wilde Euthanasie“ bezeichnet und kostete etwa 30.000 Menschen das Leben.
Beginn und Organisation der „Aktion T4“
Bereits im Juli 1939 fand eine Beratung Hitlers mit dem Reichsgesundheitsführer Dr. Leonardo Conti, dem Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers und Martin Bormann als Leiter der Parteikanzlei statt. Gegenstand war die Fortführung der bereits laufenden „Vernichtung von lebensunwertem Leben“ durch Einbeziehung psychisch Kranker in die Tötungsmaßnahmen im Anschluss an die sogenannte „Kindereuthanasie“.
Mit der Durchführung beauftragte Hitler jedoch nicht Dr. Conti, sondern den Leiter der Kanzlei des Führers (KdF) Philipp Bouhler, nachdem dieser bereits die Federführung in der „Kindereuthanasie“ innehatte. Dieser terminierte am 10. August 1939 ein Gespräch mit Dr. Brandt, Dr.Conti, Ministerialdirigent Dr. Herbert Linden vom Reichsministerium des Innern und seinen eigenen Mitarbeitern Oberdienstleiter Viktor Brack (Leiter des Hauptamtes II) und Dr. Hans Hefelmann (Leiter des Amtes IIb) aus der KdF sowie einer Auswahl von Ärzten, die als die erforderlichen Mitarbeiter für die Durchführung der sogenannte „Erwachseneneuthanasie“ beziehungsweise später der „Aktion T4“ gewonnen werden sollten. Im Fortgang dieser Besprechungen unter dem als medizinischen Leiter berufenen Würzburger Universitätsprofessor für Psychiatrie und Neurologie Dr. Werner Heyde, wurde der Kreis der Mitarbeiter auf die erforderliche Größe ausgedehnt.
Im Oktober 1939 ermächtigte schließlich Hitler mit einem auf den 1. September 1939, dem Tag des Kriegsbeginnes zurückdatiertem Schreiben (um offensichtlich einen Zusammenhang herzustellen zwischen dem „Krieg nach außen“ und dem „Krieg nach innen“) den Leiter der KdF Bouhler und dem „Begleitarzt des Führers“ Dr. Karl Brandt als medizinischen Fachmann, mit der organisatorischen Durchführung der als „Euthanasie“ verbrämten Tötung von „lebensunwertem Leben“. Dieses in den Dokumenten des Internationalen Militärgerichtshofes in Bd. XXVI, S. 169, Dok. 630-PS registrierte Schreiben auf Hitlers privatem Briefpapier hat folgenden Wortlaut (s.Faksimile hier):
„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“
Ein auf das Originaldokument gesetzer Randvermerk des Reichsjustizministers Dr. Gürtner belegt, dass der Befehl 1940 von Bouhler dem Reichsjustizministerium übergeben worden ist.
Da die Kanzlei des Führers im Zusammenhang mit den beschlossenen Maßnahmen nicht öffentlich in Erscheinung treten sollte, wurde eine semistaatliche Sonderverwaltung gebildet, die formal dem Hauptamt II der KdF, geleitet von Viktor Brack, unterstellt wurde, ab April 1940 in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 untergebracht war und durch den Reichsschatzmeister der NSDAP finanziert wurde. Diese Zentraldienststelle war in folgende nach außen hin selbständige Institutionen untergliedert (s. Schema hier)
- Reichsarbeitsgemeinschaft „Heil- und Pflegeanstalten“ (RAG), zuständig für die Erfassung der Opfer mit der medizinischen (Prof. Dr. Werner Heyde) und der Verwaltungsabteilung (Dr. Gerhard Bohne).
- „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“ (Gekrat), mit der Aufgabe der Verlegung der Opfer in die Zwischen- beziehungsweise Tötungsanstalten (Leiter Reinhard Vorberg).
- „Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege“, offiziell der Arbeitgeber der etwa 400 T4-Mitarbeiter (Leiter Schneider).
- „Zentralverrechnungsstelle Heil- und Pflegeanstalten“ (ZVSt), Abwicklung der Kosten mit den Anstaltsträgern (Leiter Gustav Adolf Kaufmann).
