Parallelimporte sind im Ausland produzierte Waren, die durch einen Händler auf den Binnenmarkt eingeführt werden. In der Regel geschieht dies nur, wenn sich die Ware im Ausland erheblich günstiger erwerben läßt. Das dabei entstehende Problem stellt das Preisgefälle zwischen dem Einkaufspreis im Ausland und dem eigentlichen Verkaufspreis im Inland dar und kann somit den Binnenmarkt untergraben. Weiterhin problematisch kann eine möglicherweise auftretende Urheber- und Markenrechtsverletzung sein, da solche importierten Waren (wenn es denn diese Rechte betrifft) ohne die Zustimmung des Rechteinhabers illegal eingeführt werden. Somit handelt der Parallelimporteur in Konkurrenz zu den Herstellern. Doch betrifft das nicht Privatpersonen, die als solche handeln. Sie dürfen Produkte im Ausland erwerben, besitzen und gegebenenfalls auch wieder veräußern.