Deutschland ist ein Parteienstaat. Die politischen Parteien bestimmen zu einem großen Teil die Politik in Deutschland.
Rechtliche Grundlagen
Die Stellung politischer Parteien in Deutschland wird in Artikel 21 Grundgesetz folgendermaßen beschrieben:
- Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen.
- Parteien, die nach ihren Zielen, oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Die Aufgaben der Parteien und ihre wichtige Rolle in modernen Staaten werden damit zum ersten Mal in einer deutschen Verfassung anerkannt. Die Aufnahme der Parteien in das Grundgesetz ist eine der Lehren aus der Weimarer Republik, wo die Parteien nicht als teilnahmeberechtigt an der Politik anerkannt waren und am Schluss abgeschafft werden konnten.
Definition im Parteiengesetz
Nach dem Parteiengesetz sind Parteien wie folgt definiert:
- § 2 Begriff der Partei
- (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
- (2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
- (3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
- 1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
- 2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.
Parteien müssen sich beim Bundeswahlleiter registrieren und dort Satzung, Programm und die Namen der Vorstandsmitglieder hinterlegen. Diese Daten kann dort jedermann abrufen. Das aktuelle Anschriftenverzeichnis aller registrierten Parteien ist als PDF-Datei online abrufbar. Ihre Arbeit nimmt eine Partei in Deutschland offiziell mit der Gründungsversammlung auf.
Programme
Die Parteien geben sich ein Grundsatzprogramm, das in der Regel für mehrere Jahre oder Jahrzehnte Gültigkeit hat. In den Grundsatzprogrammen werden vor allem die Werte und Ideologien festgelegt.
Vor den einzelnen Wahlen werden aktuelle und für die kommende Legislaturperiode bestimmte Wahlprogramme oder Regierungsprogramme beschlossen.
Programmatische Beschlüsse sind neben der Bundesebene auch auf Landesebene und in den Kommunen üblich. Daneben gibt es aus aktuellem Anlass auch programmatische Beschlüsse zu einzelnen Themenbereichen, die das Grundsatzprogramm ausfüllen und ergänzen sollen. Die deutschen Parteien haben nach der Wiedervereinigung Deutschlands meist auch neue Grundsatzprogramme verabschiedet.
Aufgaben der Parteien
Die Aufgaben der Parteien sind vielfältig und teilweise umstritten. In § 1 des Parteiengesetzes sind einige Aufgaben festgelegt:
- (2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine
Parteienfinanzierung
In Deutschland erhalten die Parteien neben dem Geld, das sie durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen bekommen, noch Geld vom Staat.
Die Parteienfinanzierung ist ebenfalls im Parteiengesetz geregelt und war der Grund, warum dieses erst 1967 beschlossen wurde. Die Regelungen wurden auf Grund von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und von Skandalen um die Parteienfinanzierung mehrfach geändert. Zur Zeit klagen die Parteien Ödp und Graue Panther gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht gegen eine Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes, das am 1. Januar 2005 in Kraft treten soll. Kernpunkt dieser Klage ist die Festlegung, das Parteien bei mindestens drei Landtagswahlen 1% der Stimmen haben müssen, um relevante Zuschüsse zu bekommen. Bisher galt als Grenze 1% in einem Bundesland.
Entwicklung der Parteien in Deutschland
Hauptartikel: Geschichte der Parteien in Deutschland
Nachdem in der ersten Bundestagswahl viele Parteien in den Bundestag gewählt wurden, befürchtete man teilweise wieder Weimarer Verhältnisse (Parteienzersplitterung). Bereits in der ersten Legislaturperiode nahm die Zahl der Fraktionen ab. In der Folge konzentrierten sich die Stimmen mit der Zeit fast vollständig auf die drei großen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP). Erst in den 80ern schaffte mit den Grünen wieder eine vierte Partei den Einzug in den Bundestag. Seit der Wiedervereinigung ist mit der PDS eine weitere Partei im Bundestag vertreten.
Parteienkritik
In Deutschland gibt es inzwischen eine große Parteienverdrossenheit. Es wird oft Kritik an der heutigen Macht der Parteien geäußert.
Kritikpunkte sind:
- der Fraktionszwang
- die Parteienfinanzierung und Spendenskandale
- Vetternwirtschaft
- Entstehen einer Oligarchie
- mangelnde innerparteiliche Demokratie
Aktuelle Grundsatzprogramme der großen Parteien
- Grundsatzprogramm von Bündnis '90/Die Grünen vom 17. März 2002 auf Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin;
- Grundsatzprogramm der CDU vom 23. Februar 1994 auf Parteitag in Hamburg;
- Grundsatzprogramm der CSU vom Oktober 1993;
- Grundsatzprogramm der FDP vom 24. Mai 1997 auf Parteitag in Wiesbaden;
- Grundsatzprogramm der PDS vom 26. Oktober 2003 auf Parteitag in Chemnitz;
- Grundsatzprogramm der SPD vom 20. Dezember 1989 und 14. April 1998 auf Parteitagen in Berlin und Leipzig.
Im deutschen Bundestag vertretene Parteien:
- CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands (in Fraktiongemeinschaft mit der CSU)
- CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (in Fraktionsgemeinschaft mit der CDU)
- FDP - Freie Demokratische Partei
- GRÜNE - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- PDS - Partei des Demokratischen Sozialismus (seit 2002 ohne Fraktionsstatus, vertreten durch zwei Direktmandate)
- SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Siehe auch: Liste der politischen Parteien in Deutschland, Geschichte der Parteien in Deutschland Parteinahe Stiftungen, Freie Wähler, Politische Parteien in der Schweiz, Politische Parteien in Österreich.
Weblinks
- Sammlung der wichtigsten Daten und Links zu 49 Parteien
- deutsches Parteiengesetz
- Oskar Niedermayer: Parteimitglieder seit 1990 laufend aktualisierte Dokumentation über die Zusammensetzung der Mitgliedschaften von CDU, CSU, SPD, FDP, GRÜNE und PDS