Für die Auswahl der Opfer waren 40 sogenannte Gutachter berufen worden, die anhand einer Patientenbeschreibung auf Meldebögen über deren Schicksal entscheiden sollten. Die Menschen, die sie zu beurteilen hatten, bekamen sie nicht zu sehen.
In einer Besprechung am 9. Oktober 1939 wurde die Zahl der infrage kommenden Patienten mit etwa 70.000 festgelegt. Dabei wurde das Ziel verfolgt, unheilbare Erbkrankheiten auszurotten und gleichzeitig die Kosten für die Anstaltspflege zu senken. Der Chef des Reichskriminalamtes im Reichssicherheitshauptamt, SS-Gruppenführer Arthur Nebe, war mit der Prüfung eines geeigneten Tötungsmittels beauftragt worden. Dessen Mitarbeiter und Leiter der chemisch-physikalischen Abteilung im Kriminaltechnischen Institut, Dr. Albert Widmann, schlug hierfür die Verwendung von Kohlenmonoxid (CO), einem geruchlosen Gas, vor.
Mit Runderlass vom 9. Oktober 1939 der von Dr. Conti geleiteten Abteilung IV des Reichsministeriums des Innern, wurden die in Frage kommenden Heil- und Pflegeanstalten zur Benennung bestimmter Patienten mittels Meldebögen (s.) aufgefordert, auf denen detaillierte Angaben zu Krankheit und Arbeitsfähigkeit zu machen waren. In einem beiliegenden Merkblatt(s.) waren als Kriterien für die Auswahl der Opfer vorgegeben:
- Schizophrenie, exogene Epilepsie, Encephalitis, Schwachsinn, Paralyse, Chorea Huntington, Menschen mit seniler Demenz oder anderen neurologischen Endzuständen, wenn sie nicht oder nur noch mit mechanischen Arbeiten beschäftigt werden konnten.
- Menschen, die schon länger als fünf Jahre in der Anstalt waren.
- Kriminelle „Geisteskranke“.
- Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen oder nicht „deutschen oder artverwandten Blutes“ waren.
Die betroffenen Anstalten wurden über den eigentlichen Zweck dieser Erfassung im Unklaren gelassen und lediglich auf die Notwendigkeit einer planwirtschaftlichen Erfassung verwiesen.
Die an den zuständigen Referenten Dr. Herbert Linden im Reichsministerium des Innern zurückgegebenen Meldebögen wurden an die T4-Zentrale weitergeleitet. Dort wurde nach Anlegen einer Karteikarte von jedem Meldebogen Fotokopien gefertigt und an drei Gutachter gesandt. Die Gutachter trugen ihre Entscheidung in einem schwarz umrandeten Kasten auf die Meldebogenkopie mit einem roten „+“ für „Töten“ und einem blauen „-“ für „Weiterleben“ ein. Konnte sich ein Gutachter nicht entscheiden, versah er den Meldebogen mit einem „?“ und gegebenenfalls einer Bemerkung. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung spielte die Frage, ob der betreffende Mensch als arbeitsfähig und heilbar bewertet wurde (= weiterleben) oder nicht (= töten).
In der T4-Zentrale wurden die Eintragungen auf den so begutachteten Meldebögenkopien auf die Originale übertragen und diese an einen der beiden Obergutachter zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Obergutachter waren Prof. Dr. Werner Heyde und Ministerialdirigent Dr. Herbert Linden vom Reichsinnenministerium (nach einem halben Jahr abgelöst durch Prof. Dr. Hermann Paul Nitsche, der im Dezember 1941 auch Nachfolger von Heyde als medizinischer Leiter der T4 wurde). Die Obergutachter verwendeten die gleichen Zeichen wie die Vorgutachter mit Ausnahme des „?“. Alle insgesamt vier Gutachter entschieden ohne die betreffenden Menschen je gesehen zu haben.
