Unter Handgepäck versteht man Gepäckstücke, die Passagiere bei einem Flug in der Kabine mitführen. In der Regel ist das Handgepäck auf ein Gepäckstück pro Fluggast limitiert und unterliegt zusätzlich gewissen Gewichts- und Größengrenzen: Üblich ist eine Maximalgröße von 20 * 40 * 55 cm, das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen 5 kg und 23 kg mit einem Mittel um 7 kg.
Im Handgepäck dürfen keine gefährliche Gegenstände – insbesondere keine Waffen – mitgeführt werden. Zuwiderhandlungen werden nach dem Luftsicherheitsgesetz mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.
Siehe auch: Freigepäck