Das Kapitalumlageprinzip ist im Gegensatz zum Kapitaldeckungsprinzip in der heutigen (abgekippten) staatlichen, durch Gesetze geregelten Sozialversicherung tragendes Prinzip. Die jeweils aktive, auf dem Arbeitsmarkt tätige Generation erarbeitet und zahlt die Renten der "Pensionäre".
Deutschland
Dieser Umstand führte durch die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Deutschland zu der heutigen Lage in der gesetzlichen Rentenversicherung der Deutschen. Die auf dem Arbeitsmarkt aktive junge Generation steht in einem eklatanten Missverhältnis zum älteren Teil der deutschen Bevölkerung, der eine Rente bezieht. Umgelegt in diesen Bereich werden Wirtschaftspotenziale, die wiederum in Defizit geraten. Die Folge dessen ist die Notreform "Hartz IV", welche den immer geringer werdenden Teil des auf dem Arbeitsmarkt aktiven Bevölkerungsanteiles einerseits, und den wachsenden Teil der beschäftigungslosen Arbeitswilligen und ohnehin gestraften Menschen andererseits, über die Maße sozialer Zumutbarkeit hinweg schädigt. Der Anteil wirtschaftlich starker Gesellschaftselemente wächst lediglich in ihrer Kapitalmasse, jedoch nicht in der Anzahl. Im Gegenteil, letztere polarisiert und verringert sich. Sozial und damit wirtschaftlich Schwache wachsen sprunghaft als ausschließlich Leistungen beziehende Masse an, die Folge einer massiven ökonomischen und politischen Globalisierung.
Schweiz
Das Kapitalumlageprinzip funktioniert jedoch zur sozialen Absicherung der Bevölkerung z. B. in der Schweiz. Hier jedoch hat man dieses Prinzip frühzeitig genug auf 3 Hauptsäulen aufgebaut, dem Dreisäulenkonzept.
1. Die erste Säule (AHV) beruht auf dem Kapitalumlageprinzip, d.h. die jeweils aktive Generation zahlt die Altersrenten.
2. Die zweite Säule (betriebliche Vorsorge, Pensionskassen) funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren, d.h. es wird während des Erwerbslebens aus den verzinsten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen ein Kapitalstock angespart, der später zur Finanzierung der Renten wieder abgebaut wird.
3. Die dritte Säule (Selbstvorsorge) beruht ebenfalls auf dem Kapitaldeckungsprinzip, allerdings auf völlig individueller und freiwilliger Basis in Form der freiwilligen Rentenvorsorge.