Zurück in der T4-Zentrale wurden die mit einem roten „+“ gekennzeichneten Meldebögen zusammen mit Kopien an den Leiter der Gekrat, Reinhold Vorberg, übergeben. Dort wurden die Verlegungslisten zusammengestellt, die über das Reichsministerium des Innern an die betroffenen Anstalten und den bei der zuständigen Tötungsanstalt stationierten Transportstaffeln der Gekrat verschickt.
Aufbau der Tötungsanstalten
Mit den obengenannten Meldebögen an die einzelnen Anstalten zur Erfassung der in Betracht kommenden Menschen, wurde auch ein zweiter Meldebogen mit Fragen zu den Anstalten selbst, wie Baujahr, Größe, besondere Einrichtungen, Bahnanschluss und so weiter versandt. Auf diese Weise sollten Erkenntnisse über geeignete Anstalten für die Tötung der ausgewählten Opfer gewonnen werden.
Anfang Oktober 1939 besuchte Dr. Linden vom Reichsinnenministerium den Leiter des Württembergischen Gesundheitsdienstes im dortigen Innenministerium, Dr. Egon Stähle, und eröffnete ihm die Planungen der Reichsregierung zur Reduzierung erb- und geisteskranker Anstaltsinsassen, verbunden mit der Forderung, eine geeignete Anstalt in Württemberg zu benennen, in der die „Euthanasie“ des genannten Patientenkreises durchgeführt werden könnte. Stähle schlug hierfür die Samariteranstalt Grafeneck in der Nähe von Marbach vor. Diese wurde am 12. Oktober 1939 beschlagnahmt, von allen Patienten geräumt und kurz darauf für den vorgesehenen Zweck umgebaut. Neben Büro- und Personalräumen wurde in einer 300 m vom Schloss entfernt stehenden Holzbaracke ein als „Duschraum“ bezeichneter gasdichter Tötungsraum eingerichtet. Neben der Baracke wurden drei fahrbare Krematoriumsöfen installiert und die Anlage mit einem Bretterzaun abgeschirmt. Von der näheren Umgebung wurde die Einrichtung durch SS-Posten abgesichert (ausführlich unter http://www.deathcamps.org/euthanasia/grafeneck_d.html). Im Januar 1940 begann die Tötungsanstalt Grafeneck ihren „Betrieb“ aufzunehmen.
Im Gebiet des Deutschen Reiches wurden zwischen 1939 und 1941 sechs T4-Tötungsanstalten errichtet:
T4-Tötungsanstalt | Ort | Heutiges Bundesland | Zeitraum |
---|---|---|---|
Grafeneck | Gomadingen | Baden-Württemberg | 20. Januar 1940 - Dezember 1940 |
Brandenburg | Brandenburg an der Havel | Brandenburg | 8. Februar 1940 - Oktober 1940 |
Hartheim | Alkoven bei Linz | Oberösterreich | 6. Mai 1940 - Dezember 1944 |
Sonnenstein | Pirna | Sachsen | Juni 1940 - September 1942 |
Bernburg | Bernburg | Sachsen-Anhalt | 21. November 1940 - 30. Juli 1943 |
Hadamar | Hadamar | Hessen | Januar 1941 - 31. Juli 1942 |
In den von Deutschland annektierten Gebieten Nord- und Westpolens (Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland) gab es weitere Tötungsanstalten, die aber zunächst nicht der T4 unterstanden.
