Ein Laie (von griechisch λαϊκός, laikós - völkisch (im wörtlichen Sinne) aus λαός, laós - Volk über das kirchenlateinische laicus) ist
- jemand, der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat - also das Gegenteil eines Fachmanns, ein Amateur.
- religiös: Jemand, der nicht Geistlicher ist. Siehe: Laie (Religion)
- ein Ort auf Hawaii, siehe Laie (Hawaii)
- eine nicht rechtskundige Person, die in einem Gerichtsverfahren als Entscheidungsorgan auftritt (Schöffe, Geschworener, fachkundiger bzw. fachmännischer Laienrichter in Arbeitsrechts-, Sozialrechts bzw. Handelsrechtssachen)
Siehe auch: Laienbewegung, Laienbruder, Laienbühne, Laieninvestitur, Laienorden, Laienrichter, Laienschauspieler, Laienspiele, Meistersinger