Diskussion:Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

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Artikelinhalt

Ist nun (1.6.) schon mal nicht mehr völlig unbrauchbar, mir fehlen aber unter anderem noch

  • Hisorische Wurzeln in der römischen und germanischen Tradition unseres Rechtssystems
  • Bedeutung in anderen Rechtssystemen oder Kulturen
  • bedeutende Fälle (Hauptmann von Köpenick?)
  • ...

Außerdem erscheint mir das Lemma falsch, auch wenn der Gesetzestext es anders schreibt, müsste es m.E "Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen oder Abzeichen" heißen. -- RainerBi - - ± 04:45, 1. Jun 2006 (CEST)

  • Ich kümmere mich am Di./Mi. um Rechtsprechung und hM. Du hast völlig Recht, daß der Titel mißverständlich ist; er sollte der Seriösität wegen aber beibehalten werden, allerdings kann man durchaus einen klärenden Satz dazu in den Artikel bringen. Was mir auch noch fehlt, ist die genauere Betrachtung, warum manche diese Tatbestände gleich ein Vergehen sind und nicht Ordnungswidrigkeiten. Das bringt mich zur Entstehungsgeschichte der Strafvorschrift... -- Matt1971 ♪♫♪ 08:30, 1. Jun 2006 (CEST)
    • Klingt gut - Rom wurde ja auch nicht ... :-). Wir müssten unterscheiden zwischen gesetzlichen Regelungen zum Tatbestand und den Taten selbst. Genaugenommen erwarte ich jedenfalls unter dem Lemma etwas zu tatsächlich vorgekommenen Missbräuchen, Motivationen der Täter etc., im Artikel gibt es ja schon Anfänge zu diesem Themenbereich. Gegenwärtig hat m.E. der Deutsch Strafrechtsparagraph "MvTBuA" noch ein deutliches Übergewicht; zumindest der entprechende Artikelabschnitt sollte wohl tasächlich die Paragraphenüberschrift als Überschrift haben. Diese Namensgebungsfragen wären dann je nach weiterer Entwicklung des Artikels gelegentlich wieder neu zu überdenken, gegenwärtig steht das aber sicher recht weit unten auf der Erledigungsliste. -- RainerBi - - ± 16:48, 1. Jun 2006 (CEST)
  • Jou, ich bleib' d'ran und werde Deine Hinweise berücksichtigen. -- Matt1971 ♪♫♪ 23:46, 1. Jun 2006 (CEST)

Hallo! Fehlt nicht hinter "Strafbar ist, wer (...)" das Wörtchen "unbefugt" (vgl. § 132 a StGB) ? Ich war zunächst beim Lesen des Artikels verwirrt. Grüße, Carsten