Tötungsvorgang am Beispiel der Tötungsanstalt Grafeneck
Auszug aus dem Band „Euthanasie im NS-Staat: Grafeneck im Jahr 1940“ der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart Januar 2000 Kap. 2.2 Euthanasie in Grafeneck:
„Nach Eintreffen des Transports in Grafeneck wurden die eingelieferten Menschen in die Aufnahmebaracke geführt, dort vom Schwesternpersonal in Empfang genommen, entkleidet, gemessen, gewogen, fotografiert und dann zur Untersuchung gebracht. Diejenigen Personen, die Goldzähne besaßen, wurden besonders gekennzeichnet. Schließlich führte man die Menschen den Ärzten zur letzten Untersuchung vor. In manchen Fällen wurden dabei Beruhigungsspritzen gegeben, in den weitaus meisten Fällen dauerte die Untersuchung nur wenige Sekunden bis zu einer Minute. In Grafeneck nahmen sie die Ärzte Dr. Schumann, Dr. Hennecke und ab April Dr. Baumhardt vor. Sie diente aber in der Regel nicht dem Zweck einer nochmaligen Überprüfung des Krankheitszustandes, um sozusagen auf diese Weise eine letzte Auswahl zu treffen, sondern sie wurde dazu benutzt, die sachliche und personelle Richtigkeit der vorgestellten Menschen zu überprüfen und auffallende Kennzeichen zu notieren, die für die Erstellung einer späteren Todesursache von Bedeutung sein konnten. [...] Nachdem die Untersuchung abgeschlossen war, setzte sich der Zug der Ahnunglosen in Bewegung. Den jetzt nur noch spärlich Bekleideten wurde zum Teil ein alter Militärmantel übergeworfen, dann ging es durch ein Tor im Bretterzaun, vorbei am rauchenden Krematorium, zum Todesschuppen. Die Tötung erfolgte durch Kohlenmonoxidgas, das der Anstaltsarzt durch Bedienen eines Manometers in den Vergasungsraum einströmen ließ. Die erforderlichen Stahlflaschen lieferte die Firma Mannesmann, die Befüllung besorgte die IG Farben-Industrie (BASF) im Werk Ludwigshafen. Beim Betreten des Vergasungsraumes wurden die Kranken, maximal 75 Personen, nochmals gezählt, sodann die Tore geschlossen. Anfangs schienen einige Opfer noch geglaubt zu haben, es gehe tatsächlich zum Duschen, andere begannen sich im letzten Augenblick zu wehren und schrien laut. Die Zufuhr des Gases betrug in der Regel etwa 20 Minuten; sie wurde eingestellt, wenn sich im Vergasungsraum keine Bewegung mehr feststellen ließ. Daß Ärzte, die in nicht einmal einem Jahr über 10.500 Menschen durch Vergasung töteten, bei diesem Vorgang abstumpften und darüber zynische Bemerkungen wie ‚Jetzt purzeln sie schon‘ machten, verwundert nicht. Geraume Zeit nach der Vergasung öffneten Hilfskräfte, die Gasmasken trugen, die Flügeltore. Ihnen bot sich in der Regel ein schrecklicher Anblick: Die Körper der Toten und der Boden waren mit Stuhl, Menstruationsblut und Erbrochenem beschmutzt, manche Leichen waren ineinander verkrallt und mußten mit Gewalt voneinander getrennt werden. Dasjenige Personal, das die Krematoriumsöfen bediente, deshalb manchmal auch ‚Brenner‘ genannt wurde, war auch zuständig für den Abtransport der Leichen zu den Öfen beziehungsweise zu einer Zwischenlagerung, vermutlich im ‚Reitzirkel‘ der Anlage. Vorher wurden den mit einem Kreuz bezeichneten Patienten die Goldzähne ausgebrochen und bei der Verwaltung abgeliefert; das so gewonnene Rohmaterial wurde sodann bei Degussa zu Feingold verarbeitet. Über die Tätigkeit der ‚Brenner‘ in Grafeneck gibt es keine genauen Kenntnisse, weil keiner von ihnen vor Gericht stand. Es darf aber das, was über die ‚Euthanasie‘-Anstalt Hartheim dazu ausgesagt wurde, zweifellos auch für Grafeneck angenommen werden: Jeweils zwei Heizer hatten 12 Stunden Schichtdienst, so dass die Öfen durchgehend brennen konnten. Dabei musste, laut der zynischen Aussage des ‚Euthanasie‘-Arztes Dr. Renno in Hartheim, für eine magere Leiche eine längere Verbrennungszeit eingeplant werden als für eine wohlgenährte, nämlich 1-1,5 Stunden. Nach der Verbrennung wurden verbliebene Knochenreste aus den Öfen genommen und in eine Knochenmühle gegeben. Von Grafeneck ist auch bekannt, dass ein Angestellter Knochenstücke mit einem Hammer verklopfte. Man gewann daraus Knochenmehl, das man, mit Asche vermischt, in Urnen an die Angehörigen verschickte“.
