Ordensgemeinschaft

Gemeinschaft des geweihten Lebens mit einer Ordensregel als Verfassung
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Eine Ordensgemeinschaft bzw. ein Orden (v.lat.: ordo Ordnung, Stand) ist eine fest geregelte Form geistlicher Lebensgemeinschaft von Männern bzw. Frauen in vielen Religionen.

Ein christlicher Orden ist die Gemeinschaft von Männern (Mönchen, Patres bzw. Brüdern) oder Frauen (Nonnen, Schwestern), die Gelübde abgelegt haben. Sehr verbreitet im Lebensstil der verschiedenen Orden sind die Dach- und Tischgemeinschaft in einem Konvent oder Kloster, die Stundengebete, eine Ordenstracht, der Gehorsam gegenüber einem Oberen (Abt, Prior), etc.

In den ersten Jahrhunderten des Christentums gab es immer wieder Frauen und Männer, die ihren Glauben als Einsiedler lebten. Irgendwann entwickelte sich aus solchen Einsiedlern und deren Anhängern die Idee, das auf Bescheidenheit und Gebet konzentrierte zurückgezogene Leben in einer Gemeinschaft zu führen.

Um 320 gründete dann Pachomius das erste Kloster.

Basilius von Caesarea verfasste um 350 die erste Mönchsregel, die heute noch für die Klöster der Orthodoxen Kirche gilt und die auch die Basis für die Benediktinerregel von Benedikt von Nursia war.

In der westlichen Kirche unterscheidet man heute sechs Grundformen des Ordenslebens:

Der älteste große Orden im Abendland sind die Benediktiner (gegründet im 5. Jahrhundert). Im Mittelalter und in der Neuzeit erfolgten zahlreiche weitere Ordensgründungen.

Fast alle Orden entstanden durch Ordensgründer, die Begeisterte für ihre Ideen und ihren Lebensstil fanden, eine Ordensregel aufstellten und diese vom Papst oder dem zuständigen Bischof bestätigen ließen.

Es gibt katholische Orden, evangelische Gemeinschaften und Kommunitäten, Ritterorden etc.

Weitere Gemeinschaftsformen in der katholischen Kirche sind z.B. Säkularinstitute.

Siehe auch: Liste der Ordensgemeinschaften