Verkehrszeichen
Ein Verkehrszeichen ist eine behördliche Anordnung, die von Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich beachtet werden muss.
Ein Verkehrsschild ist ein Schild, das Verkehrszeichen zeigt.
Regelungen in Deutschland
Die Verkehrszeichen werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO), §§39 und folgende, definiert.
Verkehrszeichen gliedern wie folgt:
- Gefahrenzeichen mahnen, sich auf eine Gefahr vorzubereiten.
- Vorschriftszeichen enthalten Gebote und Verbote.
- Richtzeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs.
- Zusatzschilder ergänzen die Bedeutung anderer Verkehrszeichen.
Regelungen durch Verkehrszeichen gehen anderen Verkehrsregelungen vor, Regelungen von Verkehrspolizisten gehen Regelungen durch Verkehrszeichen vor.
Situation in Österreich
Die Verwendung von Verkehrszeichen (Aufstellung, Ausführung, Kosten etc.) sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO), §§31 - 35 geregelt. Unter anderem wird dort festgelegt, dass die Kosten für die Verkehrszeichen normalerweise der Straßenerhalter zu tragen hat, in Sonderfällen (Betriebsausfahrten, Baustellen, verkehrsfremde Veranstaltungen etc.) jedoch der Verursacher.
§§48ff definieren die zu verwendenden Verkehrszeichen. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Gefahrenzeichen mahnen, sich auf eine Gefahr vorzubereiten.
- Vorschriftszeichen enthalten Gebote und Verbote.
- Hinweiszeichen geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs.
- Zusatztafeln ergänzen die Bedeutung anderer Verkehrszeichen.
Zusätzlich wird in der Straßenverkehrszeichenverordnung die technische Ausführung der Verkehrszeichen festgelegt (Größen, Schriftgrößen, reflektierende oder beleuchtete Ausführung usw.)
Siehe auch
Weblinks
- Verkehrszeichenkatalog (Kreisverkehrswacht Odenwald)
(Die Bilder auf dieser Seite stammen nach Angabe der Betreiber aus der StVO und sind damit nach § 5 UhrG gemeinfrei) - Verkehrszeichenkatalog