Opferzahlen der T4-Tötungsanstalten 1940-1941
Eine erhalten gebliebene interne T4-Statistik überliefert die genauen Zahlen der in den sechs „Anstalten“ 1940 und 1941 bis zum 1. September 1941 „desinfizierten“ (vergasten) Menschen:
Anstalt | 1940 | 1941 | Summe |
---|---|---|---|
A (Grafeneck) | 9.839 | --- | 9.839 |
B (Brandenburg) | 9.772 | --- | 9.772 |
Be (Bernburg) | --- | 8.601 | 8.601 |
C (Linz) | 9.670 | 8.599 | 18.269 |
D (Sonnenstein) | 5.943 | 7.777 | 13.720 |
E (Hadamar) | --- | 10.072 | 10.072 |
gesamt | 35.224 | 35.049 | 70.273 |
(Quelle: Hartheimer Statistik, gedr. in: Ernst Klee, Dokumente, Dok. 87, S. 232)
Personelle Kontinuitäten
Mit der „offiziellen Einstellung“ der „Erwachseneneuthanasie“, nach Protesten der Kirchen, verfügte Hitler am 24. August 1941, dass nur die in den insgesamt sechs Tötungsanstalten zentralisierte „Euthanasie“ eingestellt und in eine dezentralisierte übergeführt wird, die noch wesentlich mehr Opfer forderte, als die „Aktion T4“. Außerdem wurde in den drei Tötungsanstalten Bernburg, Sonnenstein und Hartheim die als „Aktion 14f13“ bezeichnete Tötung von kranken beziehungsweise nicht mehr arbeitsfähigen KZ-Häftlingen durchgeführt.
Das freiwerdende Personal der anderen Tötungsanstalten wurde zur personellen Basis für die zeitgleich anlaufende Durchführung der sogenannten „Endlösung der Judenfrage“ (Shoa), die ihren Höhepunkt mit der „Aktion Reinhard“ in den Jahren 1942/43 fand und zur Tötung von etwa 1,7 bis 1,9 Millionen Juden in den drei Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka führte. Insgesamt über 100 der in der „Euthanasie“ ausgebildeten und tätigen Beschäftigten stellten das „Fachpersonal“ für die Durchführung der „Endlösungs“-Maßnahmen. Beispielhaft werden nachstehend einige der bekanntesten Namen aufgeführt:
- Dr. Irmfried Eberl, Leiter der Tötungsanstalten Brandenburg und Bernburg wird erster Kommandant des Vernichtungslagers Treblinka
- Franz Stangl, stellvertretender Büroleiter in den Tötungsanstalten Hartheim und Bernburg wird Lagerkommandant von Sobibor und Treblinka
- Kurt Hubert Franz, Küchenchef in Grafeneck, Brandenburg, Hartheim und Sonnenstein wird stellvertretender und dann letzter Kommandant des Vernichtungslagers Treblinka
- Dr. Horst Schumann, Leiter der Tötungsanstalten Grafeneck und Sonnenstein führte im KZ Auschwitz Experimente für Massensterilisierungen mittels Röntgenstrahlung an Häftlingen durch
- Christian Wirth, Kriminalkommissar und SS-Obersturmbannführer, Büroleiter in Grafeneck, Hadamar und Hartheim wird erster Kommandant des Vernichtungslagers Belzec und später Inspekteur der SS-Sonderkommandos „Aktion Reinhard“ (http://deathcamps.org/reinhard/wirth_de.html)
- Josef Oberhauser, Arbeiter im Krematorium von Grafeneck, später Adjutant von Christian Wirth bei der „Aktion Reinhard“
- Erwin Lambert, Maurermeister, der den Umbau der T4-Tötungsanstalten und den Einbau der Gaskammern vornahm, errichtete auch die Gaskammern in Sobibor und Treblinka.
- Franz Reichleitner, Vertreter Stangls in Hartheim wird dessen Nachfolger als Kommandant des Vernichtungslagers Sobibor.
