Tilgung

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Eine Tilgung ist ein Vorgang, der zum Verschwinden des zu Tilgenden oder Getilgten führen soll, führt oder führte. Insbesondere werden in verschiedenen Fachsprachen folgende speziellen Begriffe der Tilgung benutzt:

  1. im Geldverkehr und Kreditwesen: die Rückführung einer Geld- bzw. Kapitalschuld. Siehe: Tilgung (Geldverkehr)
  2. in der Verwaltung und im Strafrecht bzw. der Verbrechensbekämpfung und -Prävention der Begriff der Tilgung von vergangenen Vorwürfen, Verdächtigungen, Ermittlungen, Jugendstrafen oder Verurteilungen aus personenbezogenen Registern, wie der Verkehrssünderkartei, dem Strafregister oder dem Führungszeugnis.
  3. in der Schwingungslehre, der Technischen Mechanik und Physik die Schwingungstilgung
  4. in der Sprachwissenschaft das Auslassen oder Verschwinden von Phonemen, die Tilgung (Sprachwissenschaft)
  5. in der Psychosoziologie, Psychologie und Psychiatrie das subjektive Auslöschen bzw. Unterdrücken individueller oder kollektiver Erinnerungen, siehe: Tilgung (Psychologie)
  6. in der Historie das gezielte Löschen oder Zerstören politisch unerwünschter kultureller Hinterlassenschaften oder historischer Aufzeichnungen.