Verwaltungsfachangestellter
Verwaltungsfachangestellte (VFA) sind Angestellte des öffentlichen Dienstes, arbeiten in den Verwaltungen des Bundes, der Bundesländer, der Kommunen sowie in Kirchenverwaltungen der evangelischen Kirche. Dort sind sie als Bürosachbearbeiter tätig. Da Verwaltungsfachangestellte hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen, fungieren sie als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB (Beamte im haftungsrechtlichen Sinne).
Die Ausbildung im dualen System dauert drei Jahre und umfasst praktische Ausbildungsabschnitte in den Ausbildungsbehörden sowie theoretische in Berufsschule (Blockunterricht), an den Studieninstituten der Bundesländer sowie ggfls. in internen Lehrgängen der Verwaltung. Nach der Ausbildung wird ein Verwaltungsfachangestellter üblicherweise in ein Angestelltenverhältnis (TVöD, TV-L, BAT), seltener auch in einem Beamtenverhältnis übernommen (§ 20 Bundesbeamtengesetz)
Um in diesem Beruf ausgebildet werden zu können, ist grundsätzlich der Hauptschulabschluss Mindestvoraussetzung, meistens wird jedoch die Mittlere Reife, seltener auch die Fachhochschulreife gefordert. Ein Höchstalter, wie bei einem Beamtenverhältnis im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst, gibt es nicht.
Während der praktischen Ausbildung kann der Auszubildende eine große Zahl von Ämtern und Sachgebieten durchlaufen. Als Beispiele seien hier Bauamt, Einwohnermeldeamt, Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle und Kasse erwähnt (Landes-und Kommunalverwaltung). Liegenschaftsmanagement, Controlling, Beschaffungswesen und Personalverwaltung lauten einige Sachgebietsbezeichnungen in Behörden der Bundesverwaltung.
Üblich sind Berufsschulblöcke mit einer Dauer von 6 Wochen, von denen zwei pro Ausbildungsjahr stattfinden. Auch wird in jedem Ausbildungsjahr ein Lehrgang am Studieninstitut (z.B. Bayerische Verwaltungsschule, Bundeswehrverwaltungsschule...) besucht.
Lernfelder an der Berufsschule:
- Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
- Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
- Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
- Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
- Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
- Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
- Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
- Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
- Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
- Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen
- Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
- Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
- Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
- Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen
Zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, deren Ergebnis keinen Einfluss auf die Endnote hat.
Unterrichtet werden primär juristische Fächer, wie Privat-, Kommunal- und Staatsrecht sowie öffentliche Finanzwirtschaft. In den Berufsschulblöcken werden oft zusätzlich Deutsch, Englisch, Sport, Politik, Allgemeine Wirtschaftslehre, Verwaltungsbetriebswirtschaft und ggf. Religion unterrichtet.
Die Benotung an den Berufsschulen erfolgt nach dem regulären sechsstufigen Notensystem von sehr gut bis ungenügend. An den Studieninstituten wird eine modifizierte Form des sechszehnstufigen Oberschul-Punktesystems eingesetzt. Der Unterschied liegt darin dass eine so genannte "eins plus" nicht erreicht werden kann, eine "sechs plus" sehr wohl. (Beispiel: 4 Punkte entsprechen einem guten mangelhaft: 5+, auf Gymnasien hingegen einem schlechten ausreichend: 4-)
Die Ausbildung endet mit einer mehrtägigen Abschlussprüfung am jeweiligen Studieninstitut, der Fachprüfung I. Diese besteht aus vier schriftlichen Prüfungen zu je ca. 120 Minuten in rechtswissenschaftlichen Fächern und einer praktischen Prüfung von etwa 40 Minuten, einschließlich Vorbereitung. Die Ausbildung gilt am Tag der praktischen Prüfung als abgeschlossen, soweit diese bestanden wird. Ein Freispruch wie in anderen Berufen ist nicht notwendig.
Nach der Ausbildung wird ein Verwaltungsfachangestellter üblicherweise als Bürosachbearbeiter in einer Abteilung der jeweiligen Verwaltung eingesetzt. Ihre Vergütung erfolgt nach den für die Behörde geltenden Tarifverträge (Tarifvertrag öffentlicher Dienst, TV-L oder BAT). Sie nehmen damit sachbearbeitende Aufgaben wahr, die vergleichbar mit denen der mittleren Beamtenlaufbahn sind. Nach vier Jahren können sie über ihren Arbeitgeber den Angestelltenlehrgang 2 besuchen, nach dessen Abschluss sie Aufgaben wahrnehmen können, die vergleichbar mit denen der gehobenen Beamtenlaufbahn sind. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges dürfen sie die Bezeichnung Verwaltungsfachwirt führen. Verwaltungsfachangestellte sind jedoch nicht zwangsläufig an den öffentlichen Dienst gebunden. Da der Beruf des Verwaltungsfachangestellten eine 3-jährige kaufmännische Ausbildung ist, können sie sich auch der Privatwirtschaft zuwenden und beispielsweise die Fortbildung zum Fachkaufmann oder Betriebswirt (VWA) absolvieren.