Widerstand gegen die Aktion
Gegen die Aktion T4 protestierten mehr oder weniger erfolgreich unter anderem (soweit Details bekannt wurden) die Kirchen, aber auch Heimleiter und Angestellte der Heime, in denen die Opfer lebten. Ein Beispiel dafür ist Friedrich von Bodelschwingh. Prominenteste Kritiker aus den Reihen der katholischen Kirche waren der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, und der Dompropst von Berlin, Bernhard Lichtenberg.
Gedenkstätte in Berlin, Tiergartenstraße
Für die Opfer der Euthanasie wurde in der Tiergartenstraße in Berlin eine Gedenkstätte errichtet. Das Mahnmal besteht aus zwei großen gebogenen Stahlplatten von Richard Serra. Ihr ursprünglicher Name von Serra war Berlin Curves. Eine Inschrift des Berliner Senats zur Information in einer Gedenkplatte auf dem Weg daneben.
Für den weltweit renommierten Serra sind es ganz typische Materialien (rostige, ca. 3 cm starke, etwa 2,5 m hohe Stahlplatten) und Formen (im Boden verankerte parallel ausgerichtete konkave Rechtecke, Zwischenraum begehbar), die den Betrachter zum Denken bewegen können.
Wegbeschreibung:
Das Gebäude Tiergartenstraße 4 existiert nicht mehr. In diesem Abschnitt der Tiergartenstraße befindet sich jetzt die Vorfahrt zum Eingang der Berliner Philharmonie und des Musikinstrumentenmuseums sowie die Endhaltestelle mehrerer Buslinien (siehe BVG.de, M41, M44). Ein Bahnhof der S- und U-Bahn befindet sich in fußläufiger Entfernung am Potsdamer Platz.
Weitere Forschung
Hatte Ernst Klee in den 70er Jahren weitgehend als Privatperson geforscht, machten seine Arbeiten die Verbreitung dieser Mordaktionen öffentlich deutlich und führten in einer zweiten Forschungsphase in den 80- und 90er Jahren zu vielfältigen lokalen Initiativen. Man könnte dies Forschung von unten nennen. Nach 1990 wurden ca. 30.000 Krankenakten der T4-Dienststelle bei den Aktenbeständen des ehemaligen Stasi-Ministeriums der DDR entdeckt. Dadurch kam es zu neuen Impulsen einer systematischen Auswertung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, W. Eckart/M. Rotzoll/G. Hohendorf an der Universität Heidelberg, Sept. 2007 Tagung), weil nun erstmals in breitem Umfang Angaben zu den Opfern vorlagen.
Siehe auch
- Behindertenfeindlichkeit
- Nationalsozialistische Rassenhygiene, Abschnitt: Die Aktion T4, Artikel Großschweidnitz mit Daten zu den Tötungen im dortigen Psychiatrischen Krankenhaus, Lidice
- Die Führerschule der deutschen Ärzteschaft in Alt Rehse, Landkreis Müritz
Literatur
- Alexander, Leo (Leopold),Medical Science Under Dictatorship, in: The New England Journal of Medicine, Bd. 241, Nr. 2, 14. Juli 1949, S. 39-47 - FU Berlin WiSe 02/03 (www.leistungsschein.de).
- Aly, Götz (Hg.): Aktion T4 1939-1945. Die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4. Edition Hentrich, 2. erweiterte Auflage, Berlin 1989, ISBN 3926175664. - Sammlung einzelner kürzerer Aufsätze mit vielen Abbildungen.
- Friedlander, Henry: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin Verlag, Berlin 2002, ISBN 3827002656. - Ergänzung zu Klee. Gestützt im Wesentlichen auf Akten von Ermittlungsverfahren und Prozessen, wird der untrennbare Zusammenhang zwischen dem Krankenmord und dem Mord an den Juden in der „Aktion Reinhardt“ systematisch herausgearbeitet.
