Klausel (Recht)
Eine Klausel ist im Rechtswesen eine genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder seltener auch in Gesetzen oder Verordnungen (z.B. Bundesratsklausel).
Klauseln bestehen aus Bedingungen (z.B. "gekauft wie gesehen") oder Optionen ("wenn ..., dann ..."). Eine Opting-in-Klausel ist die Annahme einer Klausel. Eine Opting-out-Klausel (Abwahl) ist, wenn der Vertragspartner bei einer Klausel für einen Ausweg optiert. Diese Entscheidung kann sogar den Rücktritt vom gesamten Vertrag bedeuten (meist jedoch nur ein Teil des Vertrages betreffend).
Meistens ist jede Klausel in einem eigenen Abschnitt (Paragraph, Artikel) untergebracht.
Das Ausformulieren von Klauseln wird verklausulieren genannt (ähnlich der Verformelung in der Mathematik oder bei der Umsetzungen von Anweisungen in Maschinensprache).
Beispiel
- Ein Mietvertrag enthält die Klausel, daß vor dem Auszug neu tapeziert werden muß.
- In einem Arbeitsvertrag wird in einer Klausel vereinbart, daß sich der Lohn nach den jeweils gültigen Tarifverträgen richtet.
Literatur
- Uwe Diehr und Michael Knipper (beide Hrsg.): Wirksame und unwirksame Klauseln im VOB-Vertrag. Nachschlagewerk zum Aufstellen und Prüfen von Vertragsbedingungen. Vieweg 2003, 158 S., Gebunden, ISBN 3-528-02577-8 |