- Frings, Bernhard: Zu melden sind sämtliche Patienten... NS-„Euthanasie“ und Heil- und Pflegeanstalten im Bistum Münster, Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung, Münster, 1994, ISBN 3402032694
- Hager, Maik, „Mit dem Verfahren der Euthanasie habe ich niemals das Geringste zu tun gehabt, ...“. Major Leo Alexander, Prof. Dr. Julius Hallervorden und die Beteiligung des KWI für Hirnforschung an „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus, FU Berlin WiSe 01/02.
- Kaul, Friedrich Karl: Nazimordaktion T4. Ein Bericht über die erste industriemäßig durchgeführte Mordaktion des Naziregimes, VEB Verlag Volk und Gesundheit, Berlin 1973. - Der ehemalige „Staranwalt“ der DDR, Prof. Dr. F. K. Kaul, trat in mehreren Prozessen in der Bundesrepublik Deutschland als Nebenkläger auf. Sein überwiegend nüchtern gehaltenes Buch stützt sich vor allem auf die sehr umfangreichen Akten des Frankfurter Verfahrens gegen Prof. Werner Heyde und andere, aber auch auf hier weitgehend unbekannt gebliebene DDR-Verfahren.
- Klee, Ernst: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3100393031. - Bis heute Standardwerk.
- Klee, Ernst (Hg.): Dokumente zur „Euthanasie“. Fischer Taschenbuch Verlag Nr. 4327, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3596243270. - Gute Dokumentensammlung.
- Klaus-Peter Drechsel: Beurteilt Vermessen Ermordet. Praxis der Euthanasie bis zum Ende des deutschen Faschismus. Duisburg 1993, ISBN 3927388378
- „Euthanasie im NS-Staat: Grafeneck im Jahr 1940“ der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart Januar 2000 (online unter http://www.lpb.bwue.de/publikat/euthana/euthana.htm)
- Arndt, Ino/Scheffler, Wolfgang: Organisierter Massenmord an Juden in nationalsozialistischen Vernichtungslagern in Bracher/Funke/Jacobsen (Hrsg.) Nationalsozialistische Diktatur 1933 - 1945, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung 1983, Bd. 192, ISBN 3-921352-95-9
- Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Todesursache „Angina“. Zwangssterilisationen und „Euthanasie“ in der Landes- Heil- und Pflegeanstalt Bernburg. (Magdeburg, 1996)
- o.A.: „Soll nach Hadamar überführt werden“. Den Opfern der Euthanasiemorde 1933 bis 1945. (Ausstellungskatalog, Frankfurt a.M., 1989)
- Landeswohlfahrtsverband Hessen (Hrsg.): „Verlegt nach Hadamar“. Die Geschichte einer NS-„Euthanasie“-Anstalt. (Kassel 1994)
- Uta George, Stefan Göthling (Hrsg.): "Was geschah in Hadamar in der Nazizeit? Ein Katalog in leichter Sprache" (Schriftreihe "Geschichte Verstehen", Heft 1, 2005, Bezug gegen Versandkostenerstattung)
- Loewy, Hanno/Winter, Bettina (Hrsg.): NS-"Euthanasie" vor Gericht, Frankfurt/M. 1996
Weblinks
- A. Ketterer (2005): Die Wege zur „Euthanasie“ im NS-Staat und ihre Verwirklichung...
- Euthanasie im Dritten Reich am Beispiel des "Krüppelheims" Grafeneck
- Endstation Grafeneck - "Euthanasie" auf der Schwäbischen Alb zur Zeit des Nationalsozialismus
- Euthanasie im Nationalsozialismus
- Einführung zur Online-Dokumentation
- "Tötung in einer Minute" - Quellen zur "Euthanasie" im Staatsarchiv Ludwigsburg
- Namentliche Auflistung von ca. 10% der geschätzen Zahl der Getöteten
- "Euthanasie" und "Eugenik" im Dritten Reich
- NS-Gedenkstätten
- Gedenkstätte Hadamar
- Eintrag in Pflegewiki.de Gedenkstätten Überblick über Gedenkstätten
- http://www.sozialteam.de/soziothera/foerder/eugenik-buhl.doc
- http://www.ns-eugenik.de/